10811/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umgang und Verwendung von Laptops in den Justizanstalten

 

In österreichischen Gefängnissen sind für Insassen Computer nicht grundsätzlich verboten. Doch nicht jeder bekommt einen; dies sind „Vergünstigungen“, die gestrichen werden, sobald sich der Insasse nicht korrekt verhält.

Es gibt jedoch unter den Insassen immer wieder welche, die sich sehr gut mit Computer und sich in der digitalen Welt auskennen und mit Hilfe von außen diversen Schmuggel betreiben; z.B. illegale Filme von den Justizanstalten, Kinderporno, div. Postings auf Facebook. In den Justizanstalten müssen deshalb auch die Computer immer wieder kontrolliert werden um eventuelle Missbrauchsfälle aufzudecken.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wurden seit der letzten Anfragebeantwortung vom 8. April 2020 noch in zusätzlichen Justizanstalten den Häftlingen Laptops bzw. PCs überlassen?

a.    Wenn ja, wie viele Justizanstalten sind es jetzt?

2.    Hat es seit Mai 2019 in den Justizanstalten Schwerpunktaktionen in Bezug auf missbräuchliche Verwendung von Laptops bzw. PCs gegeben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurden bei diesen Schwerpunktaktionen auf den Laptops bzw. PCs der Insassen missbräuchliche Verwendungen festgestellt?

a.    Welche Web-/Internetseiten auch Darknet-Seiten wurden aufgerufen und was wurde heruntergeladen?

b.    Welche Sozial-Media-Plattformen wurden aufgerufen und über was wurde kommuniziert

c.    Wenn ja, um wie viele Insassen handelt es sich?

d.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten wurde dahingehend solche missbräuchlichen Verwendungen festgestellt?

e.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen haben/hatten die Insassen zu rechnen?

4.    Hat sich am „Computererlass“ seit April 2020 etwas geändert, wie z.B. Verschärfung der Maßnahmen, um diesen Missbrauch der Laptop bzw. PCs zu unterbinden?

5.    Haben Sie mit den ausländischen Strafvollzugsverwaltungen nach wie vor Kontakt, um das Problem von der missbräuchlichen Verwendung von PCs und Laptops zu erörtern?

6.    Haben die ausländischen Strafvollzugverwaltungen andere Möglichkeiten, um diesem Problem Herr zu werden?

a.    Wenn ja, welche?

7.    Wurde die Tagung für IT-Leitbediener, bei der Tipps und Tricks zur Überprüfung der Geräte erklärt wurden/werden, mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schon abgehalten?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wann ist dies angedacht?

8.    Werden diese Tagungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Sicherheitsüberlegung gibt es in Ihrem Ministerium, das Laptop anstelle von Standrechnern angeschafft werden?

10. Bei welcher Firma werden die Laptops bzw. PCs angekauft?

11. Können/konnten diese Firmen auch gewährleisten das die WLAN-Schnittstelle entfernt wurde/sind bzw. dauerhaft deaktiviert ist?

a.    Wenn ja, wie wurde die WLAN-Schnittstelle deaktiviert?

b.    Wenn ja, wer kontrolliert das?

c.    Wenn nein, warum nicht?

12. Ist es immer die gleiche Firma bei der die Laptops bzw. die PCs gekauft werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?