1085/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Edith Mühlberghuber, Michael Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend kritische Infrastruktur im Arbeitsmarktservice, Arbeitsinspektoraten, Familien-und Jugendberatung und deren Mitarbeiterstab in Sachen Corona-Virus
Aktuell kann man nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgehen, dass die Gefahr einer Ansteckung durch das Corona-Virus an Plätzen mit hohem Patienten-, Kunden- und Publikumsverkehr potentiell am höchsten ist. Um eine Ausbreitung des Corona-Virus in einer großen Personengruppe zu verhindern, müssen in diesem Zusammenhang Einrichtungen und Institutionen einer in diesem Zusammenhang „kritischen Infrastruktur“ besondere Sicherheitsmaßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz vorsehen und umsetzen.
Im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend sind das etwa unter anderem:
-alle Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice und deren Mitarbeiterstab
-alle Sozioökonomischen Betriebe
-alle Arbeitsinspektionen und deren Mitarbeiterstab
-alle Familienberatungs- und -servicestellen
-alle Jugendberatungs- und -servicestellen
-alle weiteren öffentlichen und privaten Einrichtungen und Institutionen im Bereich des Arbeitsmarkt-, Familien- und Jugendberatungswesens usw.
Entsprechend geschützt werden müssen auch alle Bediensteten des öffentlichen und privaten Arbeitsmarktservice sowie der öffentlichen und privaten Einrichtungen der Familien- und Jugendberatung.
Vom Sozialministerium wurden gegenwärtig folgende Maßnahmen gesetzt:
Eine Verordnung zur Einführung einer amtlichen Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch SARS-CoV-2 wurde vom Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erlassen. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_2020_II_15.pdfsig)
Zusätzlich wurde die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung), BGBl. Nr. 39/1915, durch BGBl. II Nr. 21/2020, abgeändert. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_21/BGBLA_2020_II_21.html)
Jetzt geht es darum, auch entsprechende rechtliche, organisatorische, personelle, finanzielle (budgetäre), inhaltliche (medizinisch-technische) und informationspolitische Maßnahmen zu treffen, um die „kritische Infrastruktur“ im Arbeitsmarktservice, der Sozioökonomischen Betrieben, den Arbeitsinspektionen, allen Familien- und Jugendberatungs- und -servicestellen sowie den weiteren öffentlichen und privaten Einrichtungen und Institutionen im Bereich des Arbeitsmarkt-, Familien- und Jugendberatungswesens aber vor allem auch den Kunden- und Publikumsverkehr vor einer potentiellen Ansteckung und Verbreitung des Corona-Virus zu schützen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
Anfrage
1. Welche rechtlichen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständige Arbeits-, Familien- und Jugendministerin gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ sowie ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
2. Sind dazu insbesondere Gesetzesnovellierungen, Verordnungen und/oder Erlässe notwendig?
3. Wenn ja, können Sie diese benennen?
4. Wenn ja, bis wann werden diese erfolgen?
5. Welche organisatorischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständige Arbeits-, Familien- und Jugendministerin gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
6. Bis wann werden diese erfolgen?
7. Welche personellen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständige Arbeits-, Familien- und Jugendministerin gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
8. Bis wann werden diese erfolgen?
9. Welche finanziellen (budgetären) Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständige Arbeits-, Familien- und Jugendministerin gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung mit und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
10. Bis wann werden diese erfolgen?
11. Aus welchen Mitteln werden diese bedeckt?
12. Welche inhaltlichen (medizinisch-technischen) Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständige Arbeits-, Familien- und Jugendministerin gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
13. Bis wann werden diese erfolgen?
14. Welche informationspolitischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite als zuständige Arbeits-, Familien- und Jugendministerin gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?
15. Bis wann werden diese erfolgen?
16. In welcher Art und Weise und über welche Medien und Plattformen werden diese erfolgen?