10850/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Justiz-Ombusstelle ohne Rechtsgrundlage

 

Seit knapp 12 Jahren beraten Richterinnen und Richter in den Justiz-Ombudsstellen die österreichische Bevölkerung in Beschwerdefällen und geben Auskunft zu rechtlichen Anliegen.

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden, dass die von der Justiz eingerichteten Ombudsstellen den Erwartungen, welche mit einer derartigen Einrichtung verknüpft werden dürfen, nicht entsprechen.

Dies könnte u.a. damit zu tun hat, dass die Justiz-Ombudsstellen über keine geeignete Rechtsgrundlage verfügen. Insbesondere die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo, BGBl. 264/1951 idF BGBl. 29/2010) enthält keinerlei Regelungen zu dieser Beschwerdeeinrichtung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie beurteilt das Ressort nun nach fast 15 Jahren Tätigkeit die Arbeit der Justiz-Ombudsmannstellen?
  2. Sind gesetzliche und organisatorische Änderungen geplant?
    1. Wenn ja, welche?
  1. Wie viele Personen haben bislang die Ombudsmannstellen per Email oder per Fax kontaktiert (Aufschlüsselung auf OLG und LG)?
    1. Welche Beschwerden und Probleme wurden dabei an die Ombudsstellen herangetragen (Aufschlüsselung auf OLG und LG)?
  1. Wie viele Personen haben bislang die Sprechtage wahrgenommen (Aufschlüsselung auf OLG und Landesgerichte)?
    1. Wie viele Sprechtage wurden durchgeführt (Aufschlüsselung auf OLG und LG)?
    2. Welche Beschwerden und Probleme wurden dabei an die Ombudsmannstellen herangetragen (Aufschlüsselung auf OLG und LG)?
  1. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2016-2021 an die Justiz-Ombudsstelle herangetragen (Aufschlüsselung auf OLG und LG)?
  2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Falles?
  3. An wen können sich Betroffene wenden, die eine weitere Beratung in Anspruch nehmen wollen?
  4. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurden die Justiz-Ombudsstellen eingerichtet? 
    1. Welche Frist hat sich das BMJ gesetzt an einer geeigneten Rechtsgrundlage zu arbeiten?
    2. Wenn eine solche Rechtsgrundlage nicht in Arbeit ist, warum ?
  1. Ist die derzeit geltende Bestimmung zur Akteneinsicht, §170 Geo, in Ihren Augen praxisgerecht?
    1. Verfolgt das Ministerium eine Novelle der Bestimmungen zur Akteneinsicht?