Eingelangt am 27.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Justiz-Ombusstelle ohne
Rechtsgrundlage
Seit knapp 12 Jahren beraten Richterinnen und
Richter in den Justiz-Ombudsstellen die österreichische Bevölkerung
in Beschwerdefällen und geben Auskunft zu rechtlichen Anliegen.
In letzter Zeit häufen sich Beschwerden,
dass die von der Justiz eingerichteten Ombudsstellen den Erwartungen, welche
mit einer derartigen Einrichtung verknüpft werden dürfen, nicht
entsprechen.
Dies könnte u.a. damit zu tun hat, dass
die Justiz-Ombudsstellen über keine geeignete Rechtsgrundlage
verfügen. Insbesondere die Geschäftsordnung für die Gerichte I.
und II. Instanz (Geo, BGBl. 264/1951 idF BGBl. 29/2010) enthält keinerlei
Regelungen zu dieser Beschwerdeeinrichtung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie beurteilt das Ressort nun nach fast 15
Jahren Tätigkeit die Arbeit der Justiz-Ombudsmannstellen?
- Sind gesetzliche und organisatorische
Änderungen geplant?
- Wenn ja, welche?
- Wie viele Personen haben bislang die
Ombudsmannstellen per Email oder per Fax kontaktiert (Aufschlüsselung
auf OLG und LG)?
- Welche Beschwerden und Probleme wurden
dabei an die Ombudsstellen herangetragen (Aufschlüsselung auf OLG
und LG)?
- Wie viele Personen haben bislang die
Sprechtage wahrgenommen (Aufschlüsselung auf OLG und Landesgerichte)?
- Wie viele Sprechtage wurden
durchgeführt (Aufschlüsselung auf OLG und LG)?
- Welche Beschwerden und Probleme wurden
dabei an die Ombudsmannstellen herangetragen (Aufschlüsselung auf OLG
und LG)?
- Wie viele Fälle wurden in den Jahren
2016-2021 an die Justiz-Ombudsstelle herangetragen (Aufschlüsselung
auf OLG und LG)?
- Wie lange dauert die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer eines Falles?
- An wen können sich Betroffene wenden,
die eine weitere Beratung in Anspruch nehmen wollen?
- Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurden die
Justiz-Ombudsstellen eingerichtet?
- Welche Frist hat sich das BMJ gesetzt an
einer geeigneten Rechtsgrundlage zu arbeiten?
- Wenn eine solche Rechtsgrundlage nicht in
Arbeit ist, warum ?
- Ist die derzeit geltende Bestimmung zur
Akteneinsicht, §170 Geo, in Ihren Augen praxisgerecht?
- Verfolgt das Ministerium eine Novelle der
Bestimmungen zur Akteneinsicht?