10712/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.04.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Autounfall durch Cobra-Beamte und mutmaßliche Vertuschung durch Schaffung eines Verschlussaktes

 

Mitte März soll es zu einem schwerwiegenden Vorfall im persönlichen Umfeld des Kanzlers gekommen sein. Die Personenschützer der EKO Cobra, die für den Schutz von Kanzlergattin Katharina Nehammer verantwortlich waren, sollen bei der Abfahrt vom Wohnsitz des Kanzlers im 13. Wiener Gemeindebezirk zwei parkende Fahrzeuge mit ihrem Dienstwagen beschädigt haben.

 

Erst mehrere Wochen danach wurde der Vorfall publik. Die vom Bundeskanzler präsentierten Abläufe der Ereignisse stehen im krassen Widerspruch zu Informationen aus Polizei-Kreisen, die sowohl die Anfragensteller als auch diverse Medien erreicht haben.

 

So berichten mehrere Informanten, dass alle den gegenständlichen Vorfall betreffenden Protokolle, Berichte, etc. als Verschlussakt geführt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1.         Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Vorfall im Verantwortungsbereich des BMI als Verschlussakt geführt wird?

 

2.         Wer entscheidet im BMI, ob ein Vorfall in den Rang eines Verschlussakt erhoben wird?

 

3.         Wenn ein Vorfall zum Verschlussakt erklärt wird, inwiefern wird bei Medienanfragen dazu überhaupt eine Beauskunftung durchgeführt?

    1. Wird der Vorfall bestätigt oder gänzlich verneint?
    2. Werden Eckdaten (Tag und Uhrzeit des Vorfalls, beteiligte Personen, Hergang des Vorfalls) bekanntgegeben?
    3. Welche Daten werden nicht bekannt gegeben?

4.         Wurde der Vorfall, den Personenschützer der Kanzlerfamilie Mitte März vor der Wohnung der Kanzlerfamilie verursacht haben, zur Verschlusssache erklärt?

    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja:

                                          i.    Warum wurde dieser Vorfall zur Verschlusssache erklärt?

                                        ii.    Wann wurde dieser Vorfall zur Verschlusssache erklärt?

                                       iii.    Wer hat die Entscheidung getroffen, diesen Vorfall zur Verschlusssache zu erklären?

                                       iv.    Wie lange soll dieser Verschlussakt ein solcher bleiben?