10833/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Zu hohe Beiträge in der AUVA

 

Hohe Lohnnebenkosten und zu hohe AUVA-Beiträge

Österreich ist bekannt für seine hohen Lohnnebenkosten, was im internationalen Wettbewerb zunehmend zum Nachteil für die Unternehmen und den Standort insgesamt wird, mit den entsprechend negativen Folgen auf das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt. Derzeit werden knapp 30 Prozent an Lohnnebenkosten auf die Bruttolöhne aufgeschlagen, wobei ein Drittel der Lohnnebenkosten nicht arbeitnehmerbezogen ist (Dienstgeberzuschlag, U-Bahnsteuer,...), sondern zur Finanzierung von allgemeinen öffentlichen Leistungen verwendet wird. Bei diesem Drittel stellt sich natürlich die grundlegende Frage, weshalb dieser Teil der Lohnnebenkosten nicht über Steuern finanziert wird. Aber auch die restlichen zwei Drittel der Lohnnebenkosten - die SV-Dienstgeberbeiträge - sollten laufend evaluiert werden. So sind etwa die AUVA-Beiträge seit Jahren zu hoch, was sich deutlich in den hohen AUVA-Rücklagen widerspiegelt. Eine Senkung der Lohnnebenkosten bzw. der AUVA-Beiträge um 0,1 %-Punkte brächte eine Reduktion der Arbeitskosten um 125 Mio. Euro pro Jahr.

 

Arbeitsunfälle gehen stetig zurück und AUVA-Überschüsse-/Rücklagen steigen

In der aktuellen Gebarungsvorschau geht die AUVA sogar von steigenden Jahresüberschüssen bis 2025 aus (2023: EUR 6 Mio., 2024: EUR 48 Mio., 2025: EUR 87 Mio.) (1). Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass laut AUVA-Prognose von 2019 (Vorkrisenniveau) bis 2025 die Beiträge (+23%) deutlich stärker steigen werden als die Gesamtaufwendungen (+16%) die wichtigsten Aufwandsposten (Unfallrenten (+7%) und Unfallheilbehandlung (+19%)) - siehe Tabelle. Und da die Gebarungsvorschau-Rechnungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu pessimistisch sind, darf die AUVA in den nächsten Jahren sogar noch höhere Überschüsse erwarten. Gleichzeitig ist in der Bilanz ersichtlich, dass die AUVA knapp EUR 1,2 Mrd. an Rücklagen aufgetürmt hat, wovon fast EUR 500 Mio. in Form von Wertpapieren und weitere EUR 200 Mio. auf Bankeinlagen zurückzuführen sind. Beide Speckpolster wären sofort frei verfügbar für Beitragssenkungen (2). Aufgrund der erfreulicherweise stetigen Rückgänge bei Arbeitsunfällen bei gleichzeitig steigender Beschäftigung sind auch weiterhin steigende Erträge und Rücklagen zu erwarten, womit sich die AUVA-Beiträge in einem ersten Schritt problemlos von 1,2 auf 1,0 Prozent senken ließen. Und auch danach würden die AUVA-Beiträge immer noch deutlich über dem UV-Beitragssatz der Beamtenunfallversicherung (BVAEB) liegen (0,47 Prozent) (3).

Teure AUVA-Verwaltung und üppige Gehalts-/Pensionsprivilegien

Gleichzeitig ist seit längerem bekannt, dass die AUVA im Vergleich zu anderen SV-Trägern seht teuer verwaltet ist - ca. 8 Prozent Verwaltungskostenquote (3). Hinzu kommt die immer noch sehr teure Dienstordnung, die Gehalts- und Pensionsprivilegien in der AUVA und in den UKHs sichert. So sind die pro-Kopf-Personalkosten bei den Unfallkrankenhäusern (EUR 108.700 je VZÄ (2)) deutlich höher als bei den Landeskrankenhäusern und Ordensspitälern (EUR 72.000 je VZÄ (4)). Für Direkt-Zusatzpensionen gab die AUVA zuletzt stolze EUR 59,3 Mio. aus, was einen erheblichen Teil der Verwaltungskosten entspricht (5). Auch wenn die AUVA keine Schritte für eine kostengünstigere Verwaltung setzt, ergibt sich aus den langsam auslaufenden Zahlungen für die AUVA-Direkt-Zusatzpensionen zumindest längerfristig weiteres Beitragssenkungspotential. Im Sinn der Beitragszahler wäre jedoch trotzdem wünschenswert, wenn die AUVA gemeinsam mit der Regierung proaktiv ein Effizienzsteigerungsprogramm für die AUVA-Verwaltung vorlegen würde. 

Positivere Überschussprognosen verleiten die AUVA dazu, mehr Geld für Verwaltung einzuplanen (anstatt Beiträge zu senken)

Kurzfristig liegt das Einsparungspotential der AUVA bei mindestens EUR 20 Mio. jährlich. Denn hat die AUVA im August 2020 noch mit EUR 115 Mio. für die Verwaltung im Jahr 2024 kalkuliert, hat sie mit steigenden Jahresüberschuss-Prognosen auch die geplanten Verwaltungsaufwände nach oben geschraubt. So kalkulierte die AUVA im November 2021 schon mit EUR 135 Mio., also mit EUR 20 Mio. mehr als bei der früheren Prognose. Anzunehmen ist, dass die AUVA zusätzliche Gehaltsprivilegien und Posten eingeplant hat, anstatt die steigenden Überschüsse in Form von Beitragssenkungen zu begrenzen. Die folgende Grafik verdeutlicht, wie die AUVA mit positiveren Überschussprognosen auch schrittweise die geplanten Verwaltungsaufwände nach oben geschraubt hat. 

Quelle: BMSGPK, AUVA-Gebarungsvorschauen

 

AUVA-Beitragssenkung ohne Leistungskürzung möglich

Zusammengefasst verfügt die AUVA über enorme Rücklagen, da die Beiträge deutlich stärker steigen als die wichtigsten Ausgabenposten. Gleichzeitig sind die Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle, Wegunfälle, Berufskrankheiten) stetig rückläufig, da sich die Arbeitswelt verändert und auch die Arbeitsplätze immer sicherer werden. Diese Entwicklung wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, womit auch künftig Überschüsse und steigende Rücklagen zu erwarten sind. Da die AUVA jedoch per Gesetz als Non-Profit-Unternehmen keine dauerhaften Überschüsse erzielen darf, ist eine Beitragssenkung zwingend erforderlich. Die Grafik zur Entwicklung der AUVA-Versicherungsfälle je Kopf und der Entwicklung der AUVA-Beitragssätze seit 1990 soll das Beitragssenkungspotential ohne Leistungskürzung besser veranschaulichen.

 

 

Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08513/index.shtml

(2) https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.643204&version=1515511655

(3) https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.752465&version=1631617614

(4) http://www.kaz.bmgf.gv.at/

(5) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_2/Einkommensbericht_2019_und_2020.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Die AUVA schreibt regelmäßig Überschüsse (so auch ab 2023 wieder) und verfügt mittlerweile über EUR 1,2 Mrd. an Rückalgen. Allerdings ist die AUVA per Gesetz nicht-überschussorientiert. Bis wann legen Sie als Aufsicht der AUVA die entsprechende Regierungsvorlage vor, welche AUVA-Beitragssenkungen vorsieht, um wieder dem Gesetz zu entsprechen?
  2. Mit welcher Begründung hat die AUVA in ihren letzten Gebarungsvorschauen die Verwaltungsaufwände stark nach oben korrigiert? (z.B. für 2024 von EUR 115 Mio. auf EUR 135 Mio., siehe Grafik in der Begründung)
    1. Welche zusätzlichen Ausgabenposten sind hier vorgesehen?
    2. Welche Schritte setzen Sie als Aufsicht, um die Ausgabendynamik zu begrenzen?
  1. Wie viele Versicherungsfälle für Erwerbstätige hat es in der AUVA seit 2010 gegeben? (absolut und je 100.000 Versicherte, je Jahr)
    1. davon Arbeitsunfälle?
    2. davon Wegeunfälle?
    3. davon Berufskrankheiten?
  1. Wie hoch waren die Gesamterträge in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Beitragseinnahmen in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Gesamtaufwände in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Aufwände für Unfalleilbehandlung in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Rentenaufwände in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Verwaltungsaufwände in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Jahresüberschüsse in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch war das Eigenkapital in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Wertpapierbestände in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren die Bankeinlagen in der AUVA? (je Jahr)
    1. seit 2010?
    2. 2021 (vorläufig)?
    3. 2022 bis 2026 laut aktueller Gebarungsvorschau?
  1. Wie hoch waren in der AUVA im letzt verfügbaren Jahr die Personalkosten je VZÄ? (gesamt und nach Berufsgruppe - Ärzte, Pflege, Verwaltung,...)
  2. Wie hoch waren in den Fondsspitälern im letzt verfügbaren Jahr die Personalkosten je VZÄ? (gesamt und nach  Berufsgruppe - Ärzte, Pflege, Verwaltung,...)
    1. Wie hoch waren auf den Unfallstationen der Fondsspitäler im letzt verfügbaren Jahr die Personalkosten je VZÄ? (gesamt und nach  Berufsgruppe - Ärzte, Pflege, Verwaltung,...)
  1. Wie hoch war im letzt verfügbaren Jahr der Stand der AUVA-Zusatzpensionäre und der Aufwand für die Zusatzpensionen?