1081/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz, Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Anzeige nach Skandal in Justizanstalt Asten

 

In einem Artikel vom 24. Februar 2020 berichtet die „Kronen Zeitung“:

 

Verfaulte Zehen in Haft

 

Die verfaulenden Zehen eines 22-jährigen Insassen in der Justizanstalt Asten könnten ein gerichtliches Nachspiel haben. Von Amtswegen wurde die Anstaltsleitung bei der Staatsanwaltschaft Steyr wegen Vernachlässigung angezeigt. Ob diese jedoch ermitteln wird, ist noch nicht entschieden.

 

Das ist nicht der erste Skandal in der Justizanstalt Asten, der für mediale Aufregung sorgt. Nahezu monatlich erscheinen demnach Berichte zur genannten Justizanstalt.

 

Der Fall erinnert an einen Fall im Jahr 2014 in der Justizanstalt Stein. Damals wurden vier Bedienstete der Justizanstalt suspendiert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde der Vorfall in der Justizanstalt Asten bekannt?

2.    Wer hat den Vorfall gemeldet? (Bitte um genaue Erläuterung der Vorgänge inkl. zeitlichem Ablauf)

3.    Unterlag oder unterliegt der betroffene Untergebrachte einer psychiatrischen oder psychologischen Betreuung?

a.    Wenn ja, bitte um genaue Ausführung inwiefern?

b.    Wenn ja, handelt es sich analog dem Fall Stein beim Vorfall in Asten um einen Verdacht auf Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen?

4.    Wer steht innerhalb der Justizanstalt Asten generell in der Verantwortung hinsichtlich Aufsichts-, Fürsorge- und Sorgfaltspflicht der Untergebrachten? (Bei mehreren Personen bitte um genaue Auflistung der einzelnen Verantwortungsbereiche)

5.    Wer stand konkret im aktuellen Skandalfall in der Verantwortung hinsichtlich Aufsichts-, Fürsorge- und Sorgfaltspflicht des Untergebrachten? (Bei mehreren Personen bitte um genaue Auflistung der einzelnen Verantwortungsbereiche)

6.    Können sie ausschließen, dass gegen diese Verantwortung und der Aufgaben lt. Frage 4 verstoßen wurde?

a.    Wenn ja, bitte um genaue Erläuterung.

b.    Wenn nein, durch wen könnte gegen diese Verantwortung verstoßen worden sein? (Bitte um detaillierte Erläuterung)

7.    Sehen Sie die Endverantwortung für diesen Skandal beim Anstaltsleiter, der Generaldirektion oder beim Justizminister?

8.    Wurden analog zum Fall 2014 in Stein bereits Suspendierungen ausgesprochen?

a.    Wenn ja, gegen wen?

b.    Wenn nein, warum nicht obwohl von Amtswegen eine Anzeige eingebracht wurde?

c.    Wenn nein, wo liegt der genaue Unterschied zum Fall 2014 in Stein, wo vier Bedienstete suspendiert wurden?

d.    Wenn nein, wie rechtfertigen Sie in diesem Zusammenhang die unterschiedliche Vorgangsweise zum Fall im Jahr 2014?

e.    Wenn nein, wann sollen Suspendierungen Ausgesprochen werden und gegen wen?

9.    Wurde der betroffene Untergebrachte bereits einvernommen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wurden betroffene Bedienstete einvernommen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

d.    Wenn nein, warum nicht?

11. Seit wann ist Ihnen der Vorfall bekannt?

12. Haben Sie einen Bericht zum Vorfall angefordert?

13. Von wem war dieser Bericht und was war die Grundaussage des Berichtes?

14. Können Sie die Unabhängigkeit und Richtigkeit der Angaben des Berichtes garantieren?

15. Welche weiteren Schritte haben Sie in diesem Fall bereits gesetzt?

16. Wegen welcher Delikte wurde der Untergebrachte bereits verurteilt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)

17. Wie äußern Sie sich generell zu der massiven Häufung von Skandalfällen in der Justizanstalt Asten?

18. Wie wollen Sie die massive Häufung von Skandalfällen in der Justizanstalt Asten in den Griff bekommen? (Bitte um genaue Aufstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen)