10897/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Vertragsverletzungsverfahren Whistelblower-RL: Stand Umsetzung?

 

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet, da die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (2019/1937) - kurz Whistleblower Richtlinie - noch nicht umgesetzt ist. Laut EU-Vorgabe hätte der entsprechende gesetzliche Rahmen bis 17.12.2021 geschaffen werden müssen. Medienberichten zufolge herrscht innerhalb der Bundesregierung Uneinigkeit darüber, ob das Korruptionsstrafrecht auch davon erfasst sein soll. Dieses Rechtsgebiet in der Umsetzung aufzunehmen, steht den Mitgliedstaaten frei, wird aber nicht explizit von der EU-Richtlinie verlangt. Angesichts einer anhaltenden öffentlichen Diskussion rund um Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP wirkt es geradezu unangebracht, das Korruptionsstrafrecht nicht aufzunehmen. Das katastrophale Bild wird dadurch ergänzt, dass der Widerstand ausgerechnet von der ÖVP kommt. Leidtragende dieses unwürdigen Schauspiels sind auch österreichische Unternehmer_innen, die wieder vor einer unsichereren Rechtslage stehen. Die Bundesregierung - insbesondere die ÖVP - zeigt wiedermal, dass sie Planungs- und Rechtssicherheit nicht kann.

In der Anfragebeantwortung 8282/AB ist zugesagt, dass die Begutachtung eines Gesetzes zur Umsetzung der Whistleblower-RL im Dezember 2021 gestartet werden soll und dass die Vorlage an das Parlament zu Beginn des Jahres 2022 möglich sein wird. Keine dieser Zusagen wurde eingehalten. 

NEOS fordern eine rasche und für die Unternehmen gut praktikable Umsetzung der Whistleblower Richtlinie. Der Bundesminister für Arbeit muss rechtfertigen, warum die Umsetzung so lange dauert und was neben der Interessen der ÖVP gegen eine Aufnahme des Korruptionsstrafrechts in der Umsetzung spricht.

 

Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000133251126/kein-whistleblower-gesetz-eu-leitet-vertragsverletzungsverfahren-gegen-oesterreich-ein

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie ist der Stand der Verhandlungen hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie?
  2. Warum wurde trotz Zusage in der Anfragebeantwortung 8282/AB die Begutachtung eines Gesetzes zur Umsetzung der Whistleblower-RL nicht im Dezember 2021 gestartet?
  3. Wann soll ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden? Gibt es einen Zeitplan?
  4. Wird es ein Begutachtungsverfahren hinsichtlich des Gesetzesvorschlags geben?
  5. Welche Teile der Umsetzung sind bereits fertig verhandelt?
  6. Welche Aspekte werden noch verhandelt?
  7. Soll das Korruptionsstrafrecht auch aufgenommen werden?
    1. Wenn nein: Warum nicht?
    2. Wenn nein: welche Stakeholder haben sich dagegen ausgesprochen und aus welchen Gründen?
  1. Welche Folgen hätte die Aufnahme des Korruptionsstrafrechts für öffentliche Stellen?
  2. Welche Folgen hätte die Aufnahme des Korruptionsstrafrechts für Unternehmen?
  3. Verhandlungen mit Bundesländer:
    1. Wann wurden die Verhandlungen mit den Bundesländern aufgenommen? Bitte Zeitpunkt der einzelnen Treffen samt Teilnehmer angeben
    2. Inwiefern wurde sichergestellt, dass eine einheitliche Umsetzung auf Bundes- und Länderebene erfolgt?