10833/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Zu hohe Beiträge in der AUVA
Hohe Lohnnebenkosten und zu hohe AUVA-Beiträge
Österreich ist bekannt für seine hohen Lohnnebenkosten, was im internationalen Wettbewerb zunehmend zum Nachteil für die Unternehmen und den Standort insgesamt wird, mit den entsprechend negativen Folgen auf das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt. Derzeit werden knapp 30 Prozent an Lohnnebenkosten auf die Bruttolöhne aufgeschlagen, wobei ein Drittel der Lohnnebenkosten nicht arbeitnehmerbezogen ist (Dienstgeberzuschlag, U-Bahnsteuer,...), sondern zur Finanzierung von allgemeinen öffentlichen Leistungen verwendet wird. Bei diesem Drittel stellt sich natürlich die grundlegende Frage, weshalb dieser Teil der Lohnnebenkosten nicht über Steuern finanziert wird. Aber auch die restlichen zwei Drittel der Lohnnebenkosten - die SV-Dienstgeberbeiträge - sollten laufend evaluiert werden. So sind etwa die AUVA-Beiträge seit Jahren zu hoch, was sich deutlich in den hohen AUVA-Rücklagen widerspiegelt. Eine Senkung der Lohnnebenkosten bzw. der AUVA-Beiträge um 0,1 %-Punkte brächte eine Reduktion der Arbeitskosten um 125 Mio. Euro pro Jahr.
Arbeitsunfälle gehen stetig zurück und AUVA-Überschüsse-/Rücklagen steigen
In der aktuellen Gebarungsvorschau geht die AUVA sogar von steigenden Jahresüberschüssen bis 2025 aus (2023: EUR 6 Mio., 2024: EUR 48 Mio., 2025: EUR 87 Mio.) (1). Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass laut AUVA-Prognose von 2019 (Vorkrisenniveau) bis 2025 die Beiträge (+23%) deutlich stärker steigen werden als die Gesamtaufwendungen (+16%) die wichtigsten Aufwandsposten (Unfallrenten (+7%) und Unfallheilbehandlung (+19%)) - siehe Tabelle. Und da die Gebarungsvorschau-Rechnungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu pessimistisch sind, darf die AUVA in den nächsten Jahren sogar noch höhere Überschüsse erwarten. Gleichzeitig ist in der Bilanz ersichtlich, dass die AUVA knapp EUR 1,2 Mrd. an Rücklagen aufgetürmt hat, wovon fast EUR 500 Mio. in Form von Wertpapieren und weitere EUR 200 Mio. auf Bankeinlagen zurückzuführen sind. Beide Speckpolster wären sofort frei verfügbar für Beitragssenkungen (2). Aufgrund der erfreulicherweise stetigen Rückgänge bei Arbeitsunfällen bei gleichzeitig steigender Beschäftigung sind auch weiterhin steigende Erträge und Rücklagen zu erwarten, womit sich die AUVA-Beiträge in einem ersten Schritt problemlos von 1,2 auf 1,0 Prozent senken ließen. Und auch danach würden die AUVA-Beiträge immer noch deutlich über dem UV-Beitragssatz der Beamtenunfallversicherung (BVAEB) liegen (0,47 Prozent) (3).

Teure AUVA-Verwaltung und üppige Gehalts-/Pensionsprivilegien
Gleichzeitig ist seit längerem bekannt, dass
die AUVA im Vergleich zu anderen SV-Trägern seht teuer verwaltet ist - ca.
8 Prozent Verwaltungskostenquote (3). Hinzu kommt die immer
noch sehr teure Dienstordnung, die Gehalts- und Pensionsprivilegien in der AUVA
und in den UKHs sichert. So sind die pro-Kopf-Personalkosten bei den
Unfallkrankenhäusern (EUR 108.700 je VZÄ (2)) deutlich
höher als bei den Landeskrankenhäusern und Ordensspitälern (EUR
72.000 je VZÄ (4)). Für Direkt-Zusatzpensionen gab die
AUVA zuletzt stolze EUR 59,3 Mio. aus, was einen erheblichen Teil der
Verwaltungskosten entspricht (5). Auch wenn die AUVA keine Schritte
für eine kostengünstigere Verwaltung setzt, ergibt sich aus den
langsam auslaufenden Zahlungen für die AUVA-Direkt-Zusatzpensionen
zumindest längerfristig weiteres Beitragssenkungspotential. Im Sinn der
Beitragszahler wäre jedoch trotzdem wünschenswert, wenn die AUVA
gemeinsam mit der Regierung proaktiv ein Effizienzsteigerungsprogramm für
die AUVA-Verwaltung vorlegen würde.
Positivere Überschussprognosen verleiten die AUVA dazu, mehr Geld für Verwaltung einzuplanen (anstatt Beiträge zu senken)
Kurzfristig liegt das Einsparungspotential der AUVA bei mindestens EUR 20 Mio. jährlich. Denn hat die AUVA im August 2020 noch mit EUR 115 Mio. für die Verwaltung im Jahr 2024 kalkuliert, hat sie mit steigenden Jahresüberschuss-Prognosen auch die geplanten Verwaltungsaufwände nach oben geschraubt. So kalkulierte die AUVA im November 2021 schon mit EUR 135 Mio., also mit EUR 20 Mio. mehr als bei der früheren Prognose. Anzunehmen ist, dass die AUVA zusätzliche Gehaltsprivilegien und Posten eingeplant hat, anstatt die steigenden Überschüsse in Form von Beitragssenkungen zu begrenzen. Die folgende Grafik verdeutlicht, wie die AUVA mit positiveren Überschussprognosen auch schrittweise die geplanten Verwaltungsaufwände nach oben geschraubt hat.

Quelle: BMSGPK, AUVA-Gebarungsvorschauen
AUVA-Beitragssenkung ohne Leistungskürzung möglich
Zusammengefasst verfügt die AUVA über enorme Rücklagen, da die Beiträge deutlich stärker steigen als die wichtigsten Ausgabenposten. Gleichzeitig sind die Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle, Wegunfälle, Berufskrankheiten) stetig rückläufig, da sich die Arbeitswelt verändert und auch die Arbeitsplätze immer sicherer werden. Diese Entwicklung wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, womit auch künftig Überschüsse und steigende Rücklagen zu erwarten sind. Da die AUVA jedoch per Gesetz als Non-Profit-Unternehmen keine dauerhaften Überschüsse erzielen darf, ist eine Beitragssenkung zwingend erforderlich. Die Grafik zur Entwicklung der AUVA-Versicherungsfälle je Kopf und der Entwicklung der AUVA-Beitragssätze seit 1990 soll das Beitragssenkungspotential ohne Leistungskürzung besser veranschaulichen.

Quellen:
(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08513/index.shtml
(2) https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.643204&version=1515511655
(3) https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.752465&version=1631617614
(4) http://www.kaz.bmgf.gv.at/
(5) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_2/Einkommensbericht_2019_und_2020.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende