10893/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Kündigungen der Dienstwohnungen von Bundesheer-Bediensteten im Ruhestand

 

 

In einem Artikel auf krone.at vom 19.04.2022 mit dem Titel „Keine neuen Verträge: Heeres Pensionisten müssen wohl bald ausziehen“ wird berichtet, dass Bundesheer-Bedienstete im Ruhestand seit 2008 nur mehr die Möglichkeit auf befristetes Verbleiben in ihren Dienstwohnungen haben. Bis zum Jahr 2008 konnten zugewiesene Naturalwohnungen bis zum freiwilligen Auszug oder Lebensende (und in diesem Fall auch weiterhin, durch die nächsten Angehörigen, benutzt werden). Im Jahr 2008 wurden alle Naturalwohnungsnutzer darüber informiert, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich sein werde, da sich das Ressort wegen der hohen finanziellen Aufwendungen auf einen Rückzug aus dem Naturalwohnungswesen festgelegt habe.

 

In einem Schreiben des MilKdo S (S91331/65-MilKdo S/Int/2008) wurde den Mietern dazu mitgeteilt, dass eine Überlassung der Wohnung nach Ruhestandsversetzung nicht mehr möglich sein werde. Das Bemühen des BMLV, hieß es in der Information, sei darauf ausgerichtet, bestehende Verträge mit den Eigentümern der Naturalwohnungen (GSWB etc.) aufzulösen und für die Bewohner ein Mietverhältnis für dieselbe Wohnung mit der GSWB zu erreichen. Die Strategie wurde so jedoch niemals umgesetzt. In der Praxis kam es in der Folge nach Übertritt in den Ruhestand vermehrt zu Rückstellungen von Wohnungen. Bis zum Jahr 2021 wurden im Bereich Salzburg aber auch alle Ansuchen um Weiterbelassung durch die Dienstbehörde genehmigt. Vereinzelt gab es auch Übernahmen in ein Mietverhältnis mit der GSWB. Dies war jedoch nur in Einzelfällen und in der Regel für kleinere Wohnungen möglich, da die GSWB den Vorgang als Neuvergabe betrachtete und daher die Förderkriterien vollinhaltlich erbracht werden mussten.

 

Die Argumentation der Direktion 7 für ihre Entscheidung stellte vor allem auf den Bedarf für junge Soldaten und Heeresbedienstete ab. Aus Kostengründen sind die größeren Wohnungen von 100 mfür junge Soldaten aber kaum leistbar. Bei weiteren Recherchen wurde in einem offenen Rechnungshofbericht herausgefunden, dass in Salzburg in den Jahren 2015 bis 2019 durch das ÖBH 96 Wohnungen zurückgestellt wurden, um durch den Rechnungshof kritisierte Leerstände zu minimieren. Daher sind viele Bundesheer-Bedienstete im Ruhestand noch in diesen Wohnungen, weil bislang, jeweils befristet auf drei Jahre, die Nutzung für Pensionisten weiter genehmigt wurde. Es ist anzunehmen, dass sich diese Praxis neben der fehlenden Nachfrage durch aktive Bedienstete auf ein Schreiben BMLV/GrpBstgU vom 02.02.2009 stützte, worin anwendbare Härtefälle wie chronische Krankheiten, hohes Alter und Pflegeverpflichtung definiert sind, bei welchen eine Weiterbelassung möglich ist.

 

Die Argumentation der Ablehnung der Weiterbelassung mit dem Bedarf für junge Mitarbeiter durch die Direktion 7 erscheint jedoch angesichts der vielen Wohungsrückstellungen und Leerständen nach Auszug von Mietern nicht stichhaltig. Zumal bis zum vergangenen Jahr vor der Genehmigung von Anträgen auf Verlängerung der Weiterbelassung der Naturalwohung stets eine Bedarfsprüfung stattgefunden hat.

 

Jetzt sind einige dieser ehemaligen Bundesheer-Bediensteten akut vom Rausschmiss aus den Wohnungen in Salzburg bedroht, wo sie zum Teil Jahrzehnte gelebt und Kinder aufgezogen haben und wo deren gesamte Sozialisation begründet ist. Briefe von den Mietern mit dem Ansuchen auf Verlängerung des Mietverhältnisses sowie weitere Versuche zeigten keinen Erfolg. Die Mieter sind teilweise gesundheitlich geplagt und stehen in den kommenden Monaten vor dem Vertragsende und dem Rausschmiss aus den Wohnungen. Ein weiteres Problem ergibt sich in der schlichten Nichtverfügbarkeit von vergleichbaren Wohnungen. Eine Mieterin erhielt im Herbst ein Schreiben vom BMLV mit dem wenig rumreichen Inhalt, dass sie sich keine Sorgen machen müsste – in der Walser Kaseren gäbe es ja immer ein Notfallzimmer.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

 

Anfrage

 

1)        Warum werden Naturalwohnungen den Bediensteten des ÖBH nach ihrem Übertritt in den Ruhestand nur mehr befristet auf 3 Jahre überlassen?

2)        Wie plant das ÖBH mit dem Naturalwohnungswesen weiter umzugehen?

a)        Wird die Anzahl der Naturalwohnungen reduziert oder völlig aufgegeben?

3)        Wieso werden befristete Gestattungen von Naturalwohnungen nicht mehr genehmigt?

4)        In Salzburg wurde mit Schreiben der Direktion 7 Infrastruktur mit Eigenbedarf begründet, dennoch stehen in der Siedlung General Alboristraße in Elsbethen mit 131 Naturalwohnungen seit geraumer Zeit 6 Wohnungen leer - wieso werden dort trotzdem keine befristeten Gestattungen genehmigt?

5)        Wie lassen sich einerseits leerstehende Naturalwohnungen und andererseits keine Verlängerung der befristeten Gestattung der Wohnungen miteinander vereinbaren?

6)        Wieso werden in der Stadt Salzburg Naturalwohnungen zurückgestellt obwohl Bedarf vorhanden ist?

7)        Weshalb werden in dieser Angelegenheit Anfragen oder Schreiben an die Bundesministerin für Landesverteidigung nicht von der Bundesministerin für Landesverteidigung beantwortet?

8)        Wie denkt die Bundesministerin für Landesverteidigung weiter mit den Naturalwohnung Nutzer umzugehen?

9)        Wie glaubt das BMLV mit den ÖBH-Pensionisten nach 45 Dienstjahren als Naturalwohnungs-Nutzer weiter zu verfahren?

10)     Wieviel Naturalwohnungen stehen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung und wieviel davon stehen leer (augeschlüsselt über die letzten zehn Jahre)?

11)     In welchem Bundesland besteht der größte Bedarf an Naturalwohnungen?

12)     Wie hoch sind die Kosten für leerstehende Naturalwohnungen?

13)     Wieso werden Naturalwohnungen zurückgestellt, wenn sie doch von Nutzern benötigt werden und dem Bund als Vorsorge dienen?

14)     Wieso wird in den MilKden die Wohnungskommission nicht mehr in Anspruch genommen und die Anträge der Mieter direkt an die DION 7 in BMLV vorgelegt?

15)     Nach welchen Kriterien werden die Genehmigungen für eine befristete Gestattung erstellt, nachdem vor dem Jahr 2008 alle BH-Pensionisten einen unbefristeten Vertrag erhielten und seit dem Jahr 2008 nur befristet und willkürlich?

16)     Wieso werden auch zum jetzigen Zeitpunkt, obwohl Naturalwohnungen leer stehen, befristeten Gestattungen genehmigt und andere abgelehnt und wo liegt der Unterschied bei den Bediensteten des ÖBH?