10813/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ex-PVA-Manager: Drei Jahre Haft
Am 20. April 2022 berichtete der ORF Kärnten in seinem Online-Medium folgendes:
Wegen betrügerischen Datenmissbrauchs ist am Mittwoch ein ehemaliger Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat gestanden. Er soll Personen erfunden und so Pensionszahlungen in Millionenhöhe kassiert haben. Das Urteil lautet auf drei Jahre Haft, eines davon unbedingt.
Der 52-Jährige hatte seine Taten 15 Jahre lang verschleiern können, die Schadenssumme wird mit 1,4 Millionen Euro beziffert. Begonnen hatte der Mann, der seit 1994 bei der PVA arbeitete, damit, die kargen Pensionen seiner Eltern durch Manipulationen aufzubessern. „Das dürfte der Anstoß gewesen sein, dass ich gesehen habe, wie gering Pensionen ausfallen können“, gab der Angeklagte in seiner Einvernahme an. Also begann er damit, sich einen „finanziellen Polster“ anzulegen. Mit einer Summe, die im Laufe der Jahre immer weiter anwuchs.
Wie genau das funktionierte, erklärte Staatsanwältin Nicola Trinker zu Prozessbeginn: „Er generierte mit einer erfundenen Sozialversicherungsnummer eine Person und schuf einen elektronischen Pensionsakt. Dann gab er an, dass diese Person aus dem Ausland eine niedrige Rente bezieht, sodass in Österreich Anspruch auf eine Ausgleichszulage in Höhe von etwa 1.000 Euro besteht.“ Dieser Betrag floss auf ein Konto, das der Mann extra für diesen Zweck eingerichtet hatte. Der ersten fiktiven Pensionistin folgten sechs weitere.
Die Taten des Mannes blieben über Jahre hinweg unentdeckt: „Zu Jahresende, als routinemäßige Kontrollen anstanden, wurde der Anspruch der erfundenen Personen stillgelegt, sodass niemand dahinterkam. Erst zum Jahresanfang, als sicher war, dass die Kontrollen vorbei waren, wurden die Zahlungen wieder aufgenommen“, so Trinker.
Für die Eingaben verwendete der 52-Jährige die digitalen Zugänge von Kollegen und Mitarbeitern. Das führte schließlich zum Auffliegen: Die Lebensgefährtin des Mannes, selbst bei der PVA tätig, wurde darauf aufmerksam gemacht, dass mit ihrem Zugang fragwürdige Transaktionen durchgeführt worden waren. Daraufhin legte der Mann ein umfassendes Geständnis ab. Erster Schritt: die Übergabe von 244.000 Euro Bargeld, die er daheim gebunkert hatte.
Bei Weitem nicht die Gesamtsumme, wie Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, betonte, den vor allem eine Frage beschäftigte: „Sie haben zum Schluss 4.000 Euro verdient, hatten ein Lebenseinkommen, von dem viele nur träumen können. Warum haben Sie das gemacht?“ „Als ich angefangen habe, habe ich vielleicht die Hälfte verdient“, meinte der Angeklagte.
Auch die Frage, was mit dem gesamten Geld passiert war, wurde nicht abschließend geklärt: Zwei nicht hochpreisige Autos habe er gekauft, seine Mutter bei ihrem „Versandhausproblem“ mit mehreren tausend Euro im Jahr unterstützt, den Reitsport der Tochter finanziert – trotzdem bleibt ein Fehlbetrag. „Einfach verbraucht“, habe er das Geld, so der Angeklagte. Neben seinem Gehalt habe er bis zu 1.500 Euro zusätzlich im Monat ausgegeben. Abgesehen von Lebensversicherungen für keine bleibenden Werte: „Ich habe keine Wertgegenstände angehäuft.“
Richter Wassertheurer betonte, neben dem Geständnis und dem Beitrag zur Aufklärung habe der hohe sichergestellte Betrag mildernd gewirkt, es würden rund 800.000 Euro in die Schadensgutmachung fließen. „Allerdings ist nicht ganz zufriedenstellend, dass man nicht weiß, wo der Rest hingekommen ist.“ Erschwerend fielen der lange Tatzeitraum und auch das Vertrauen, das in den Angeklagten in seiner Position gesetzt worden sei, ins Gewicht. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Trinker gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“
Ex-PVA-Manager: Drei Jahre Haft - kaernten.ORF.at
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Wurde von der PVA die genaue Schadenssumme ermittelt?
2. Wenn ja, wie hoch ist diese?
3. Wie viel wurde von diesem Betrag bereits zurückgezahlt?
4. Welche Zahlungen sind zur Wiedergutmachung noch zu erwarten?
5. Wie konnte dieser Fall jahrelang unentdeckt bleiben?
6. Woher hatte der Mann die im Artikel genannten Log-in-Daten anderer Mitarbeiter?
7. Besteht in diesem Zusammenhang ein Sicherheitsproblem bei der PVA und/oder anderen Versicherungen?
8. Inwiefern sind die entsprechenden Kollegen für diesen Missbrauch verantwortlich?
9. Können Sie ausschließen, dass die entsprechenden Kollegen von den illegalen Machenschaften, die mit ihren Log-in-Daten betrieben wurden, etwas gewusst hätten?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Können Sie ausschließen, dass die entsprechenden Kollegen von den illegalen Machenschaften finanziell profitiert haben?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Warum ist es so einfach, SV-Nummern und Personen zu erfinden?
14. Wie ist dieser Betrug genau vonstattengegangen?
15. Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es in diesem Zusammenhang, die etwas dem Entsprechendes zu verhindern?
16. Welche Konsequenzen hat dieser Fall innerhalb der PVA?
17. Wird eine weitere Klärung innerhalb der PVA angestrebt, wohin der Fehlbetrag verschwunden ist?
18. Gibt es hierzu schon neue Erkenntnisse?
19. Kann die PVA in dem vorliegenden Fall ausschließen, dass es weitere Mitwisser gibt?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Haben andere von diesem Betrug profitiert?
22. Wie soll der fehlende Geldbetrag rückgezahlt werden?
23. Aus welchem parteipolitischen Umfeld kommt der Mann?
24. Welche ähnliche Rechtsfälle gab es bei dieser und anderen Versicherungen in der Vergangenheit?
25. Welche Strafen hatten hierbei die Verurteilungen zur Folge?
26. Wird bei Versicherungen aktuell geprüft, ob es zu ähnlichen Betrugs- und Missbrauchsfällen kommt oder gekommen ist?
27. Wenn ja, ist dieser Fall für weitere Prüfungen ausschlaggebend gewesen?
28. Wenn ja, welche Versicherungen werden überprüft?
29. Wie oft werden in diesem Zusammenhang Versicherungen routinemäßig geprüft?
30. Welchen Beitrag leistet in diesem Zusammenhang ihr Ministerium, um weitere Betrugs- und Missbrauchsfälle aufzudecken?