10896/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.04.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verdienstentgang für Kleinunternehmer
Wenn Personen von der Bezirkshauptmannschaft unter Quarantäne gestellt werden, weil sie mit dem COVID-19-Virus infiziert oder ansteckungsverdächtig sind, bestehen Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen sogenannten Absonderungsbescheid erlassen hat. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Dabei ist zu unterscheiden, ob ein Mitarbeiter oder ein Unternehmer selbst abgesondert wurde. „Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Unternehmer diesem das Entgelt entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch während der Absonderung auszuzahlen. Mit der Auszahlung erwirbt der Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Entgelts.“
Für die Berechnung des Verdienstentgangs eines unter Quarantäne gestellten Unternehmers gibt es auf der Webseite des Gesundheitsministeriums ein Berechnungsformular, das verwendet werden muss. Für Kleinunternehmer gibt es seit der Novelle BGBl. II 151/2022 die Möglichkeit der Pauschalisierung des Verdienstentgangs für Kleinunternehmen. Sie trat am 9. April 2022 in Kraft. Auf Antrag kann der Verdienstentgang für Kleinunternehmer mit einem Pauschalbetrag von 86,- Euro für jeden Tag der Erwerbsbehinderung (Absonderung) festgesetzt werden.
Die Richtigkeit der Berechnungen ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Die im Zusammenhang mit der Antragstellung angefallenen Kosten des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters können bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro geltend gemacht werden. [1]
Laut Schreiben eines betroffenen oberösterreichischen Unternehmers scheint es bei der Abwicklung des pauschalisierten Verdienstentgangs Probleme bzw. Fehlinformationen zu geben, die die Bearbeitung und Auszahlung der Anträge verzögern bzw. vorerst gar nicht erst möglich machen und die Unternehmer für demnach unbestimmte Zeit mit ihren Kosten und ihrem Verdienstentgang zusätzlich finanziell belasten.
„Offener Brief an alle Regierungsmitglieder, Ministerien und Medien:
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Auskunft der
Wirtschaftskammer Oberösterreich ist der Antrag auf Verdienstentgang
für Kleinunternehmer mit einem Pauschalbetrag für
jeden Tag der Erwerbsbehinderung (Absonderung) bei der Bescheid
ausstellenden Behörde zu beantragen.
Eigentlich dachte ich mir „endlich einmal eine vernünftige und
unkomplizierte Vorgehensweise“…
Den Antrag habe ich gestern per Email an die Bezirkshauptmannschaft gestellt.
Heute erhielt ich den Anruf, dass sie dort überhaupt noch keine
Information vom Ministerium bekommen haben, was zu tun ist...!
Der BH-Bedienstete vermutet, dass auch hier ein Steuerberater hinzuzuziehen ist, der das bestätigen muss. Das wäre bei einem Antrag, wo es weder etwas zu berechnen noch zu bestätigen gibt, der größte Schildbürgerstreich in der ganzen Coronageschichte, wenn auch nicht der Einzige!
Mir tat der Herr fast leid, weil ich ihm dazu doch einiges sagen musste...
Ich bin Kleinunternehmer und die teilweise irren Maßnahmen haben mich in den 2 Jahren mindestens € 40.000,- gekostet. Über die Almosen, die ich erhielt, will ich gar nicht reden…
Tut mir leid, aber es ist einfach nur mehr zum Schämen, was da in Österreich abgeht und wie die Kleinen in Stich gelassen werden!“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Seit wann (welchem Datum) ist es für Kleinunternehmer möglich den Verdienstentgang für abgesonderte Mitarbeiter und für die eigene Absonderung zu beantragen?
2. Bei welcher Stelle ist der Verdienstentgang zu beantragen und in welcher Form?
3. Warum wurde der Verdienstentgang für Kleinunternehmer mit 9. April pauschalisiert und wie sah die Regelung davor aus?
4. Wie viele Kleinunternehmen haben bislang Anträge auf Verdienstentgang für abgesonderte Mitarbeiter gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)
5. Wie viel Anträge auf Verdienstentgang für abgesonderte Mitarbeiter wurden bisher von Kleinunternehmern gestellt und in welcher Höhe? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)
6. Wie viele der Anträge wurden bislang bearbeitet und wie viele davon genehmigt bzw. abgelehnt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)
7. Wie viele Kleinunternehmen haben bislang Anträge auf Verdienstentgang aufgrund der Absonderung des Kleinunternehmers gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)
8. Wie viele Anträge auf Verdienstentgang aufgrund der eigenen Absonderung wurden bisher von Kleinunternehmern gestellt und in welcher Höhe? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)
9. Wie viele der Anträge wurden bislang bearbeitet und wie viele davon genehmigt bzw. abgelehnt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)
10. Warum ist beim pauschalisierten Verdienstentgang für Kleinunternehmer die Bestätigung eines Steuerberaters erforderlich?
11. Wie hoch war die bisher ausbezahlte Summe für Steuerberatungskosten aller genehmigten Anträge?
[1] https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/entschaedigung-verdienstentgang-absonderung.html