10699/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Monopolverwaltung GmbH und gewerbliche Tätigkeiten

 

Seit einigen Jahren entfernt sich die Monopolverwaltung GmbH, deren gesetzlicher Auftrag eigentlich die Vollziehung des Tabakmonopolgesetzes wäre, immer weiter von ihren eigentlichen Aufgaben.

 

Zuletzt sorgte das Verschicken eines Werbefolders unter dem Titel „Landgarten Bio Fairtrade ADVENTSKALENDER. Der schokoladige Kalender in fairer BIO-Qualität für eine genussvolle Adventszeit!“ für Aufsehen unter vielen Trafikanten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Verfügt die Monopolverwaltung GmbH über eine Gewerbeberechtigung?

2)    Wenn ja, für welche Gewerbetätigkeiten?

3)    Wer ist gewerberechtlicher Geschäftsführer der Monopolverwaltung GmbH?

4)    Wie werten Sie das Verschicken eines Werbefolders für ein Verkaufsprodukt durch die Monopolverwaltung GmbH gewerberechtlich, wettbewerbsrechtlich  und datenschutzrechtlich an Adressen, die der Monopolverwaltung GmbH ausschließlich auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags zugänglich sind?

5)    Welches Gewerbe müsste die Monopolverwaltung GmbH angemeldet haben, wenn aus diesem Verschicken dieses Werbefolders und einer Bestellung dieser Adventkalender etwa eine Verkaufsprovision erzielt wird oder erzielt werden soll?