10712/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.04.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Autounfall durch Cobra-Beamte und mutmaßliche Vertuschung durch Schaffung eines Verschlussaktes
Mitte März soll es zu einem schwerwiegenden Vorfall im persönlichen Umfeld des Kanzlers gekommen sein. Die Personenschützer der EKO Cobra, die für den Schutz von Kanzlergattin Katharina Nehammer verantwortlich waren, sollen bei der Abfahrt vom Wohnsitz des Kanzlers im 13. Wiener Gemeindebezirk zwei parkende Fahrzeuge mit ihrem Dienstwagen beschädigt haben.
Erst mehrere Wochen danach wurde der Vorfall publik. Die vom Bundeskanzler präsentierten Abläufe der Ereignisse stehen im krassen Widerspruch zu Informationen aus Polizei-Kreisen, die sowohl die Anfragensteller als auch diverse Medien erreicht haben.
So berichten mehrere Informanten, dass alle den gegenständlichen Vorfall betreffenden Protokolle, Berichte, etc. als Verschlussakt geführt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Vorfall im Verantwortungsbereich des BMI als Verschlussakt geführt wird?
2. Wer entscheidet im BMI, ob ein Vorfall in den Rang eines Verschlussakt erhoben wird?
3. Wenn ein Vorfall zum Verschlussakt erklärt wird, inwiefern wird bei Medienanfragen dazu überhaupt eine Beauskunftung durchgeführt?
4. Wurde der Vorfall, den Personenschützer der Kanzlerfamilie Mitte März vor der Wohnung der Kanzlerfamilie verursacht haben, zur Verschlusssache erklärt?
i. Warum wurde dieser Vorfall zur Verschlusssache erklärt?
ii. Wann wurde dieser Vorfall zur Verschlusssache erklärt?
iii. Wer hat die Entscheidung getroffen, diesen Vorfall zur Verschlusssache zu erklären?
iv. Wie lange soll dieser Verschlussakt ein solcher bleiben?