10750/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend BK Nehammers Bedingungen für ein Ende der Russlandsanktionen
Am 11. April besuchte Bundeskanzler Nehammer den russischen Kriegsherren Vladimir Putin in dessen Anwesen nahe Moskau. Laut Presseaussendung teilte der Bundeskanzler Putin mit, dass zwischen Österreich und Russland "sehr große Differenzen" bestünden – wenige Minuten danach korrigiert zu normalen "Differenzen." Auch informierte er Putin darüber, dass der ukrainische Präsident Selenskyi zu einem persönlichen Gespräch bereit sei und dass es in diesem Krieg nur Verlierer gebe. All das war Putin wohl nicht neu.
Positive Ergebnisse aus dem Treffen gab es für Nehammer keine. Die Berichterstattung an die europäischen Partner, die der Kanzler ankündigt, dürfte also ebenfalls von spärlichem Neuigkeitswert sein.
Ein Satz sticht aus dem Pressekommuniqué heraus: "Ich habe Präsident Putin auch in aller Deutlichkeit gesagt, dass die Sanktionen gegen Russland aufrecht bleiben und weiter verschärft werden, solange Menschen in der Ukraine sterben." Daraus erschließt sich, dass die Sanktionen sich am (kriegsbedingten) Sterben von Menschen orientieren. Wenn Putin also einem Waffenstillstand zustimmt, stehen die Diskussionen zur Debatte. Ein derartiges Statement konterkariert jedoch zwei Grundpfeiler der Politik der freien, demokratischen Welt im diesem Krieg:
Nach Nehammers neuer roter Linie kann Putin einen Waffenstillstand ausrufen, ein Drittel der Ukraine behalten und über die Lockerung der Sanktionen zu verhandeln beginnen. Beide Grundpfeiler der westlichen Politik gegenüber diesem Okkupationskrieg wären gebrochen. Weiters wäre Putin bestärkt, beim nächsten Anzeichen innenpolitischer Schwäche einen dritten Angriffskrieg (nach 2014 und 2022) anzuzetteln, um sich weitere Teile der Ukraine, Georgiens oder Moldaus nach gleichem Strickmuster einzuverleiben. Bei weiteren derartigen Siegen würden die baltischen Staaten ein interessantes Ziel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn nein, welchen Sinn hatte das Statement des Kanzlers?
i. Wenn ja, war diese Vorgehensweise einstimmig?