10827/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Reform des EU-Stabilitätspakts

 

Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt hatte seit jeher das Ziel, für finanzpolitische Stabilität zu sorgen, insbesondere für den Euro und die Staaten der Eurozone. Wesentliche Rechtsgrundlage des Paktes ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie das an den Vertrag angefügte Protokoll Nr. 12. Darin werden die Mitgliedstaaten zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt und einer Begrenzung der öffentlichen Verschuldung verpflichtet.

 

Seit dem Beginn der Corona-Krise wird dieses Regelwerk jedoch zunehmend infrage gestellt. Änderungen werden vor allem von jenen Nationalstaaten gefordert, welche nicht willens bzw.in der Lage sind die Regeln einzuhalten. Der aktuelle Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung noch einmal beschleunigt. Zufolge eines kürzlich erschienen Medienberichts der deutschen Tageszeitung „Frankfurter Allgemeine“ sollen die Finanzminister Spaniens und der Niederlande ein zweiseitiges Reformpapier vorgelegt haben, dass auch der österreichische Finanzminister Magnus Brunner mit den Worten „Viele richtige Elemente“ kommentiert haben soll (FAZ 05.04.2022: Spanien und die Niederlande verbünden sich im EU-Schuldenstreit).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Was ist der Inhalt des vorgelegten Reformpapiers?

 

2.    Welche dieser Punkte empfinden Sie als richtige Elemente?

 

3.    Werden Sie sich für den Erhalt der Referenzwerte, welche im Protokoll Nr. 12 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgehalten sind, einsetzen?

a.      Wenn ja: Werden Sie sich bei Nichteinhaltung der Referenzwerte für Sanktionen einsetzen?

b.      Wenn nein: Inwiefern würde der Wegfall der Referenzwerte einer unregulierten Schuldenaufnahme Vorschub leisten?

c.      Wenn nein: Welche Instrumente sollen in weiterer Folge gewährleisten, dass EU-Mitgliedstaaten zu einem ausgeglichenen Staatshausalt gelangen?

 

4.     Wie werden Sie sich zu der Forderung positionieren, statt der für alle EU-Mitgliedstaaten gleich geltenden Grenzwerte für Staatsschulden und –defizite, jedem Land einzeln für einen bestimmten Zeitraum eine Ausgabenregel vorzuschreiben?

 

5.     Welche Auswirkungen könnten unterschiedlich geltende Grenzwerte für Staatsschulden und -defizite auf Österreich haben?

 

6.     Wurden von Ihrem Ministerium Gutachten in Bezug auf allfällige Änderungen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts in Auftrag gegeben?

a.      Wenn ja: Von wem stammen diese Gutachten?

b.      Wenn ja: Was sind die Ergebnisse dieser Gutachten?

c.      Wenn nein: Wurden in Ihrem Ministerium selbst Strategiepapiere hierzu erarbeitet und bejahendenfalls, mit welchem Inhalt?

 

7.     Haben Sie oder Vertreter Ihres Ministeriums im Zuge des spanisch-niederländischen Vorstoßes Gespräche über eine allfällige Änderung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts geführt?

a.      Wenn ja: Wann wurden diese Gespräche geführt?

b.      Wenn ja: Mit wem wurden diese Gespräche geführt?

c.      Wenn ja: Was war das Ergebnis dieser Gespräche?

d.      Wenn nein: Wieso wurden von Ihrem Ministerium diesbezüglich keine Gespräche geführt?