10829/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Folgeanfrage zu 9689/AB Kocher-Ministerium immer noch ohne Innenrevision!
Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher hat folgende Anfragebeantwortung 9689/AB zur Anfrage 9909/J abgegeben:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:
Im Gegensatz zu vorangegangenen Neugründungen von Ressorts wurde das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (nunmehr Bundesministerium für Arbeit) durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020 ohne die Überleitung eines bestehenden Präsidiums am 29. Jänner 2020 neu gegründet. Der klassische präsidiale Bereich des Ministeriums (Personal, Budget, Recht, Kommunikation, IT, Amtswirtschaft und Interne Revision) war daher inhaltlich und organisatorisch gänzlich neu aufzubauen. Lediglich ein Referat mit acht Bediensteten, zuständig für das Personal der Arbeitsinspektorate sowie die mit sechs Bediensteten ausgestattete ESF-Prüfbehörde wurden dem Bundesministerium für Arbeit zum Zeitpunkt der Ressortgründung als präsidialer Bereich übertragen.
Um eine Sektion bzw. ein Präsidium organisatorisch einzurichten und personell ausstatten zu können, bedarf es der Konzeption einer entsprechenden Personal- und Geschäftseinteilung, der Erstellung von entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz und der Durchführung der entsprechenden Arbeitsplatzbewertungsverfahren durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Darüber hinaus ist die planstellenmäßige und budgetäre Bedeckung der Arbeitsplätze im Personalplan bzw. Bundesfinanzgesetz (BFG) sicherzustellen. Der Aufbau eines kompletten Präsidiums erfordert daher eine entsprechende Vorlaufzeit und umfassende Vorarbeiten.
Eine erste provisorische Geschäftseinteilung wurde am 4. Mai 2020 kundgemacht.
Das BFG 2020 inkl. Personalplan 2020 wurden am 29. Mai 2020 im Nationalrat beschlossen. Nach der Festlegung der provisorischen Personal- und Geschäftseinteilung und der Beschreibung aller Arbeitsplätze des Präsidiums wurden die entsprechenden Bewertungsverfahren durch das BMKÖS durchgeführt. Der Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze gem. § 137 BDG 1979 für den Bereich der von gegenständlichen Anfrage betroffenen Internen Revision wurde am 4. Dezember 2020 bei der Abteilung III/A/2 – Kompetenzcenter A des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingebracht (GZ: 2020-0.744.838). Die Bewertungsnote des BMKÖS erging am 11. März 2021 (GZ: 2020-0.802.231).
Mit Inkrafttreten des Personalplans 2022 am 1. Jänner 2022 erhielt das Bundesministerium für Arbeit vier Planstellen zur Bedeckung der vom BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze der Internen Revision.
Die zuvor dargestellten entsprechenden Vorarbeiten und Abstimmungen mit dem BMKÖS wurden von der damals provisorisch betrauten Leitung des Präsidiums sowie der provisorisch betrauten Leitung der Abteilung für Personalangelegenheiten durchgeführt.
Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.
Zu den Fragen 5 bis 6 und 8 bis 10
Im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion führt die Interne Revision grundsätzlich vorrangig vergangenheitsorientierte Prüfungen durch. Der Prüfzeitraum liegt somit in der Vergangenheit. Die Interne Revision ist daher grundsätzlich befugt Verwaltungsfälle ab der Gründung des Ressorts im Jänner 2020 zu prüfen. Der konkrete Prüfzeitraum wird für das jeweilige Prüfthema vorab im Revisionsplan festgelegt werden.
Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende
ANFRAGE
1) Wann wurde nach der Beschlussfassung des Personalplans 2020 am 29. Mai 2020 im Nationalrat die provisorische Personal- und Geschäftseinteilung und die Beschreibung aller Arbeitsplätze des Präsidiums im BMAFJ durchgeführt und zu welchem Zeitpunkt an das BMKÖS weitergeleitet?
2) Wann wurden die Anträge für die entsprechenden Bewertungsverfahren durch das BMA an das BMKÖS für die einzelnen Abteilungen des Präsidiums mit Ausnahme der Internen Revision eingebracht?
3) Warum wurde der Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze gem. § 137 BDG 1979 für den Bereich der von gegenständlicher Anfrage betroffenen Internen Revision erst am 4. Dezember 2020 bei der Abteilung III/A/2 – Kompetenzcenter A des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingebracht (GZ: 2020-0.744.838)?
4) Warum erhielt das BMA erst mit Inkrafttreten des Personalplans 2022 vom 1. Jänner 2022 vier Planstellen zur Bedeckung der vom BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze der Internen Revision?
5) Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für das Kabinett der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Christine Aschbacher bzw. für das Kabinett des Bundesministers für Arbeit Univ. Prof. Dr. Martin Kocher?
6) Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für die Generalsekretärin und das weitere Personal des Generalsekretariats?
7) Wann erhielt das BMAFJ bzw. BMA Planstellen für durch das BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze für alle anderen Abteilungen des Präsidiums des BMAFJ bzw. BMA seit 2020?