10870/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Verena Nussbaum, Ruth Becher, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bekämpfung der Obdachlosigkeit

Österreich plagt derzeit die Explosion von Lebenshaltungskosten. Die höchste Inflationsrate seit der Euro-Einführung im Jahr 1999 belegt das. Zuletzt hat die Bundesregierung mit der Anhebung der gesetzlichen Mieten um rund sechs Prozent auch noch Benzin ins Feuer gegossen. Geradezu zögerlich war die Maßnahme des Pakets zur Delogierungsprävention. Unter diesem Titel werden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 budgetierte 24 Mio. Euro für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung bereitgestellt (behandelt im Sozialausschuss vom 1.7.2021). Die Frage, wie die Durchführung läuft und was unter dem Eindruck der neuen Krise weiters folgen soll, drängt sich dieser Tage auf.

ANFRAGE

1)    Wie umfänglich sind Mittel im Rahmen der Delogierungsprävention bis zum Stichtag 1. Mai 2022 geflossen?

2)    Wohin sind diese Mittel geflossen (Angaben bitte gegliedert nach Betrag, Bundesland und Angabe der jeweiligen empfangenden Trägerorganisation der Maßnahmen)?

3)    Inwieweit sind in Anbetracht der momentanen Krise weitere Aufstockungen oder Hilfspakete geplant?