10705/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Ukrainische Flüchtlinge: Bürokratischer Weg zu Beschäftigungsbewilligung
Rekordwerte bei offenen Stellen
Es ist grundsätzlich sehr erfreulich, dass Flüchtlinge aus der Ukraine einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen sollen. Denn dem AMS ist derzeit ein Rekordwert an offenen Stellen gemeldet (März 2022: 124.000), wobei es sich dabei laut AMS-Schätzungen lediglich um 40 Prozent der gesamten unbesetzten Stellen handelt. Auch bei den Lehrstellen hat sich die Zahl an offenen Stellen seit Anfang 2018 verdoppelt (1).
Zu viel Bürokratie bis zur Beschäftigungsbewilligung
Laut Tageszeitung "Der Standard" waren mit Anfang April über 40.000 geflüchtete Ukrainer in Österreich registriert, davon hatten 17.000 die "Blaue Karte" als Grundlage für die Beschäftigungsbewilligung. Von diesen 17.000 hatten aber erst 100 beim AMS um eine Beschäftigungsbewilligung angesucht (2). Der "uneingeschränkte Zugang" ist also nicht uneingeschränkt, sondern zweifach bürokratisch beschränkt durch 1.) die nötige „Blaue Karte“ und durch 2.) die erforderliche Beschäftigungsbewilligung. Hier stellt sich natürlich die Frage, wieso der Verwaltungsprozess bis zur Beschäftigungsbewilligung nicht im One-Stop-Shop-Prinzip durchgeführt wird oder wieso die Menschen beim Gang durch die österreichische Bürokratie nicht zumindest begleitet werden. Denn selbst für Österreicher ist die österreichische Bürokratie oft ein Buch mit sieben Siegeln. Wie muss die österreichische Bürokratie erst auf die Ukrainer wirken. Gerade das Arbeitsministerium und das AMS müssten daher ein Interesse daran haben, diesbezüglich die bürokratischen Vorgänge möglichst einfach zu halten.
Anstatt mehrere Schleifen einzuziehen, hätte man den Arbeitsmarkt für Ukrainer einfach freigeben können, sodass ein Arbeitgeber ukrainische Staatsbürger ohne vorherigen bürokratischen Spießrutenlauf direkt bei der Sozialversicherung als Arbeitnehmer anmelden kann. Wie es die Unternehmen mit EWR-Bürgern jetzt schon handhaben dürfen.

Quellen:
(1) https://www.bma.gv.at/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktdaten.html
(2) https://www.derstandard.at/story/2000134673308/viele-offene-stellen-fuer-wenige-ukrainerinnen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele davon haben einen Lehrberuf begonnen?