10751/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Ausweisung von russischen Diplomat_innen

 

Im Rahmen der Sanktionen gegen den russischen Eroberungskrieg in der Ukraine begannen europäische Staaten bereits Ende März russische Diplomat_innen auszuweisen. Die Liste der Staaten wuchs stetig und schnell und parallel dazu die Anzahl der ausgewiesenen Russ_innen. Die Liste der Staaten umfasst nun kleine wie die baltischen Staaten, Belgien und die Niederlande, und große wie Frankreich, Spanien und Deutschland. Litauen verwies sogar den Botschafter selbst des Landes. 

Am 7. April zog Österreich schließlich nach und entzog drei Diplomaten in Wien und einem am Konsulat in Salzburg die Akkreditierung. Obgleich die in Wien akkreditierten Diplomat_innen im Vergleich zur Größe des Gastlandes eher hoch ist (68 bilaterale Diplomat_innen plus Hilfspersonal), war die Anzahl der Ausweisungen gering. 

Am 5. April hatte Außenminister Schallenberg noch erklärt, Österreich weise nicht "in Bausch und Bogen aus" und er fände es bedauerlich, dass "hier jeder Staat einzeln agiert." Das BMEIA befürchte, dass Russland reziprok vorgehen und eine gleiche Anzahl an Österreicher_innen ausweisen würde. Da nur 20 Österreicher_innen in Russland akkreditiert seine, würde eine Ausweisung die Arbeit in Russland verunmöglichen. Der Minister behielt sich aber vor, Diplomat_innen, die sich konträr zur Wiener Diplomatenkonvention verhielten, die Akkreditierung zu entziehen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Nach welchen Kriterien wurden die vier Mitglieder der russischen diplomatischen Delegation, denen die Akkreditierung entzogen wurde, ausgewählt.
    1. Wurden zwischen dem 5. April (Ablehnung von Ausweisungen) und dem 7. April (Ausweisungen) unangemessene Tätigkeiten bekannt? Wenn ja, welche?
  1. Es ist weithin bekannt, dass Österreich – auch aufgrund seiner permissiven Gesetzeslage was Spionage betrifft – eine große Zahl an Nachrichtendienstlern mit Diplomatenpass beherbergt. Welche Form der Überwachung von ausländischem diplomatischen Personal findet in Österreich statt? 
  2. Im österreichischen Rechtssystem wird Spionage nur als solche geahndet, wenn österreichische Interessen geschädigt werden. Gibt oder gab es Erkenntnisse über Tätigkeiten, die Spionage gegenüber Interessen von Drittstaaten oder deren Unternehmen oder Personen darstellen, aber nach österreichischem Recht nicht strafbar waren, weil keine österreichischen Interessen tangiert wurden?
  3. Warum hat Österreich nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Größe der österreichischen Mission in Russland und die der russischen in Österreich anzupassen? 
  4. Russland ist harten Wirtschafts-, Finanz- und auch persönlichen Personensanktionen unterworfen. Wurde die Anzahl der in Russland aktiven österreichischen Diplomat_innen seit Beginn des Sanktionsregimes bereits vermindert?
    1. Wenn ja, um wie viele Personen? Welche Funktionen werden derzeit nicht mehr ausgeübt?
    2. Wenn nein, warum nicht? Sind all die in Zeiten normaler Beziehungen ausgeübten Funktionen derzeit noch notwendig bzw. mit dem Sanktionsregime vereinbar?
  1. Bitte um Auflistung der Funktionen der österreichischen Diplomat_innen, die derzeit in Russland tätig sind. 
  2. Bitte um Auflistung der offiziellen Funktionen der vier aus Österreich ausgewiesenen Personen. 
  3. Bitte um Auflistung der offiziellen Funktionen der noch in Österreich tätigen russischen Diplomat_innen. 
  4. Gibt oder gab es Erkenntnisse über Tätigkeiten, die zwar nach österreichischem Recht erlaubt wären, aber Spionage gegen andere Länder wären?