10871/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz betreffend
Mögliche Eindämmung bei gesetzlichen Mieten-Erhöhungen
Mit 1. April 2022 wurden die gesetzlichen Richtwertmieten um rund 6% angehoben, überdies wurden die Kategorie-Mietzinse angehoben, was auch unmittelbar einer Erhöhung der allgemeinen Betriebskosten (über die Berechnung der Hausverwaltungshonorare) gleichkommt. Im Vorfeld der Entscheidung gab es widersprüchliche Signale von Seiten der Bundesministerin (vgl. Interviews in der Tageszeitung „Der Standard") und Unklarheit über diese Maßnahme. Die Maßnahme selbst ist die größte derartige Erhöhung in der 2. Republik und kommt gleichermaßen einem Kaufkraft-Schnitt für die Bevölkerung und einem Brandbeschleuniger für die derzeit ausufernde Inflation gleich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Sind Sie sich der volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Folgen dieser Maßnahme gewahr?
2. Wie stehen Sie zu der Gefahr, weiterer überbordender Anpassungen gesetzlicher Mieten aufgrund der derzeitigen Regelungen?
3. Planen Sie eine diesbezügliche Gesetzesänderung anzustoßen?
4. Inwieweit sind Sie offen für die Idee die Valorisierungen von Mieten nicht an den VPI sondern an Kollektivlohn-Vertragsabschlüsse und Pensionsanpassungen zu koppeln?
5. Ist an die Einsetzung eines Expertlnnen-Gremiums in ihrem Haus gedacht, um dieser Problematik künftig fachlich unterfüttert und kompetent begegnen zu können?
5. a)Falls ja: Wer soll diesem Gremium angehören?
5. b)Falls nein: Wieso nicht?