10816/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Erwin Angerer, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend PV-Förderung neu: Förderlücke und Verbürokratisierung
Die neuen Richtlinien für die Photovoltaik-Förderungen stoßen viele Österreicherinnen und Österreichern vor den Kopf: Wer eine in Planung befindliche PV-Anlage hat oder für eine solche schon Verbindlichkeiten mit einem Elektrobetrieb eingegangen ist – wie es die alte Richtlinie der KPC verlangte, hat nach der neuen Förderstruktur keine Chance auf einen Kostenersatz, da die Abwicklung über die KPC gestoppt wurde und nun die OeMAG durch das EAG zuständig ist. Eine weitere daraus folgende Problematik ergibt sich aus den weiterfolgend möglichen Landesförderungen, die eine Bundesförderung als Voraussetzung verlangen, welche nun aber durch die strukturelle Änderung mit dieser nicht mehr als kompatibel erscheinen. Somit sind unzählige Haushalte mit dem Problem konfrontiert, dass die förderbaren Kosten zwar schon teilweise investiert wurden, jedoch nicht mehr vergütet werden. Verschärfend dazu muss österreichweit ab dem 21. April 2022 um 17:00 Uhr ein entsprechendes Förderticket gezogen sein, wobei alle Unterlagen dann innerhalb einer Woche vorzuliegen haben. Eine Gewährung der Förderung erfolgt dann auch bei kleineren Anlagen für den Privathaushalt nach dem Prinzip „first come - first serve“, wodurch damit zu rechnen ist, dass in kürzester Zeit die vorgesehenen Budgetmittel aufgebraucht sein werden. Dieser Umstand wird zusätzlich dadurch belastet, dass auch Förderungen für die Energiespeicherung aus diesem Topf entnommen werden. Die scheinbare Euphorie über ein höheres Förderbudget der Bundesregierung ist damit zunichte gemacht.
Private geraten durch diesen unüberschaubaren Vergabeprozess in Gefahr, um ihre Förderungen gebracht zu werden. Etwa die Lösung des Tickets auf der Online-Plattform scheint für Laien oder ältere Personen eine hohe Barriere zu sein. Mittelständische Betriebe allerdings können den Einreichprozess ihrer vielen Kunden zudem nicht stemmen. Übrig bleiben finanzielle Schäden in den Privathaushalten und Auftragsstornierungen, die der heimischen Wirtschaft weiter zusetzen werden. Durch die Frist von zwölf Wochen, von der Beantragung bis zur Errichtung der PV-Anlage, in welcher auch z.B. die Energieberater des Landes tätig werden, Material geliefert sein und Messungen durchgeführt werden müssen, war vorzeitiges Tätigwerden oftmals notwendig. Dieser Zeitdruck ist unter anderem auch den derzeitigen Lieferengpässen durch Pandemie und Krieg geschuldet. Es brauche daher umgehend eine Lösung in Hinsicht auf eine weiterführende Fördergarantie und einen Zugang zur Landesförderung.
Wien (OTS) - Fast sah es so aus, als würde die Energiewende und die Forcierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Österreich auf dem Trockenen sitzen. Die letzte verbliebene Förderung war bereits fast ausgeschöpft, größere Projekte standen still – doch heute: Erleichterung durch die stark verzögerte, aber endlich erfolgte Kundmachung von Klimaschutz- und Energieministerin Gewessler, das Finanzierungs- und Regelwerk für die Investitionsförderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu erlassen. „Wichtige Forderungen des Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) wie etwa die Vervierfachung des Förderbudgets auf 240 Mio. Euro, Verdoppelung der Antragsmöglichkeiten, Anhebung der Fördersätze und die Kombinierbarkeit mit Bundes-, Gemeinde- und Landesförderungen für Anlagen bis 100 Kilowattpeak, wurden in der nun vorliegenden Verordnung noch eingearbeitet.“, freut sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PV Austria über den Erfolg, den der PV Austria für sich verbuchen kann.
Rein in die Solarrevolution
In den letzten Wochen sind nun schließlich alle Parteien auf den Zug der Energiewende aufgesprungen, haben die Notwendigkeit und rasches Handeln dazu erkannt. Auch große Interessensvertretungen, die beharrlich im fossilen Zeitalter steckten, reckten nun plötzlich ihre Hände. „Die erste Übereinkunft der Regierungsparteien, wie die Energiewende im Stromsektor mit staatlichen Mitteln gelenkt werden kann, lag mit dem EAG bereits im Sommer 2021 vor, mit der jetzigen Festlegung zu Inhalten, finanziellen Mitteln und Bedingungen treten wir endlich raus aus dem Schatten und rein in die Solarrevolution.“, zeigt sich Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PV Austria, erleichtert über den zähen und steinigen Weg bis zur heutigen Bekanntgabe der Verordnung.
Zeit zum Feiern bleibt ihr aber nicht, „alle harrten der Veröffentlichung, viele Projekte standen still und Endkunden wollten zuwarten, wie es mit dem Förder-Reglement weiter geht. Waren die Ärmel unser Mitgliedsbetriebe bereits aufgekrempelt, kann endlich mit der Umsetzung gestartet werden.“
Förderstart am 21. April
„Ganz wichtig für die Branche ist ein verbindliches Datum zum Start der Förderung, denn nur so können die Anlagenplaner*innen und Errichter*innen wesentliche Entscheidungen für Einkauf, Abwicklung, Mitarbeiter*innenplanung etc. anstellen“, erklärt Immitzer die Notwendigkeit dieser Festlegung. Das gilt auch für das zweite wichtige Maßnahmenpaket zur Energiewende am Stromsektor, der Marktprämien-förderung.
Umsetzung der Marktprämien-Verordnung muss nun schneller gehen
Auch wenn bei der offiziellen Präsentation der aktuellen Verordnung eine sichtlich motivierte und erleichterte Bundesministerin Gewessler den Förderstart verkündet, müssen die Regierungsparteien den Spannungsbogen halten. „Noch einmal darf das nicht passieren, dass wir solche Verzögerungen bei der Umsetzung eines so wichtigen Regelwerks erleben.“ warnt Paierl. Große Projekte werden fast ausschließlich über die Marktprämie abgewickelt werden, durch die Planungs- sowie Umsetzungs-verzögerungen prognostiziert der Bundesverband Photovoltaic Austria, daher, dass die notwendige Ausbau-Quote für dieses Jahr verfehlt wird.“
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220406_OTS0134/raus-aus-dem-schatten-pv-foerderung-startet
Gefördert werden
Förderbedingungen
Förderablauf
Förderungsanträge sind nach Durchführung der Maßnahme, erfolgter Endabrechnung (Rechnungslegung) und nach erfolgter Inanspruchnahme der Bundesförderung im Zeitraum zwischen 01.01.2022 und 31.12.2023 beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen.
Aufgrund begrenzter Budgetmittel erfolgt die Zusicherung nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.
[…]
Förderhöhe
Förderzeitraum
Diese Förderung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft und bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
https://pvaustria.at/forderungen/karnten/
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele KPC-Förderantragsteller wurden durch das „first come – first serve“-Prinzip und das Ausschöpfen des Fördertopfes nicht mehr bedient?
2. Welche Schritte setzt die Bundesregierung, um den Betroffenen zu helfen?
3. Inwiefern wurde auf die Problematik der Änderung der Abwicklung beim Umstieg Bedacht genommen?
4. Warum konnte dennoch eine Förderlücke entstehen?
5. Welche Schritte setzen Sie, um die Förderlücke durch den Übergang von KPC auf OeMAG zu schließen?
6. Welche Summe wäre nötig gewesen, um alle KPC-Anträge bedienen zu können?
7. In welcher Höhe wurden nicht ausgeschüttete Förderungen beantragt?
8. Wie viele Förderantragsteller sind von dem Problem betroffen, dass sie bei der KPC-Förderung nicht mehr zum Zug kamen, durch die nunmehr bereits errichtete PV-Anlage jedoch auch nicht gegenüber der OeMAG einen Förderanspruch geltend machen können?
9. Sind Sie sich dessen bewusst, dass durch die so verursachte Förderlücke auch keine Landesförderungen ausbezahlt werden?
10. Wenn ja, welche Schritte setzten Sie, um diesbezüglich mit den Ländern eine Lösung zu finden?
11. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie den erzielten Vertrauensverlust im Hinblick auf die angestrebte Energiewende?
12. Was entgegnen Sie Stimmen, die eine Verbürokratisierung durch den Übergang von KPC auf OeMAG kritisieren?
13. Warum muss man für ein Förderansuchen bei der OeMAG zunächst ein virtuelles Ticket beantragen, um 24 Stunden später, nach Erhalt des Tickets, überhaupt einen Antrag stellen zu können?
14. Warum dauert die Bearbeitung des Förderansuchens durch die OeMAG zumeist 10-12 Wochen?
15. Welche Verzögerungen erwarten Sie bei der Energiewende durch kompliziertere Antragsstellungen bei der OeMAG?
16. Welche Gründe lagen für die Umstrukturierung der Förderungen vor?
17. Aus welchen Gründen wurde die Kompetenz von der KPC auf die OeMAG übertragen?
18. Warum wurde diese Umstrukturierung abrupt und ohne scheinbare Vorbereitung in kürzester Zeit abgewickelt?
19. Weshalb und aus welchen Überlegungen heraus können die Förderungen der in Bau befindliche PV-Anlagen nicht weiterhin über die KPC abgewickelt werden?
20. Warum wurde in diesem Zusammenhang nicht das Budget der KPC aufgestockt?
21. Welche Möglichkeiten sind für die Förderung von im Bau befindliche PV-Anlagen weiterhin vorgesehen?
22. Sind in diesem Zusammenhang entsprechende Adaptierungen in den EAG-Richtlinien vorgesehen?
23. Inwiefern wurde das neue Fördermodell auf die Landesgesetzgebungen und die jeweiligen Landesförderungen abgestimmt?
24. Wurden weitere Landesförderungen mit der EAG-Förderung berücksichtigt?
25. Sind Sie mit den Ländern in diesem Zusammenhang im Gespräch?
26. Welche Lösungen bieten Sie jenen Betroffenen, die bereits Investitionen getätigt haben, nun aber dadurch keinen Förderantrag stellen können?
27. Ist davon auszugehen, dass die Richtlinien der EAG-Förderung noch geändert werden?
28. Wenn ja, inwiefern?