10705/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Ukrainische Flüchtlinge: Bürokratischer Weg zu Beschäftigungsbewilligung

 

Rekordwerte bei offenen Stellen

Es ist grundsätzlich sehr erfreulich, dass Flüchtlinge aus der Ukraine einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen sollen. Denn dem AMS ist derzeit ein Rekordwert an offenen Stellen gemeldet (März 2022: 124.000), wobei es sich dabei laut AMS-Schätzungen lediglich um 40 Prozent der gesamten unbesetzten Stellen handelt. Auch bei den Lehrstellen hat sich die Zahl an offenen Stellen seit Anfang 2018 verdoppelt (1).

 

Zu viel Bürokratie bis zur Beschäftigungsbewilligung

Laut Tageszeitung "Der Standard" waren mit Anfang April über 40.000 geflüchtete Ukrainer in Österreich registriert, davon hatten 17.000 die "Blaue Karte" als Grundlage für die Beschäftigungsbewilligung. Von diesen 17.000 hatten aber erst 100 beim AMS um eine Beschäftigungsbewilligung angesucht (2). Der "uneingeschränkte Zugang" ist also nicht uneingeschränkt, sondern zweifach bürokratisch beschränkt durch 1.) die nötige „Blaue Karte“ und durch 2.) die erforderliche Beschäftigungsbewilligung. Hier stellt sich natürlich die Frage, wieso der Verwaltungsprozess bis zur Beschäftigungsbewilligung nicht im One-Stop-Shop-Prinzip durchgeführt wird oder wieso die Menschen beim Gang durch die österreichische Bürokratie nicht zumindest begleitet werden. Denn selbst für Österreicher ist die österreichische Bürokratie oft ein Buch mit sieben Siegeln. Wie muss die österreichische Bürokratie erst auf die Ukrainer wirken. Gerade das Arbeitsministerium und das AMS müssten daher ein Interesse daran haben, diesbezüglich die bürokratischen Vorgänge möglichst einfach zu halten. 

Anstatt mehrere Schleifen einzuziehen, hätte man den Arbeitsmarkt für Ukrainer einfach freigeben können, sodass ein Arbeitgeber ukrainische Staatsbürger ohne vorherigen bürokratischen Spießrutenlauf direkt bei der Sozialversicherung als Arbeitnehmer anmelden kann. Wie es die Unternehmen mit EWR-Bürgern jetzt schon handhaben dürfen.

 

 

 

Quellen:

(1) https://www.bma.gv.at/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktdaten.html

(2) https://www.derstandard.at/story/2000134673308/viele-offene-stellen-fuer-wenige-ukrainerinnen

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Der Weg zur Beschäftigungsbewilligung läuft für Ukrainer kompliziert über mehrere Stationen, was sich leider an der geringen Zahl an Beschäftigungsbewilligungen sehr deutlich ablesen lässt. Gleichzeitig verzeichnet Österreich Rekordwerte bei den offenen Stellen:
    1. Mit welcher Begründung wird der bürokratische Weg bis zur Beschäftigungsbewilligung nicht einfacher gestaltet, beispielsweise im One-Stop-Shop-Prinzip?
    2. Welche Schritte setzen Sie, um die Bürokratie bis zur Beschäftigungsbewilligung zu vereinfachen?
  1. Wie viele ukrainische Flüchtlinge sind laut Ihren Informationen bereits registriert?
  2. Wie viele davon sind im erwerbsfähigen Alter? (nach Geschlecht und Altersgruppen: 15-20 Jahre, 21-35 Jahre, 36-50 Jahre, 51-65 Jahre)
    1. Wie viele davon haben bereits die "Blaue Karte"?
    2. Wie viele davon sprechen Deutsch oder Englisch?
    3. Wie viele davon befinden sich bereits in Sprachkursen?
    4. Wie viele davon haben bereits eine Beschäftigungsbewilligung?
    5. Wie viele davon gehen bereits einer Beschäftigung nach? (nach Geschlecht, Bundesland und Branche)

                                          i.    Wie viele davon haben einen Lehrberuf begonnen?