10810/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Kainz, Ries, Mag Stefan

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Telefonische Datenrückverfolgungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren

 

Viele gerichtlich strafbare Handlungen konnten in der Vergangenheit nur deshalb einer Klärung zugeführt werden, da sich Staatsanwaltschaften und ermittelnde Polizeidienststellen, im Wege der Strafprozessordnung, nach Maßgabe der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, eingeholte Auskünfte über Daten der Nachrichtenübermittlung bzw. Auskünfte über Stamm- und Zugangsdaten von Endgeräten bedienten.

 

Derartige telefonische Datenrückverfolgungen und Datenauskünfte sind jedoch teilweise mit erheblichen Kosten verbunden, weshalb mit solchen Datenrückverfolgungen sehr sparsam umgegangen wird.

 

Durch nicht durchgeführte Datenrückverfolgungen werden die Ermittlungen jedoch teilweise enorm erschwert, wenn nicht gänzlich unmöglich gemacht, sodass in vielen Fällen der erwünschte Ermittlungserfolg aus Kostengründen ausbleibt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Auskünfte über Daten der Nachrichtenübermittlung i.S.d. § 134 Z 2 StPO wurden bei polizeilichen Ermittlungen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils durchgeführt?

2.    Wie viele Auskünfte über Stamm- und Zugangsdaten i.S.d. § 76a StPO wurden in den Jahren 2020 und 2021 bei Mobilnetzbetreibern eingeholt?

3.    Stimmt es, dass die Kosten für telefonische Datenrückverfolgungen sehr hoch sind und deshalb sehr sparsam damit umgegangen wird?

a.     Falls ja, wie rechtfertigen Sie die Unterlassung einer telefonischen Datenrückverfolgung, welche die Ermittlung erschweren?

b.    Sind solche Datenermittlungen allein von der Zweckmäßigkeit im Ermittlungsverfahren abhängig oder spielen hier auch finanzielle Überlegungen eine Rolle, ob solche Datenrückverfolgungen durchgeführt werden oder nicht?

4.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für telefonische Datenrückverfolgungen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils?

5.    Wie hoch sind die Kosten für eine telefonische Datenrückverfolgung im Durchschnitt?

a.    Gibt es hier, je nach Telefondienstanbieter, unterschiedliche Tarife für Datenrückverfolgungen?

b.    Falls ja, bitte um Aufgliederung der unterschiedlichen Tarife pro Anbieter.

6.    Gibt es Verträge mit den unterschiedlichen Telefondienstanbietern, in welchen eine gewisse Anzahl an kostenfreien telefonischen Datenrückverfolgungen, vereinbart wurden?

a.    Falls ja, bitte Angabe der Anzahl pro Dienstleister?

b.    Wann und auf welche Dauer wurden diese Verträge geschlossen?

7.    Planen Sie künftig, zur Vereinfachung von Ermittlungen, mehr telefonische Datenrückverfolgungen möglich zu machen?

a.    Falls ja, wie?

b.    Falls nein, warum nicht?