10879/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Offenlegung der Verträge mit COVID-Impfstoffherstellern (Folgeanfrage zu 9712/J)

 

Im Zusammenhang mit der von den Abgeordneten Ragger und Kaniak gestellten Anfrage 9712/J betreffend Offenlegung der Verträge mit COVID-Impfstoffherstellern haben Sie in der Anfragebeantwortung 9471/AB folgende Informationen geliefert:

 

„Die Verträge über die in Österreich erhältlichen Covid-19-Impfstoffen wurden im Rahmen des gemeinsamen Beschaffungsprogramms der EU von der Europäischen Kommission, im Namen der Mitgliedsstaaten, abgeschlossen.

 

Der Inhalt der Verträge unterliegt der Vertraulichkeit, zu der sich auch Österreich als

Vertragspartner verpflichtet hat, daher können Fragen zu konkreten Vertragsbestimmungen nicht beantwortet werden.

 

Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Vertragsinhalte und Wahrung der Geschäftsgeheimnisse ergibt sich nicht nur direkt aus dem Vertrag, sondern auch aus nationalem und Europarecht[1]. Die österreichische Rechtsordnung erkennt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wie sie in den gegenständlichen Verträgen enthalten sind, als schützenswertes Gut an.

 

Die Bundesregierung bekennt sich zu dem gemeinsamen Covid-19-Impfstoff-Beschaffungsprogramm der EU (Joint Procurement) und wird sich auch in Zukunft an alle vertraglichen Vereinbarungen und rechtlichen Vorgaben halten. Daher ist von meinem Ressort auch keine Veröffentlichung der Verträge vorgesehen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Aus welchen Gründen unterliegen diese Verträge der Geheimhaltung?

2.    Aus welchen Gründen sind diese Informationen nicht für die Bevölkerung bestimmt?

3.    Besteht die Gefahr einer öffentlichen Irritation durch diese Informationen?

4.    Inwiefern ist diese Vorgangsweise mit einem transparenten Umgang mit der Pandemie vereinbar?

5.    Inwiefern ist diese Vorgangsweise der Nachvollziehbarkeit der Politik der Bundesregierung zuträglich?

6.    Welche Stellungnahme geben Sie in Hinblick auf das vermeintliche Aufkommen und die Förderungen der Bildung von Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Geheimverträgen ab?

7.    Wie wollen Sie dem entgegenwirken und Aufklärungsarbeit leisten?



[1] 1 RL 2016/943/EU umgesetzt durch §§ 26a ff UWG; Annex to the Commission Decision (C(2020) 4192, final on 18.06.2020) on approving the agreement with Member States on procuring Covid-19 vaccines on behalf of the Member States and related procedures.