10875/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Grüner Zank um Leerstandsabgabe"

Der Hintergrund: Bis 1985 hob Wien eine Leerstandsabgabe ein, damals urteilte der Verfassungsgerichtshof, dass die Kompetenz dazu aber beim Bund liegt und hob die Regelung auf.

Der Rechtsanwalt und Universitätsdozent Thomas Walzel von Wiesentreu hat kürzlich im Auftrag des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck analysiert, in wessen Kompetenz die Erhebung von Leerständen sowie die Einhebung einer allfälligen Abgabe liegen. Er schlussfolgert, dass für eine Abgabe in der Höhe einer Lenkungsmaßnahme der Bund zuständig ist.

Im November forderten mehrere Bundesländer gemeinsam in einem offenen Brief den Bund auf, die Möglichkeit einer Leerstandsabgabe zu schaffen.

Wie der ORF am 19. April veröffentlichte, ist die Bundesregierung, vertreten durch das zuständige Finanzministerium gegen die, von diversen Bundesländern geforderte, bundesgesetzliche Ermöglichung der Einhebung einer Leerstandsabgabe auf ungenutzten Wohnraum.

Am 21. April fand die Pressekonferenz „Grüne Leerstandsabgabe" durch Judith Pühringer, Parteivorsitzende Grüne Wien; Georg Prack, Wohnsprecher Grüne Wien und Martin Margulies, Budgetsprecher Grüne Wien, statt.

Der Widerspruch zwischen grüner Bundes-Real-Politik und Grüner-Landes-Ankündigungspolitik ist, wenn schon nicht neu, dann in diesem Fall zumindest besonders augenfällig inszeniert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Inwieweit ist, jetzt doch, eine bundesrechtliche Leerstandsabgabe geplant?

2.      Falls das nicht der Fall ist, was hindert Sie daran, den Vorstoß ihrer ParteikollegInnen aus Wien in Form einer Ermöglichung einer Leerstandsabgabe aufzugreifen?

3.      Nach der CO2-Abgabe, der Anhebung der Mindestrücklage im WEG, der Anhebung der Richtwert- und Kategoriemieten, der Prolongierung der Vormachtstellung von teuren Ablesekonzernen im HeizKG und manchem mehr - wäre es Ihrer Meinung nach nicht Zeit neben dem Wohnen zur Abwechslung einmal das Nicht-Wohnen (also die Spekulation mit dem knappen Gut Wohnung) zu verteuern?