1073/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Palmöl in AMA-Gütesiegelprodukten

 

Bereits am 17.5.2017 hat sich das Parlament per einstimmiger (!) Entschließung 201/E XXV. GP gegen den Gebrauch von Palmöl in AMA-Gütesiegel-Produkten ausgesprochen:

 

Entschließung des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend Regelung der Verwendung von Palmöl in AMA-Gütesiegel-Produkten

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, in Gesprächen mit der AMA Marketing GmbH darauf einzuwirken, damit in mit AMA-Gütesiegel zertifizierten Lebensmitteln kein Palmöl verwendet wird.“

 

Man sollte davon ausgehen, dass dies schnell und konsequent umgesetzt werden würde. Jedoch sind AMA-Gütesiegel-Produkte bis heute immer noch nicht zu 100 % palmölfrei.

AMA-Gütesiegelprodukte dürfen bei der Tierhaltung ergänzendes Futter zugekauft haben, welches als „pastus+“ oder „AMA-Gütesiegel-tauglich“ gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung wird aber auch an Produkte mit Palmöl vergeben (bestätigt durch ein Telefonat mit der AMA-Marketing am 30.01.2020). Der Konsument geht allerdings bei AMA-Gütesiegelprodukten davon aus, dass sie gänzlich gentechnik- und palmölfrei sind.

Die Richtlinien für AMA-Gütesiegelprodukte werden in Fachgremien beschlossen. Diese setzen sich aus Experten der Bereiche Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel sowie AMA-Marketing zusammen. Alle Richtlinienbeschlüsse werden einem Lenkungsgremium vorgelegt, das die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Gesellschaft repräsentiert (Sozialpartner). Abschließend bedürfen die Richtlinien der Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium.

Umso mehr verwundert es, dass als „pastus+“ und „AMA-Gütesiegel-tauglich“ gekennzeichnete Futtermittel (z.B. Milchaustauscher) Palmöl bzw. Palmfett enthalten dürfen und eine komplette Palmölfreiheit von AMA-Gütesiegelprodukten somit bis heute nicht gewährleistet ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

1.    Was wurde seit 17.5.2017 konkret unternommen, um eine komplette (d.h. auch in zugefütterten Futtermitteln) Palmölfreiheit der AMA-Gütesiegelprodukte zu erreichen?

2.    Warum wurde bis jetzt nicht erreicht, dass die Futtermittel in der AMA-Gütesiegel-Produktion palmölfrei sein müssen?

3.    Welche Maßnahmen planen Sie, um eine echte Palmölfreiheit in AMA-Gütesiegelprodukten möglichst rasch umzusetzen?

4.    Wann werden AMA-Gütesiegelprodukte endlich komplett palmölfrei sein?