1070/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Reinhard Bösch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Interview mit den NÖN am 05.02.2020

 

In Bezugnahme auf ein Interview mit den Niederösterreichischen Nachrichten am 05.02.2020 tätigte die Bundesministerin für Landesverteidigung Klaudia Tanner diverse Aussagen bezüglich des Österreichischen Bundesheeres und ihrer neuen Funktion als Verteidigungsministerin

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

Anfrage

1.    Welche neuen Erkenntnisse haben Sie bezüglich der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres?

a.    Welche Summe wird benötigt, um die Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten?

b.    Welche Neuanschaffungen werden benötigt?

2.    Wie setzt sich die Summe aus 15,9 Millionen Euro für das Bundesland Niederösterreich zusammen?

a.    Welche konkrete Summe wird in die Erhaltung und Renovierung der Infrastruktur investiert?

3.    Wie sehen die budgetären Maßnahmen in den anderen Bundesländern aus, aufgegliedert auf die jeweiligen Bundesländer?

a.    Welche konkrete Summe wird in die Erhaltung und Renovierung der Infrastruktur investiert, aufgegliedert auf die jeweiligen Bundesländer?

4.    Gibt es aufgrund der hohen Untauglichkeitsquote Pläne, die Wehrplicht auf Frauen auszuweiten?

5.    Inwiefern gedenken Sie, die medizinische Untersuchung bei der Stellung „attraktiver“ zu gestalten?

a.    Wird diesbezüglich eine Arbeitsgruppe eingesetzt?

b.    Wenn ja, aus welchen Personen würde sich eine solche Arbeitsgruppe zusammensetzten?

6.    Gibt es, abseits von Mautern, Melk und Korneuburg, eine Standortgarantie für die restlichen Kasernen im Bundesland Niederösterreich?

a.    Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

7.    Wie sieht es, abseits des Bundeslandes Niederösterreich in den anderen Bundesländern mit der Standortgarantie für Kasernen aus?

8.    Inwiefern zeichnen sich militärische Liegenschaften als Wirtschaftsstandorte für Regionen aus?