10885/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz und Kopfverbot für das Bundesland Kärnten

 

Bereits 2012 trat das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) in Kraft, welches darauf abzielt, die Integrität und Transparenz der Politik zu erhöhen.

Wie in einem Bericht des „Forum Informationsfreiheit“ von 2017 deutlich wird, mangelt es aber in vielen Bereichen an der Umsetzung bzw. der Wirksamkeit des Gesetzes. So auch beim Kopfverbot, welches Personeneigenwerbung auf Kosten der öffentlichen Hand verhindern soll.

https://www.informationsfreiheit.at/wp-content/uploads/2017/08/Echte-Transparenz-Langfassung-1.9.2017.pdf

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt folgende

 

ANFRAGE

1)    Gab es Verstöße gegen das Kopfverbot gem. §3a Abs. 4 MedKF-TG von Organen der Kärntner Landesregierung?

2)    Wenn ja, wie viele?

3)    Welche Maßnahmen wurden bei Verstößen ergriffen und wer ist eingeschritten?

4)    Welche Druckwerke sind vom Kopfverbot ausgenommen?