10878/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Stand der Umsetzung der Pflegereform (Folgeanfrage zu 9696/J)

 

In der Anfragebeantwortung 9510/AB haben Sie unter anderem folgende Informationen bekannt gegeben:

 

„Im Regierungsprogramm 2020-2024 erfolgte unter anderem eine Übereinkunft  dahingehend, in Abstimmung mit den zuständigen Bundesländern eine grundlegende Reform der Pflege sicherzustellen. Dabei soll der Fokus auf die bestmögliche Unterstützung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen sowie ihren An- und Zugehörigen und Pflegenden gelegt werden.

 

Die im Jahr 2020 implementierte Taskforce Pflege, deren Absicht es war, einen konkreten strategischen Plan auszuarbeiten (mit operativen Zielen für jene Themenfelder, die für Betroffene und deren Angehörige, Pflegepersonen und Expert:innen und die Öffentlichkeit von prioritärer Relevanz sind), hat einen Ergebnisbericht vorgelegt und damit den Grundstein für die Weiterentwicklung und Optimierung der Pflege in Österreich gesetzt. Ziel der Weiterentwicklung und Optimierung der österreichischen Pflegevorsorge ist unter anderem eine einheitliche Steuerung der Angebots- und Bedarfsplanung sowie die Evaluierung von Best-Practice-Beispielen zur Ergebnisqualitätssicherung in den Bereichen häuslicher und stationärer Pflege und alternativer Wohnformen. Damit soll qualitätsvolle Pflege in Österreich auch in Zukunft gesichert werden.

 

Das Ergebnis des partizipativen Vorgehens im Rahmen der Taskforce Pflege war die Definition fünf prioritärer Themenfelder, zu denen insgesamt 17 Ziele und 63 entsprechende Maßnahmenpakete formuliert wurden. Die Inhalte des von der Gesundheit Österreich GmbH erstellten Ergebnisberichtes (https://goeg.at/taskforce_pflege) bilden den Rahmen für die Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des bestehenden Systems.

 

Auf Grundlage des Berichtes der Taskforce Pflege, des Rechnungshofberichtes zum Thema Pflege sowie des Regierungsprogramms werden nun in meinem Haus weitere Schritte gesetzt. Größere Reformvorhaben können nur mit allen Beteiligten gemeinsam entwickelt werden, darum gibt es derzeit Gespräche zu einer Zielsteuerung Pflege, unter Beteiligung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Taskforce Pflege haben auch die Länder bereits begonnen, ihre Vorstellungen gemeinsam zu konkretisieren. Dabei werden unter anderem auch Fragen der Finanzierung zu behandeln sein.

 

Die Pflegereform ist ein Prozess, der einer laufenden Bearbeitung unterliegt.

 

[…]

 

 

Weiterentwicklung des Pflegegeldes

Qualitätsvolle Pflege ermöglicht ein Leben in Würde. Daher soll jeder Mensch, der sie benötigt, die bestmögliche Pflege erhalten. Eine Pflegegeldeinstufung, die sämtliche Bedarfe abdeckt und sich an den Lebensrealitäten orientiert, ist eine zentrale Voraussetzung. Auch wenn sich das Pflegegeldsystem und dessen Einstufungsprozess seit der Einführung sehr bewährt haben, ist es notwendig im Interesse der Betroffenen stets punktuelle Verbesserungen vorzunehmen. Aus diesem Grund findet sich im aktuellen

Regierungsprogramm dazu Folgendes:

- Neubewertung der Einstufung nach betreuendem, pflegerischem und medizinischem Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

- Verbesserung der Demenzbewertung.

- Entwicklung eines Pflegegeldsystems, in dem alle Bedarfe berücksichtigt sind.

- Weiterentwicklung des Pflegegeld-Einstufungsprozesses (Mehr-Augen-Prinzip).

Auch im Rahmen der Taskforce Pflege wurde das Thema der Begutachtungen thematisiert. Im Ergebnisbericht finden sich unter anderem folgende Maßnahmen:

- M. 6 Das PflegegeldSystem wird weiterentwickelt und an Veränderungen angepasst, auch für Menschen mit Behinderungen.

- M. 7 Rund um das Pflegegeld werden Hürden für die Bevölkerung reduziert und Prozesse verbessert.

[…]

 

Attraktivierung der Pflegeausbildung

 

Ein reibungslos funktionierendes Pflegesystem braucht bestens qualifiziertes Personal. Aus diesem Grund ist die Attraktivierung der Pflegeausbildung wesentlich, insbesondere darf der Wunsch nach einer Ausbildung im Pflegebereich nicht an finanziellen Hürden scheitern. Daher werden für die Jahre 2022-2024 zusätzlich 50 Mio. Euro jährlich für Maßnahmen im Zusammenhang mit Pflegeausbildungen vorgesehen. Unter Einbindung verschiedener Stakeholder und Interessensvertretungen wird derzeit ein entsprechender Gesetzesvorschlag erarbeitet.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Meilensteine wurden bereits in der aktuellen GP zur Umsetzung der Pflegereform getätigt?

2.    Inwiefern profitieren die betroffenen Personen (Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegemitarbeiter) finanziell von diesen bisherigen Umsetzungsschritten?

3.    Inwiefern profitieren die betroffenen Personen (Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegemitarbeiter) von diesen bisherigen Umsetzungsschritten in der Hinsicht von Erleichterungen, die ihren (Arbeits-) Alltag betreffen?

4.    Inwiefern wurden durch die bisherigen Umsetzungsschritte die Versorgungssicherheit verbessert und der Pflegenotstand erfolgreich bekämpft?

5.    Inwiefern hat sich die Zahl der benötigten Pflegekräfte bis zum Jahr 2030 durch diese Umsetzungsschritte positiv entwickelt?

6.    Inwiefern wurden konkrete Schritte zur Verbesserung des Pflegegeldsystems, seiner Weiterentwicklung, zur Erhöhung der Pflegesätze sowie einer gerechteren Pflegeeinstufung unternommen?

7.    Wie konkret soll die Pflegeausbildung attraktiviert werden?

8.    Wird dabei abseits von Stipendien etc. an ein finanzielles Anreizsystem gedacht (Gehalt etc.)?

9.    Wie konkret soll der Pflegeberuf attraktiviert werden?

10. Werden Arbeitserleichterungen für eine Attraktivierung angedacht?

11. Wenn ja, welche?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn nein, warum sprechen Sie von einer Attraktivierung?

14. Wird das Gehalt für Pflegekräfte erhöht?

15. Wenn ja, um wie viel?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Wenn nein, warum sprechen Sie von einer Attraktivierung?

18. Wird dabei abseits von Stipendien etc. an ein finanzielles Anreizsystem gedacht (Gehalt etc.)?

19. Werden Arbeitsbedingungen für eine Attraktivierung verbessert?

20. Wenn ja, welche?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Wenn nein, warum sprechen Sie von einer Attraktivierung?

23. Welche Standpunkte werden aktuell von Ihrem Ministerium, Ihrer Person sowie allen beteiligten Stakeholdern betreffend die Pflegelehre (Schweizer Modell) vertreten?

24. Wird an der Etablierung einer Pflegelehre gearbeitet?

25. Ist die Umsetzung der Etablierung einer Pflegelehre für Sie und Ihr Ministerium ausgeschlossen?

26. Wenn ja, warum?