1080/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend strafrechtliches Verfahren gegen einen ehemaligen Nationalratsabgeordneten und jetzigen Kabinettsmitarbeiter des Bundesministers für Inneres
Der Bundesminister für Inneres Nehammer holt sich als Mitarbeiter Dominik Schrott, der wegen manipulierten oder Fake-Gewinnspielen und vorgeworfenen Förderungsmissbrauchs im Zusammenhang mit dem von ihm gegründeten Vereins "Tiroler Kinderwelt" sein Nationalratsmandat zurücklegen musste, in sein Kabinett.
Noch vor etwas mehr als einem Jahr hatte Nehammer, der zu dieser Zeit noch Generalsekretär der Türkisen war, folgendes zu diesen möglichen strafrechtsrelevanten Vorfällen gesagt:“ In der Causa Schrott ist aufgrund all der Vorwürfe nun volle Aufklärung nötig"
meinbezirk.at berichtet online am 22.08.2018, dass das Fake-Gewinnspiel im Rahmen des Vorzugstimmenwahlkampfes des Herrn Schrott durchgeführt wurde.
meinbezirk.at berichtete folgendes:
„Walkampfrückblick
Im Rahmen seines Vorzugstimmen-Wahlkampfes bei der Nationalratswahl 2017 fand ein Gewinnspiel von Dominik Schrott statt. Dabei gab es mehrere T-Shirts und als Hauptpreis eine Snow Card Tirol im Wert von 797 Euro zu gewinnen. Laut dietiwag.org-Blogger Markus Wilhelm handelt es sich bei der Gewinnerin des Hauptpreises "Karin K." aber um ein Fake-Profil der Agentur Smart Ventures, bei der Schrott zudem selbst angestellt war. Weiters sollen sich bei der Ziehung nur Zettel mit dem Namen der nicht existenten "Karin K." im Glückstopf befunden haben. Das Video der Ziehung steht ebenfalls auf dietiwag.org.
Glückskind "Karin K."
Rein zufällig gewann "Karin Kirchmair" auch in der Zillertaler Trachtenwelt ein Smartphone, ein nagelneues "iPhone X", das die als Gewinnerin in Erscheinung getretene Angestellte der Werbeagentur Smart Ventures an Ort und Stelle wieder abgeben durfte, nachdem das Gewinner-Foto gemacht wurde. Und eben diese Angestellte war auch bei der Ziehung des Schrott-Gewinnspiels die Glücksfee, die "Karin K." als Gewinnerin ermittelte.
(…)“
https://www.meinbezirk.at/imst/c-politik/neos-fordern-ruecktritt-von-dominik-schrott-wegen-fake-gewinnspiel-im-wahlkampf_a2847383
Die Tageszeitung „DiePresse“ berichtet am 08.01.2020 online, dass Dominik Schrott die Fördersumme des Landes Tirol zurückgezahlt haben soll.
Nun tauchen weitere Vorwürfe gegen Dominik Schrott, Mitarbeiter im Kabinett des Innenministers, auf. Diesmal betrifft es die Angabe über erhaltene Wahlkampfspenden für das Jahr 2017.
Der Falter schreibt folgendes:
„Alle Kandidaten müssen Wahlkampfspenden deklarieren. Die Meldung von Dominik Schrott, die dem Falter vorliegt, ist etwas verwirrend. Er übermittelte mit Datum vom 27. Oktober 2017 seine Spendenliste an die ÖVP-Zentrale. Darin gibt er den Gesamtbetrag der erhaltenen Spenden mit 53.000 Euro an (unter anderem von Großspendern aus der Seilbahnindustrie).
Im Auftrag der ÖVP hat die Rechtsanwaltskanzlei Suppan die Angaben noch einmal geprüft. Sie kommt zum Ergebnis, dass Schrott 27.600 Euro von Großspendern, 22.645 Euro von Kleinspendern und mehr als 15.700 Euro an Sachleistungen erhalten hat. In Summe also rund 66.000 Euro. Wie erklärt sich die Differenz von 13.000 Euro?
Der Falter bezöge sich auf unvollständige Unterlagen, antwortet Schrott, er habe alle Spenden korrekt eingemeldet. (…)“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Obwohl Herr Schrott die zu Unrecht erhaltenen Fördermittel vom Land Tirol zurückgezahlt haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Schrott wegen §153 StGB Förderungsmißbrauch?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn nicht warum nicht?
2. Falls die Staatsanwaltschaft nicht mehr ermittelt, ist ein Strafverfahren wegen welchen Absatzes des §153 StGB anhängig?
3. Da nicht nur der Missbrauch von Fördergelder im Raum steht, sondern auch manipulierte oder auch Fake-Gewinnspiele, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen dieser möglichweiser strafrechtsrelevanten Handlung gegen den Herrn Schrott?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, wann wird Anklage erhoben?
4. Falls die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Herrn Schrott wegen manipulierter oder Fake-Gewinnspiele im Rahmen seines Vorzugstimmenwahlkampfes schon abgeschlossen wurden, wird auch wegen §265 StGB Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung Anklage erhoben?
5. Wegen welcher Delikte ermittelte und ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen Herrn Schrott?
6. Ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen der nicht korrekten Angaben von Wahlkampfspenden?