10773/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Covid-Datenfehler und Nachmeldungen
Nach knapp mehr als zwei Jahren wurden Ende April erneut Daten zum Verlauf der Pandemie angepasst. Seit Jahren mittlerweile wird die schlechte Datenlage kritisiert, auch der Rechnungshof schlüsselte anschaulich die unterschiedlichen Erhebungswege unter Bezug auf Covid als Todesursache:
Da der Datenabgleich offenbar kompliziert ist, kam es noch im Frühjahr 2020 zu Datenunterschieden, noch im Winter 2020 konnte das Ministerium allerdings nicht ordentlich erklären, warum es keine Bestrebungen zur Datenvereinheitlichung gab (2). Anstelle dessen verwies das Ministerium auf die verschiedenen Datenquellen, nun wiederholt sich die Geschichte. Knapp 3.500 Todesfälle wurden nachgemeldet, angeblich habe es einen derartigen Abgleicht bereits im Vorjahr nach der Veröffentlichung der Todesursachenstatistik gegeben (3). Problematisch an dieser Aufarbeitung ist aber, dass über das Corona-Dashboard der AGES lediglich neue Listen mit Daten verfügbar sind, wann welche Zahlen ausgetauscht wurden, ist nicht nachvollziehbar. Lediglich, wenn die Daten bereits lokal abgespeichert waren, ist ein Vergleich möglich - der eben eklatante Unterschiede aufzeigt.
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Meldung AGES 20.04. |
Meldung AGES 18.04. |
Differenz |
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Burgenland |
588 |
472 |
116 |
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Kärnten |
1.595 |
1.275 |
320 |
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Niederösterreich |
3.580 |
2.973 |
607 |
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Oberösterreich |
3.257 |
2.776 |
481 |
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Kärnten |
1130 |
936 |
194 |
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Salzburg |
3.335 |
2.887 |
448 |
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Steiermark |
1.322 |
1.021 |
301 |
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Tirol |
626 |
531 |
95 |
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Vorarlberg |
3.911 |
3374 |
537 |
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Wien |
19.344 |
16.245 |
3.099 |
Vergleicht man die Daten weiter zurück, sieht man, dass die Differenz der Meldungen österreichweit schon Ende November 2020 500 Todesfälle übersteigt, der Grenzwert von 100 Todesfällen war bereits Ende Juli 2020 erreicht.
Datenmangel auch bei Hospitalisierungen
Wohl weniger schwerwiegend, aber ebenso problematisch ist die Frage der Daten zu den Hospitalisierungen. Nach monatelangen Unklarheiten, welche Ressourcen es gibt, wechselte die Diskussion zu einer über die Patienten, klüger wurde man bisher nicht. So war rasch ersichtlich, dass Alter und Gesundheitszustand für Patienten wesentliche Faktoren für den Verlauf einer Covid-Erkrankungen darstellen, dennoch wusste man lange nicht einmal verbindlich, wie viele Patienten in Krankenhäusern behandelt werden mussten (4). Mit Beginn der Impfungen Anfang 2021 wurde auf eine rasche und nachhaltige Entlastung der Krankenhäuser gehofft, im Sommer begann die Diskussion, wie viele der Krankenhauspatienten einen Impfschutz hätten oder nicht (5). Neben der Frage nach Impfstatus entbrannte auf dessen Basis aber auch die Diskussion über die Wirksamkeit von Impfungen, weshalb die Informationen über Faktoren wie Alter oder Vorerkrankungen für die Beurteilung der Wirksamkeit relevant sind. So haben Krankenhäuser regelmäßig versucht, Einblicke zu geben, um Zweifel an der Impfung auszuräumen (6). Mit wenig Erfolg, wie sich schon alleine im Gesundheitsausschuss zeigt: Dort wurde am 21. April erneut angeführt, dass eine Durchimpfungsquote von 100 % auf einer Intensivstation ein Beweis für die schlechte Wirkung der Impfung angeführt wurde.
Abhilfe gegen derartige Spekulationen sollte ein zusätzliches Register bieten. Da die "Datenplattform Covid 19" sich nicht sonderlich durch Transparenz für eine breitere Öffentlichkeit auszeichnet, wollte der ehemalige Minister Mückstein diesen Umstand ändern. Nach Veröffentlichung der Verordnung am 21. Jänner 2022 (7), wurde bereits am 22. Jänner der Erfolg verkündet, dass die neue Platform bereits eingerichtet sei. Passiert ist allerdings dennoch nichts, denn erstens sah die Verordnung lediglich freiwillige Meldungen der Bundesländer vor und zweitens gab es in der praktischen Umsetzung offensichtlich Hindernisse bei der Datenzusammenführung - zumindest laut Chef der Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige, der offensichtlich auch Interesse an den Krankheitsverläufen seiner Versicherten hat (9).
Wie so oft soll nach einem Amtswechsel Bewegung in ein Thema kommen, in Folge dessen soll es zu einer Verbesserung der Datenqualität über die Hospitalisierungen kommen. Fraglich ist allerdings, wie diese genau umgesetzt werden sollen und welchen Zugang es in Folge einer neuen/ verbesserten Plattform zu diesen Informationen geben wird. Ebenso zweifelhaft ist, dass hier tatsächlich Veränderungen erwartet werden können, immerhin haben die Regierungsparteien erst im Gesundheitsausschussim April den Antrag zur Einrichtung einer Hospitalisierungsplattform aus Datenschutzbedenken vertagt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Daten Todesfälle
Hospitalisierung