10900/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gewalt an Frauen in Zahlen
Gewalt gegen Frauen ist eine globale, gesellschaftliche Dauer-Katstrophe, deren schädliche Wirkungen immer erst dann wahrgenommen werden, wenn es viel zu spät und schon wieder eine Frau verletzt oder gar ermordet worden ist. Gewalt gegen Frauen ist ein Gesundheitsthema, ein Menschenrechtsthema und auch ein Justizthema.
Zahlen sind wichtig, um die Dimension dieses massiven gesellschaftlichen Problems greifbar zu machen, um das Ausmaß verständlich und notwendige Handlungsansätze zur Vorbeugung oder Beendigung planbar zu machen. Die Datenlage zum Ausmaß, wie sehr Frauen von Gewalt in und vor allem nach Beziehungen betroffen sind, ist nach wie vor unzureichend. Gewalt ist tabuisiert sowie angst- und schambesetzt. Sie wird in vielen Fällen weder angesprochen noch zur Anzeige gebracht. Es ist daher von einer sehr hohen Dunkelziffer an Gewalttaten und Gewaltopfern auszugehen. Die hohe Zahl an Femiziden stellt nur die Spitze des Eisberges dar und lässt vermuten, dass die Ausübung von Gewalt gegen Frauen ein epidemisches Ausmaß hat.
Auch wenn es unmöglich ist umfassend zu erheben, wie viele Frauen Opfer von Gewalt im Rahmen einer Beziehung mit einem Mann geworden sind, so sollten doch aus der "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) genügend statistische Daten zu erheben sein, um die Dimension des Problems zu vergegenwärtigen und dadurch in die Lage versetzt zu werden, in allen gesellschaftlichen Bereichen gezielte Maßnahmen zu setzen, um Gewalt gegen Frauen auszumerzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende