10900/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gewalt an Frauen in Zahlen

 

Gewalt gegen Frauen ist eine globale, gesellschaftliche Dauer-Katstrophe, deren schädliche Wirkungen immer erst dann wahrgenommen werden, wenn es viel zu spät und schon wieder eine Frau verletzt oder gar ermordet worden ist. Gewalt gegen Frauen ist ein Gesundheitsthema, ein Menschenrechtsthema und auch ein Justizthema.

Zahlen sind wichtig, um die Dimension dieses massiven gesellschaftlichen Problems greifbar zu machen, um das Ausmaß verständlich und notwendige Handlungsansätze zur Vorbeugung oder Beendigung planbar zu machen. Die Datenlage zum Ausmaß, wie sehr Frauen von Gewalt in und vor allem nach Beziehungen betroffen sind, ist nach wie vor unzureichend. Gewalt ist tabuisiert sowie angst- und schambesetzt. Sie wird in vielen Fällen weder angesprochen noch zur Anzeige gebracht. Es ist daher von einer sehr hohen Dunkelziffer an Gewalttaten und Gewaltopfern auszugehen. Die hohe Zahl an Femiziden stellt nur die Spitze des Eisberges dar und lässt vermuten, dass die Ausübung von Gewalt gegen Frauen ein epidemisches Ausmaß hat.

Auch wenn es unmöglich ist umfassend zu erheben, wie viele Frauen Opfer von Gewalt im Rahmen einer Beziehung mit einem Mann geworden sind, so sollten doch aus der "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) genügend statistische Daten zu erheben sein, um die Dimension des Problems zu vergegenwärtigen und dadurch in die Lage versetzt zu werden, in allen gesellschaftlichen Bereichen gezielte Maßnahmen zu setzen, um Gewalt gegen Frauen auszumerzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gegen wieviele Männer wurden zu den nachstehenden Straftatbeständen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Fällen, in denen das Opfer eine Frau war, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet? Es wird um tabellarische Auflistung nach Jahren und Landesgerichtssprengel ersucht.

 

    1. §75StGB
    2. §76StGB
    3. § 83 StGB
    4. §84StGB
    5. §85StGB
    6. § 86 StGB
    7. §87StGB
    8. §99StGB
    9. § 105 StGB
    10. § 106StGB
    11. § 107 StGB
    12. § 107a StGB
    13. § 107b StGB
    14. §107cStGB
  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zeitraum von 2019 bis 2021 eingestellt (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?
  2. Wie viele gerichtliche Strafverfahren endeten  im Zeitraum 2019 bis 2021 mit einem Freispruch (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?
  3. Wie viele Ermittlungsverfahren oder gerichtliche Strafverfahren wurden diversionell erledigt (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?
  4. Wie viele Verfahren endeten mit einer Verurteilung (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?
  5. Um zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können, bedarf es einer genauen Untersuchung der begangenen Gewaltdelikte an Frauen.
    1. Welche Untersuchungen wurden im Hinblick auf die begangenen Femizide im Jahr 2021 durchgeführt? 
    2. Zu welchen Ergebnissen kam man hier?
  1. Welche Maßnahmen werden Sie für (weitere) Verbesserungen des Opferschutzes im Jahr 2022 setzen?
  2. Wie reagieren Sie auf die Kritik von Frauenschutzorganisationen auf die "Notruf-App"?