10711/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.04.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Zutrittsberechtigung und Besuche von externen Personen im Umfeld des Bundeskanzlers im Bundeskanzleramt

 

Frau Katharina Nehammer ist die Gattin von Bundeskanzler Karl Nehammer. Als solche hat sie grundsätzlich keinerlei berufliche Verbindungen zu ihrem Mann. Sie ist dennoch in der Politik-Landschaft keine Unbekannte, hatte sie doch in den Jahren zuvor viele berufliche Anknüpfungspunkte. So war sie in im Kabinett des ehemaligen ÖVP-Innenministers Wolfgang Sobotka sowie im Büro der ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner beschäftigt, ehe sie bei einer PR-Agentur anheuerte, wo sie aktuell allerdings nicht mehr als Mitarbeiter geführt wird.[1]

 

Uns vorliegenden Informationen zufolge soll sie die nun vorhandene Freizeit nützen, um ihren Ehemann beruflich intensiv zu beraten und federführend an der Medienstrategie des Bundeskanzlers bzw. der gesamten ÖVP-Regierungsmannschaft mitzuwirken. Insider sprechen davon, dass Frau Nehammer die durch den Abgang der beiden wichtigsten Medianstrategen des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann und Johannes Frischmann, entstandene Lücke gefüllt hat.

 

Seit mehreren Monaten stehen Medienberichten sind auch Mitarbeiter der deutschen PR-Agentur „Storymachine“ im Umfeld des Bundeskanzlers aktiv. Sie sollen die ÖVP und/oder den ÖVP-Parlamentsklub beraten. Die beiden Haupt-Berater sollen Ex-„Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann und Georg Streiter, der frühere Vize-Sprecher der deutschen Kanzler Angela Merkel, sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.         Haben Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, eine aufrechte Zutrittsberechtigung für die Räumlichkeiten des Bundeskanzleramts oder des Kabinetts des Bundeskanzlers?

    1. Wenn ja:

                                          i.    Seit wann verfügen Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, über eine Zutrittsberechtigung für die Räumlichkeiten des Bundeskanzleramts oder des Kabinetts des Bundeskanzlers?

                                        ii.    Wer hat diese Zutrittsberechtigung für Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, angeordnet?

                                       iii.    Wer hat diese Zutrittsberechtigung für Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, genehmigt?

                                       iv.    Wie lange ist diese Zutrittsberechtigung für Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, gültig?

 

2.         Gibt es eine berufliche Verbindung zwischen dem Bundeskanzleramt und Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten (Anstellung, Werkvertrag, Beratervertrag, etc.)?

    1. Wenn ja:

                                          i.    Wie ist dieser Vertrag ausgestaltet? (Bitte um Mitteilung über Art des Vertrages, Laufzeit, Honorar/Lohn/Gehalt, etc.)

                                        ii.    Wer hat diesen Vertrag für das BKA unterzeichnet?

 

3.         Wie oft seit Übernahme der Kanzlerschaft durch Karl Nehammer waren Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, in den Kabinettsräumlichkeiten des Bundeskanzleramts? (Bitte um Anzahl der Besuche und wer der/die Besucher war/en.)

 

4.         Falls Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, keine permanente Zutrittsberechtigung zum BKA und den Kabinettsräumlichkeiten haben – an wie vielen Tagen seit der Übernahme der Kanzlerschaft durch Karl Nehammer wurden Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, als Besucher registriert?

 

5.         Verfügen Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, im BKA und/oder den Räumlichkeiten des Kabinetts über speziell ihnen zugeteilte Räumlichkeiten oder einen speziell ihnen zugeteilte Schreibtische?

 

6.         Nützen Georg Streiter, Kai Diekmann oder andere Personen, die für die deutsche PR-Agentur „Storymachine“ arbeiten, Infrastruktur des Bundeskanzleramts?

    1. Nützen sie einen Computer des BKA?
    2. Nützen sie einen Laptop des BKA?
    3. Nützen sie ein Tablet des BKA?
    4. Nützen sie ein Mobiltelefon und/oder Smartphone des BKA?

 

  1. Verfügt Frau Katharina Nehammer über eine permanente Zutrittsberechtigung für das Bundeskanzleramt und/oder die Räumlichkeiten des Kabinetts des Bundeskanzlers?
    1. Wenn ja:

                                          i.    Seit wann verfügt Frau Katharina Nehammer über diese Zutrittsberechtigung?

                                        ii.    Wer hat diese Zutrittsberechtigung genehmigt?

                                       iii.    Wie lange ist diese Zutrittsberechtigung gültig?

 

  1. Gibt es eine berufliche Verbindung zwischen dem Bundeskanzleramt und Frau Katharina Nehammer (Anstellung, Werkvertrag, Beratervertrag, etc.)?
    1. Wenn ja:

                                          i.    Wie ist dieser Vertrag ausgestaltet? (Bitte um Mitteilung über Art des Vertrages, Laufzeit, Honorar/Lohn/Gehalt, etc.)

                                        ii.    Wer hat diesen Vertrag für das BKA unterzeichnet?

  1. Wie oft seit Übernahme der Kanzlerschaft durch Karl Nehammer war Frau Katharina Nehammer in den Kabinettsräumlichkeiten des Bundeskanzleramts? (Bitte um Anzahl der Besuche)

 

  1. Falls Frau Katharina Nehammer keine permanente Zutrittsberechtigung zum BKA und den Kabinettsräumlichkeiten hat – an wie vielen Tagen seit der Übernahme der Kanzlerschaft durch Karl Nehammer wurde Frau Katharina Nehammer als Besucherin registriert?

  2. Verfügt Frau Katharina Nehammer im BKA und/oder den Räumlichkeiten des Kabinetts über speziell ihr zugeteilte Räumlichkeiten oder einen speziell ihr zugeteilten Schreibtisch?

  3. Nützt Frau Katharina Nehammer Infrastruktur des Bundeskanzleramts?
    1. Nützt sie einen Computer des BKA?
    2. Nützt sie einen Laptop des BKA?
    3. Nützt sie ein Tablet des BKA?
    4. Nützt sie ein Mobiltelefon und/oder Smartphone des BKA?


[1] www.schuetze.at/team