10838/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Vorbereitungen für den Schulstart"
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine mussten nach Angaben des UN- Kinderhilfswerks UNICEF fast zwei Drittel aller ukrainischen Kinder ihr Zuhause verlassen. Von den etwa 7,5 Millionen Kindern bis 18 Jahren sind 2,8 Millionen innerhalb des Landes vertrieben worden und zwei Millionen ins Ausland geflohen.[1]
Rund 5.000 Kinder und Jugendliche, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, wurden mittlerweile in einer österreichischen Schule angemeldet. Die Hälfte davon besucht eine Volksschule, ein Drittel eine neue Mittelschule, ein Sechstel eine AHS. In allen Schultypen mit Ausnahme von Berufsschulen sind geflüchtete Kinder untergebracht. Am meisten sind es aktuell mit 1.400 in Niederösterreich, gefolgt von Wien mit 1.300 ukrainischen Schüler*innen. In den Bildungseinrichtungen der anderen Bundesländer werden jeweils einige hundert Kinder betreut.[2]
Allerdings sind noch deutlich mehr Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in Österreich, als bisher an Schulen vermittelt wurden. Diese Kinder werden aber erst einer Schule zugeteilt, wenn sie auch einen festen Wohnsitz haben.
Momentan werden die meisten ukrainischen Kinder in Regelklassen unterrichtet und bekommen zusätzlichen Deutschunterricht. Das bestätigen etwa die Bildungsdirektionen in Niederösterreich und Kärnten. Im städtischen Raum, so beispielsweise in Graz, findet der Unterricht auch in Deutschförderklassen statt. In der Bundeshauptstadt wurden eigens "Neu in Wien"-Klassen geschaffen, wo bis zu 25 ukrainische Schüler*innen verschiedener Altersgruppen gemeinsam mit jeweils zwei Lehrpersonen lernen. Ursprünglich notwendig wurden diese separaten Klassen, da nicht genug Plätze in bereits bestehenden Schulklassen zur Verfügung standen.[3]
Durch die zahlreichen neuen Schülerinnen und Schüler steigt auch der Bedarf an Lehrpersonal. Die Zahl zusätzlich angestellter Lehrerinnen und Lehrer ist vorerst aber noch überschaubar.
Es ist also offensichtlich, dass momentan diesbezüglich eher ein „Fleckerlteppich" in Österreich herrscht und eine sinnvolle und auf Dauer umsetzbare Lösung noch weit und breit nicht in Sicht ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Welche Vorbereitungen unternimmt das BMBWF momentan konkret, um sich, die Bildungsdirektionen und die Schulen auf die Schüler*innen aus der Ukraine und den kommenden Schulstart vorzubereiten?
2) Wird von Seiten des BMBWF konkret die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten geprüft?
a) Wenn ja, welche und wo?
b) Wenn nein, warum nicht?
3) Wird von Seiten des BMBWF die Anstellung zusätzlicher Lehrpersonen vorbereitet?
c) Wenn ja, in welcher Anzahl?
d) Wenn nein, warum nicht?
4) Wird von Seiten des BMBWF zusätzliches Budget, speziell für den schulischen Unterricht und die Betreuung von Schüler*innen aus der Ukraine zur Verfügung gestellt?
a) Wenn ja, in welcher Höhe und wofür kann dieses abgerufen werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
5) Wird eine Anstellungsmöglichkeit für geflüchtete Lehrer*innen aus der Ukraine, mit geringeren Deutschkenntnissen als jene welche eigentlich im Lehrerdienstrecht vorgeschrieben sind, zur Unterstützung des heimischen Lehrpersonais beim Unterricht der ukrainischen Kinder geschaffen?
a) Wenn ja, wie sieht diese konkret aus und wann ist mit einer solchen zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
6) Welche Schritte werden im Allgemeinen im Hinblick auf die Integration ukrainischer Flüchtlingskinder im österreichischen Schulsystem von Ihrem Ministerium gesetzt und welche Ziele wurden hierfür definiert?