1077/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Frauenmorde in Österreich

Im Jahr 2018 wurden 41 Frauen in Österreich ermordet. Im Jahr 2014 waren es etwa halb so viele Morde. Bis 24. Februar 2020 wurden bereits sechs Frauen ermordet. Die Täter sind stets aus dem persönlichen Umfeld der Frauen.

Das Nachhaltige Entwicklungsziel 5 sieht eine Gleichstellung der Geschlechter vor – eine wichtige Voraussetzung, um Gewalt gegen Frauen zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss neben vielen andern Maßnahmen auch das Ermorden von Frauen durch deren Partner bzw. Ex-Partner vorgebeugt werden. Das Unterziel 5.2. strebt an, alle Formen der Gewalt an Frauen zu beenden.

Im Jahr 2017wurde die österreichische Umsetzung des Istanbul Konvention geprüft. Der Bericht der Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO) enthält eine Reihe an Empfehlungen, wie Österreich Gewalt gegen Frauen besser verhindern und Opfer besser unterstützen kann. Unter den Empfehlungen befindet sich etwa ein koordinierendes Gremium zu etablieren (Empfehlung 8), das Erheben von Daten zur Beziehung zwischen Täter und Opfer (Empfehlung 10), das Durchführen einer öffentlich wirksamen Kampagne gegen Gewalt an Frauen (Empfehlung 17 und 18).

Die Parliamentarians for Global Action (PGA) sind ein internationales Netzwerk von Abgeordneten, das sich für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, menschliche Sicherheit, Inklusion und Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März setzen sich Abgeordnete rund um den Globus gegen Frauenmorde ein und stellten neben anderen Aktivitäten parlamentarische Anfragen zum Thema. Petra Bayr ist Mitglied des Exekutive Committees von PGA. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Schritte hat Ihr Ressort unternommen bzw. unternimmt Ihr Ressort, um disaggregierte Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt inkl. Daten, die der Prävention von Frauenmorden dienen können, zu erheben?

a.       Was hat Ihr Ressort zur Umsetzung der Empfehlung 10 des GREVIO Berichts zum Erheben von Daten unternommen bzw. was plant es in diesem Kalenderjahr?

 

2.       Was unternimmt Ihr Ressort, um Frauen mit Gewalterfahrung bestmöglich zu unterstützen?

a.       Wie viel Budget ist für das laufende Jahr für Programme und Projekte vorgesehen?

 

3.       Gibt es im Justizbereich auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisierte Einheiten?       

a.       Wenn nein, werden Sie als für Frauen zuständige Ministerin darauf hinwirken?

b.      Wenn ja, wie kooperiert Ihr Ressort mit dieser Einheit?

 

4.       Welche Form der interministeriellen Koordinierung gibt es, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern?

5.       Welche Schritte hat Ihr Ressort unternommen, um Empfehlung 8 des GREVIO Berichtes umzusetzen bzw. welche Schritte sind für dieses Kalenderjahr geplant?

 

6.       Welche Aktivitäten planen Sie für das laufende Kalenderjahr, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern?

 

7.       Planen Sie die Empfehlungen 17 und 18 (Durchführen einer öffentlich wirksamen Kampagne) im laufenden Kalenderjahr umzusetzen?