10772/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Folgeanfrage - Digitale Endgeräte für fünfte und sechste Schulstufen

Im Juni 2020 stellten die ehemaligen Bundeskanzler Kurz und Bildungsminister Faßmann den mit 250 Millionen Euro dotierten 8-Punkte-Plan für die Digitalisierung der österreichischen Schulen vor. Ein zentrales Kernstück des Plans sollte dabei die Ausstattung der Schüler_innen der fünften und sechsten Klassen mit digitalen Endgeräten sein. Ab Herbst 2021 sollten die rund 150.000 Laptops bereitgestellt und bis 2023 alle Bundesschulen mit einer auf Glasfaser basierenden Breitbandanbindung ausgestattet werden. Als Voraussetzung für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten mussten die Schulen ein Digitalisierungskonzept vorlegen, zudem brauchte es einen Beschluss der aus Eltern, Lehrer_innen und Schüler_innen bestehenden Schulpartnerschaftsgremien. Insgesamt haben sich laut BMBWF 93% aller Standorte (1.502 Schulen) für eine Teilnahme entschieden - im Burgenland und Tirol waren es 100%, in Vorarlberg lediglich 82% und in Salzburg 86%.

Im Laufe des Herbsts 2021 sollten die Schüler_innen die von den jeweiligen Schulen ausgesuchten Geräte erhalten - dieser Zeitplan konnte jedoch bei Weitem nicht eingehalten werden. Rund ein Viertel der Tablets und Laptops soll immer noch nicht ausgeliefert worden sein - Schuld daran seien u.a. technische Defekte der Geräte. Auch im Zusammenhang mit dem Gerätemanagement der Tablets und Laptops verweisen Informatiklehrer_innen und IT-Administrator_innen auf Missstände. Einerseits würde der technische und zeitliche Aufwand für die IT-Betreuer_innen steigen, die dadurch anfallenden Überstunden würden jedoch nur verzögert abgegolten werden. Andererseits sei ein Großteil der aktuell für das MDM zuständigen Personen über 50 Jahre alt und stehe daher bald vor der Pensionierung, was die Frage aufwirft, wer sich in Zukunft verlässlich um das Gerätemanagement kümmern wird.

Laut Anfragebeantwortung (7132/AB) unterrichten ca. 48.000 Bundes- und Landeslehrpersonen in den sog. Laptopklassen, jedoch wurden nur 21.876 Geräte für Pädagog_innen zur Verfügung gestellt. In jedem Unternehmen ist es heutzutage undenkbar, dass nicht jede_r Mitarbeiter_in ein eigenes Arbeitsgerät hat, in unseren Schulen ist es Alltag. Das alles zeigt einmal mehr, dass allein die Ausgabe von digitalen Endgeräten für einen eingeschränkten Teil der Schüler_innen und einen noch eingeschränkteren Teil der Pädagog_innen noch lange keine echte Digitalisierungsoffensive ausmacht, sondern nur ein erster Schritt sein kann. Gleiches gilt für den Lehrplan für das neue Pflichtfach „Digitale Grundbildung“, bei dem noch immer nicht klar ist, wer dieses Fach ab Herbst auf Basis welcher Qualifikationen unterrichten soll. Die Schulen sehen sich auf dem Weg zur digitalen Schule mit umfassenden Herausforderungen hinsichtlich flächendeckender Infrastruktur in ganz Österreich, technischem Support und kontinuierlicher Aus- und Weiterbildung der Pädagog_innen konfrontiert. Diesen Herausforderungen ist seitens der Regierung Rechnung zu tragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Tablets und Laptops wurden im Rahmen des 8-Punkte-Plans monatlich seit September 2021 an österreichische Schulen geliefert (bitte um Angabe in absoluten Zahlen, Prozent und Bundesland)?
    1. Wie viele der ausgelieferten Tablets und Laptops waren defekt und mussten zurückgeschickt werden?
    2. Wie viele der rund 150.000 Tablets und Laptops wurden bis Stand der Anfrage noch nicht ausgeliefert und warum nicht?
  1. In welchem Ausmaß sind externe Unternehmen mit der Wartung bzw. dem Mobile Device Management (MDM) der Tablets und Laptops betraut?
  2. In welchem Ausmaß sind Pädagog_innen oder andere schulinterne Personen nach welchen Kriterien (Informatik-Lehrende etc.) für das Gerätemanagement bzw. MDM zuständig?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass jeglicher durch die Geräteinitiative anfallender Mehraufwand zeitnah und vollständig abgegolten wird und wie viele Überstunden sind iZm der Geräteinitiative noch offen?
  4. Wie viele aktuell für das Gerätemanagement zuständigen Personen (Lehrpersonen und andere) stehen max. 5 Jahre vor ihrer Pensionierung und durch welche Maßnahmen tragen Sie ganz konkret Sorge dafür, dass auch in Zukunft digital-didaktisch und technisch qualifizierte Personen für das Gerätemanagement zur Verfügung stehen?
  5. Liegen dem Ministerium Informationen vor, in welchen Schulformen bzw. Fächern die Geräte bislang in welchem Ausmaß Verwendung gefunden haben?
    1. Gibt es zur Verwendung der Geräte innerhalb des ersten Jahres oder auch darüber hinaus ein gezieltes Monitoring?
  1. Sehen Sie in Zukunft verpflichtende digital-didaktische Fort- und Weiterbildungen für Pädagog_innen vor, um die notwendigen digital-didaktischen Fähigkeiten für einen modernen Unterricht des 21. Jahrhunderts bei Pädagog_innen zu gewährleisten - gerade im Hinblick auf die Einführung des neuen Pflichtfaches "Digitale Grundbildung" ab Herbst 2022?
  2.  Wurden mittlerweile weitere Geräte für Lehrpersonen angeschafft bzw. wie viele der in den Laptopklassen unterrichtenden Lehrpersonen haben mittlerweile Laptops oder Tablets erhalten?
  3.  Wann werden zumindest alle Lehrpersonen, die in den Laptopklassen unterrichten, mit eigenen Geräten ausgestattet und wenn das nicht vorgesehen ist, warum nicht (wenn möglich, bitte um Angabe eines konkreten Datums)?
  4. Welche Aus- und Fortbildungen (MOOCs, Angebote PHs, Webinare des OeAD) sind verpflichtend erforderlich für die Pädagog_innen, die in Laptopklassen unterrichten?
  5. Wie viele Pädagog_innen haben zum Zeitpunkt der Anfrage die einzelnen digital-didaktischen Fort- und Weiterbildungsangebote wie z.B. MOOCs insgesamt absolviert (bitte um Angabe pro Bundesland)?
  6. Wie viele Pädagog_innen und mit welcher fachlichen Ausbildung werden ab September 2022 das neue Pflichtfach "Digitale Grundbildung" unterrichten (Bitte um Angabe pro Bundesland und Schulform)?
    1. Müssen dafür spezielle Fort- und Weiterbildungen verpflichtend besucht werden und wenn ja, welche?