10848/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Klaus Köchl, Cornelia Ecker, Dietmar Keck
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend den Schweinemastskandal eines AMA-Gütesiegel-Betriebes in Kärnten
Die jüngst bekannt gewordenen erschreckend schlechten Tierhaltungsbedingungen eines AMA-Gütesiegel-Schweinemastbetriebes in Kärnten, die bereits mehrfach in den Medien berichtet wurden, werfen unzählige Fragen auf, die umfassende Aufklärung erfordern. Zudem wird es leider immer deutlicher, dass es sich auf Grund anderer bekannt gewordener Missstände bei der Tierhaltung nicht um einen Einzelfall handelt.
Wie kann es sein, dass in einem AMA-Gütesiegel-Betrieb Schweine in einem dermaßen schlechten Zustand gehalten werden, ohne dass die Veterinärbehörden, der Tiergesundheitsdienst (verpflichtende Mitgliedschaft für AMA-Gütesiegelbetriebe) oder die AMA aktiv werden? Die Vermutung liegt nahe, dass es sich dabei um Behörden- bzw. Kontrollversagen handelt.
Dass das AMA-Gütesiegel - wie auch jüngst die Broschüre der Wiener Tierschutzombudsstelle im Zusammenhang mit der Geflügelhaltung deutlich aufzeigt - nicht als Gütesiegel für artgerechte Haltungsbedingungen der Nutztiere betrachtet werden darf, wie das durch die schönen Werbebilder verstanden werden kann, ist dringend aufzuarbeiten.
Es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden zu furchtbaren Lebensbedingungen und Krankheiten bei den Tieren führt. Diese Haltungsform wurde leider durch die jahrzehntelange verfehlte Förderungspolitik der österreichischen AgrarministerInnen österreichweit befördert.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. In welchen Jahresabständen muss ein landwirtschaftlich tierhaltender Betrieb von den Veterinärbehörden bezüglich der Einhaltung von Tierhaltungsvorschriften kontrolliert werden?
2. Wie viele Betriebe wurden von den Veterinärbehörden in den letzten fünf Jahren, speziell bezüglich der Einhaltung von Tierhaltungsvorschriften kontrolliert, aufgelistet nach Bundesländern?
3. Wie oft wird ein Mitgliedsbetrieb des Tiergesundheitsdienstes bezüglich der Einhaltung von Tierhaltungsvorschriften kontrolliert, und was waren die Ergebnisse der Kontrollen in den letzten fünf Jahren aufgelistet nach Bundesländern?
4. Wie oft werden AMA-Gütesiegelbetriebe bezüglich der Einhaltung von Tierhaltungsvorschriften kontrolliert und was waren die Ergebnisse der Kontrollen in den letzten fünf Jahren, aufgelistet nach Bundesländern?
5. Wie
viele Kontrolleure gibt es für die amtlichen Veterinärkontrollen, die
speziell Tierhaltung kontrollieren österreichweit und aufgelistet nach
Bundesländern?
6. Sind alle diese Kontrolleure im Speziellen auf Tierwohl und Tierschutz geschult?
7. Wie
viele Kontrollorgane hat die AMA für Tierschutz- und Tierwohlkontrollen?
8. Welche Ausbildungserfordernisse benötigen Kontrollorgane für diese Tierschutzkontrollen?
9. Sind Kontrollorgane auch auf soziale Komponenten geschult?
10. Welche
Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein landwirtschaftlicher Betrieb
das AMA-Gütesiegel erhält?
11. In
welcher Weise beinhaltet das normale AMA-Gütesiegel (nicht die
Zusatzmodule) auch die Aspekte des Tierwohles/ Tierschutzes?
12. Wenn
landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert werden, welche Maßnahmen setzt
die AMA bei Tierhaltungsmissständen bzw. bei tierschutzrechtlichen
Vergehen?
13. Werden tierschutzrechtliche Übertretungen der Behörde gemeldet?
14. Werden
von den Behörden festgestellte Missstände der AMA gemeldet?
15. In
welcher Form werden tierschutzrechtliche Übertretungen gemeldet?
16. Werden die Kontrolleure zu Nach-Kontrollen gesendet?
17. Warum
wurde der betroffene Kärntner Betrieb nicht früher wieder
kontrolliert, nachdem es bereits Beanstandungen gab?
18. Wie
häufig werden seitens der AMA auf Grund von Missständen bei den
Kontrollen Strafen gegen die LandwirtInnen ausgesprochen?
19. Wenn
ja, in welcher Höhe? Und wohin gehen die Strafen?
20. Aus welchen Budgetposten werden die jeweiligen Kontrolleure bezahlt?
21. Wie
viel Budget wird seitens der AMA für Tierschutz und Bewerbung etc.
eingesetzt?
22. Was
passiert mit den Geldern des Marketingbudgets?
23. Wie oft wurde bisher aus tierschutzrechtlichen Gründen das AMA-Gütesiegel entzogen?
24. Kann ein Betrieb, dem das AMA-Gütesiegel entzogen wurde, jemals wieder das Gütesiegel erhalten? Wenn ja, unter welchen Kriterien?
25. Wurde der beim Tierschutzminister angesiedelten Schweinedatenbank der Tod der im Kärntner AMA-Gütesiegel-Betrieb betroffenen Schweine gemeldet?
26. Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Betrieb die Daten an die Schweinedatenbank nicht meldet?
27. Gibt es eine Auswertung der Schweinedatenbank, die aufzeigt, in welchen Betrieben die Sterberate der Schweine außergewöhnlich hoch ist und wenn nein, warum nicht?
28. Falls es dies Auswertungen gibt, werden Betriebe mit einer hohen Mortalitätsrate unverzüglich von der Veterinärbehörde kontrolliert?
29. Wie viel Budgetmittel fließen jährlich in den Tiergesundheitsdienst nach Bundes- und Länderbudgetmitteln?
30. Ist Ihrer Meinung nach der Tiergesundheitsdienst an sich geeignet Tierhaltungsvorschriften zu kontrollieren?
31. Wie viele Betriebe aufgegliedert je Bundesland waren im Jahr 2021 AMA-Gütesiegelbetriebe und hielten Schweine auf Vollspaltenböden?
32. Wie viele Schweine, deren Fleisch das AMA-Gütesiegel erhielt, wurden 2021 aufgegliedert je Bundesland, auf Vollspaltenböden gehalten?
33. Dürfen Schweine, deren Fleisch unter dem AMA-Gütesiegel vermarktet wird, kupierte Schwänze, die eigentlich bereits verboten sind, aufweisen?
34. Welche „Ausfallquote“, also im Zuge der landwirtschaftlichen Fleischproduktion verstorbene Schweine, wird als „normale Ausfallquote“ betrachtet?
35. Welche „Ausfallquote“ wird in einem Betrieb, der Schweine auf Vollspaltenböden hält, als „normaler Produktionsausfall“ betrachtet?
36. Welche Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Schweinen auf Vollspaltenböden werden als „normal“ von den Behörden für diese Haltungsbedingungen betrachtet?
37. Im Observation Letter der Europäischen Kommission wird darauf hingewiesen, dass Österreich größere Anstrengungen unternehmen muss, um das Schwanzkupieren bei Ferkeln zu beenden: Welche gemeinsamen Anstrengungen der Landwirtschaftsministerin gemeinsam mit dem Tierschutzminister gibt es, um dies voranzutreiben?