Eingelangt am 21.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut
Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Ausweisung von russischen
Diplomat_innen
Im Rahmen der Sanktionen gegen den russischen
Eroberungskrieg in der Ukraine begannen europäische Staaten bereits Ende
März russische Diplomat_innen auszuweisen. Die Liste der Staaten wuchs
stetig und schnell und parallel dazu die Anzahl der ausgewiesenen Russ_innen.
Die Liste der Staaten umfasst nun kleine wie die baltischen Staaten, Belgien
und die Niederlande, und große wie Frankreich, Spanien und Deutschland.
Litauen verwies sogar den Botschafter selbst des Landes.
Am 7. April zog Österreich
schließlich nach und entzog drei Diplomaten in Wien und einem am Konsulat
in Salzburg die Akkreditierung. Obgleich die in Wien akkreditierten
Diplomat_innen im Vergleich zur Größe des Gastlandes eher hoch ist
(68 bilaterale Diplomat_innen plus Hilfspersonal), war die Anzahl der
Ausweisungen gering.
Am 5. April hatte Außenminister
Schallenberg noch erklärt, Österreich weise nicht "in Bausch und
Bogen aus" und er fände es bedauerlich, dass "hier jeder Staat
einzeln agiert." Das BMEIA befürchte, dass Russland reziprok vorgehen
und eine gleiche Anzahl an Österreicher_innen ausweisen würde. Da nur
20 Österreicher_innen in Russland akkreditiert seine, würde eine
Ausweisung die Arbeit in Russland verunmöglichen. Der Minister behielt
sich aber vor, Diplomat_innen, die sich konträr zur Wiener
Diplomatenkonvention verhielten, die Akkreditierung zu entziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Nach welchen Kriterien wurden die vier
Mitglieder der russischen diplomatischen Delegation, denen die
Akkreditierung entzogen wurde, ausgewählt.
- Wurden zwischen dem 5. April (Ablehnung von
Ausweisungen) und dem 7. April (Ausweisungen) unangemessene
Tätigkeiten bekannt? Wenn ja, welche?
- Es ist weithin bekannt, dass Österreich
– auch aufgrund seiner permissiven Gesetzeslage was Spionage
betrifft – eine große Zahl an Nachrichtendienstlern mit
Diplomatenpass beherbergt. Welche Form der Überwachung von
ausländischem diplomatischen Personal findet in Österreich
statt?
- Im österreichischen Rechtssystem wird
Spionage nur als solche geahndet, wenn österreichische Interessen
geschädigt werden. Gibt oder gab es Erkenntnisse über
Tätigkeiten, die Spionage gegenüber Interessen von Drittstaaten
oder deren Unternehmen oder Personen darstellen, aber nach
österreichischem Recht nicht strafbar waren, weil keine
österreichischen Interessen tangiert wurden?
- Warum hat Österreich nicht von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Größe der
österreichischen Mission in Russland und die der russischen in
Österreich anzupassen?
- Russland ist harten Wirtschafts-, Finanz-
und auch persönlichen Personensanktionen unterworfen. Wurde die
Anzahl der in Russland aktiven österreichischen Diplomat_innen seit
Beginn des Sanktionsregimes bereits vermindert?
- Wenn ja, um wie viele Personen? Welche
Funktionen werden derzeit nicht mehr ausgeübt?
- Wenn nein, warum nicht? Sind all die in
Zeiten normaler Beziehungen ausgeübten Funktionen derzeit noch
notwendig bzw. mit dem Sanktionsregime vereinbar?
- Bitte um Auflistung der Funktionen der
österreichischen Diplomat_innen, die derzeit in Russland tätig
sind.
- Bitte um Auflistung der offiziellen
Funktionen der vier aus Österreich ausgewiesenen Personen.
- Bitte um Auflistung der offiziellen
Funktionen der noch in Österreich tätigen russischen
Diplomat_innen.
- Gibt oder gab es Erkenntnisse über
Tätigkeiten, die zwar nach österreichischem Recht erlaubt
wären, aber Spionage gegen andere Länder wären?