10849/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Offene Fragen zum Masterplan Digitalisierung im Bildungswesen

 

Der Masterplan Digitalisierung im Bildungswesen wurde als umfassendes, wegweisendes und allen voran zukunftsträchtiges Konzept von Seiten der Bundesregierung präsentiert. Anhand dessen hätten Schulen bzw. das Bildungswesen den digitalen Weg beschreiten sollen. Details zu diesem Plan wurden der Öffentlichkeit aber nur in sehr geringem Ausmaß und oberflächlich präsentiert. Auch eine Parlamentarische Anfrage (9525/J) zu den konkreten Spezifikationen der Erarbeitung, Ausgestaltung und praktischen Umsetzung dieses Masterplans lieferte nur punktuelle und spärliche Antworten (9338/AB) auf diese dringenden Fragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE 

 

1.       In der Anfragebeantwortung 9338/AB, Seite 1, lautet es: „Der im Juni 2020 vorgestellte 8 Punkte-Plan für den digitalen Unterricht leitet sich aus dem Masterplan für die Digitalisierung im Bildungswesen ab. Welche Personen waren an der Erarbeitung des 8 Punkte Plan konkret beteiligt? Waren – wie beim Masterplan selbst – auch externe Personen an der Erarbeitung des 8 Punkte Plan beteiligt (bsp. der Zivilgesellschaft oder Universitäten) oder wurde der 8 Punkte Plan rein durch Mitarbeiter*innen des Ministeriums erarbeitet?

2.       Wie setzten sich die 17 Mitglieder des Sounding Board zur Erarbeitung des Masterplans konkret zusammen? Eine Namensnennung der Personen wird mit dieser Frage ausdrücklich nicht verlangt.

a.       Wie viele der Mitglieder waren Mitarbeiter*innen des BMBWF?

b.       Wie viele der Mitglieder waren Expert*innen aus der Wissenschaft/von Universitäten?

c.       Wie viele der Mitglieder waren Pädagog*innen oder Lehrer*innen? Welchen Schultyp haben diese „angehört“?

d.       Wie viele der Mitglieder waren Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen?

3.       Auf Seite 2 der Anfragebeantwortung lautet es weiters: „Für die Umsetzung des „8 Punkte-Plans für den digitalen Unterricht“ in den Jahren 2021 bis 2024 wurden dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Bundesfinanzrahmen 2021 bis 2024 insgesamt EUR 235 Mio. zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde mit dem Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 um einen dem Finanzjahr 2025 zugerechneten Betrag von EUR 46,3 Mio. ergänzt.“

a.       Wie viel der 235 Mio. Euro standen für das Jahr 2021 konkret zur Verfügung? Bitte um Auflistung der Gesamtsumme für das Jahr 2021 sowie – wenn das erfasst wird – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Schultypen.

i.      Wie wurden die für das Jahr 2021 zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel konkret aufgewendet? Was wurde mit dem Geld konkret finanziert? Bitte um detaillierte Auflistung.

b.       Wie viel der 235 Mio. Euro stehen für das Jahr 2022 konkret zur Verfügung? Bitte um Auflistung der Gesamtsumme für das Jahr 2022 sowie – wenn das erfasst wird – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Schultypen.

i.      Wie werden die für das Jahr 2022 zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel konkret aufgewendet? Was wird mit dem Geld konkret finanziert? Bitte um detaillierte Auflistung.

c.       Wie viel der 235 Mio. Euro stehen für das Jahr 2023 konkret zur Verfügung? Bitte um Auflistung der Gesamtsumme für das Jahr 2023 sowie – wenn das erfasst wird – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Schultypen.

d.       Wie viel der 235 Mio. Euro stehen für das Jahr 2024 konkret zur Verfügung? Bitte um Auflistung der Gesamtsumme für das Jahr 2024 sowie – wenn das erfasst wird – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Schultypen.

e.       Für 2025 sind zusätzlich 46,3 Mio. Euro veranschlagt. Wenn dies erfasst wird, bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schultypen.

4.       Laut Anfragebeantwortung (Seite 3) wurden für die Konzipierung und Ausarbeitung des Masterplans in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 339.312 Euro aufgewandt.

a.       Aus welchen Budgettöpfen stammen diese Mittel konkret?

b.       Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die Konzipierung und Ausarbeitung des Masterplans?

i.      Falls ja, wann wurde die Konzipierung und Ausarbeitung des Masterplans genau ausgeschrieben?

ii.    Falls ja, welche Erfordernisse listete die Ausschreibung zur Konzipierung und Ausarbeitung des Masterplans genau? Wer beschloss diese Erfordernisse?

iii.   Falls ja, wie viele und welche konkreten Unternehmen/Organisationen/Expert*innen etc. haben sich auf diese Ausschreibung beworben? Welche wurden zu einem Hearing eingeladen?

iv.   Falls nein, warum gab es keine öffentliche Ausschreibung?

c.       Welche(s) Unternehmen/Organisationen/Expert*innen etc. wurden schließlich mit der Konzipierung und Ausarbeitung beauftragt? Von wem wurde „zugekauft“, wie auch Seite 3 der Anfragebeantwortung festgehalten wird?

i.      Bei mehreren Unternehmen/Organisationen/Expert*innen, wer erhielt wie viel der 339.312 Euro und für welche konkrete Leistung?

5.       Zur Aussage (Seite 3 der Anfragebeantwortung): „Die Bereitstellung von Digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler ist als Investition im Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 enthalten und wird von der Europäischen Kommission mit EUR 171,7 Mio. für 2021 bis 2024 gefördert.“

a.       Abgesehen von dieser EU-Förderung, wie viel wendet der Staat Österreich für die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schüler*innen in den Jahren 2021-2024 auf? Bitte um Ausschlüsselung der Mittel nach Bereitstellung für Bundesland sowie für Schultyp.

b.       Aus welchem/n Budgettopf/töpfen stammen diese Mittel?

6.       Zur Aussage (Seite 4 der Anfragebeantwortung) : „Für den laufenden Ausbauschritt des Portals Digitale Schule zur Plattform bildung.gv.at als Bestandteil einer Bildungscloud wurden beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mittel aus dem Digitalisierungsfonds beantragt und genehmigt.“

a.       Wie hoch sind die gesamten Mittel, die aus dem Digitalisierungsfonds des BMDW zum Ausbau des Portals Digitale Schule genehmigt wurden?

b.       Was wurde mit diesen Mitteln konkret zum Ausbau des Portals geleistet, welche konkrete Leistung wurde mit diesen Mitteln finanziert?

7.       Zur Aussage (Seite 6 der Anfragebeantwortung): „Es wurde eine Gruppe von Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen mit der Erstellung eines Entwurfs zur Digitalen Grundbildung betraut. Als zentrales fachliches Konzept, das den inhaltlichen und wissenschaftlichen Rahmen des Lehrplans vorgibt, wurde das Modell des „Frankfurter Dreiecks zur Bildung in der digitalen Welt“ gewählt. Die Erstellung des Entwurfs erfolgte anhand nationaler und internationaler Kompetenzmodelle.“

a.       Auf welchen nationalen und internationalen Kompetenzmodellen beruht der Entwurf des Lehrplans zur digitalen Grundbildung konkret?

8.       Zur Frage betreffend des Internetzugangs an Schulen (Seiten 8 und 9 der Anfragebeantwortung): Wie viele der Volksschulen, Berufsschulen, Mittelschulen und Sonderschulen verfügen über a) breitbandige Glasfaser- oder Koaxialanschlüsse oder b) über WLAN? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung und Auflistung nach Schultyp sowie nach Bundesland.

9.       Zur Frage nach dem ITBHS Schulzentren (Seite 12 der Anfragebeantwortung): Welche konkreten Schulen in welchen Bundesländern wurden oder werden zu ITBHS Schulzentren ausgebaut?

10.   Zur Frage nach der Evaluierung des Masterplans sowie des 8 Punkte Plan (Seite 16 der Anfrage Beantwortung): Die Innenrevision des BMBWF hat beide Pläne im Jahr 2021 geprüft.

a.       Wann wird der Endbericht dieser Prüfung abschließend vorliegen?

b.       Wird dieser Endbericht dann dem Parlament vorgelegt bzw. der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht?