10876/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Ländersache Leerstandsabgabe"

Bis 1985 hob Wien eine Leerstandsabgabe ein, damals urteilte der Verfassungsgerichtshof, dass die Kompetenz dazu aber beim Bund liegt und hob die Regelung auf.

Der Rechtsanwalt und Universitätsdozent Thomas Walzel von Wiesentreu hat kürzlich im Auftrag des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck analysiert, in wessen Kompetenz die Erhebung von Leerständen sowie die Einhebung einer allfälligen Abgabe liegen. Er schlussfolgert, dass für eine Abgabe in der Höhe einer Lenkungsmaßnahme der Bund zuständig ist.

Im November forderten mehrere Bundesländer gemeinsam in einem offenen Brief den Bund auf, die Möglichkeit einer Leerstandsabgabe zu schaffen.

Wie der ORF am 19. April veröffentlichte, ist die Bundesregierung, vertreten durch das zuständige Finanzministerium gegen die, von diversen Bundesländern geforderte, bundesgesetzliche Ermöglichung der Einhebung einer Leerstandsabgabe auf ungenutzten Wohnraum.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Was für Bedenken haben Sie gegen eine Regelung, die den Ländern die lokale Bekämpfung von spekulativen Leerständen durch eine Leerstandsabgabe ermöglicht?

2.     Wie beurteilen sie den Vorstoß von Bundesländern wie Salzburg und Tirol, die durch eine Infrastrukturabgabe, offensichtlich vom knappen Wohnungsangebot und der ausufernden Spekulation auch durch ausländisches Kapital berechtigt verzweifelt, eine Abgabe ohne Lenkungseffekt etablieren?

3.     Wie kam ihr ablehnendes Statement zur Leerstandsabgabe gegenüber dem ORF zustande?

4.     Wie wurde das Thema innerhalb der Regierungskoalition akkordiert?