10903/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.04.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umsetzung von Sanktionen gegen Oligarchen aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine

 

Das Sanktionengesetz regelt die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, einschließlich unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union (§ 1 SanktG). Soweit dies zur Erfüllung von völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union erforderlich ist, ist die Österreichische Nationalbank bzw. die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung oder Bescheid Maßnahmen anzuordnen (§ 2 SanktG). Der Bundesminister für Inneres wiederum hat die Durchführung von Sanktionsmaßnahmen durch Verwaltungsbehörden, soweit es sich nicht um die Erlassung von Rechtsakten gemäß § 2 handelt, sowie die Einhaltung von Rechtsakten gemäß § 2 und von unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union zu überwachen (§ 8 SanktG). 

Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Sanktionen bedarf es daher einer effizienten Zusammenarbeit mehrerer Ministerien. Um mögliche Personen zu identifizieren, die unter ein Sanktionsregime fallen könnten, bedarf es erstens entsprechender Kompetenz. Damit diese dann auf eine nationale Sanktionsliste gesetzt werden, ist es zweitens nötig, dass kein gegenteiliger Einfluss genommen wird. Letztlich bereitet drittens die Umsetzung der personenbezogenen Sanktionen Probleme, wenn nicht ausreichend Ressourcen und Engagement bestehten; denn um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern, ist das Vermögen russischer "Oligarchen" in Österreich oft hinter komplexen Eigentümerkonstruktionen versteckt.

Insgesamt besteht die Gefahr, dass durch zögerliches Handeln die Sanktionen schlussendlich in ihrer Wirkung vermindert oder gar gänzlich wirkungslos werden. Wie schnell agiert werden kann, hat z.B. Großbritannien gezeigt, das als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands ein bereits lang angekündigtes Gesetz zur Abstimmung gebracht hat: den "Economic Crime Bill". Dadurch soll es einfacher werden von Sanktionen betroffene Personen auch wirklich habhaft zu werden (https://www.bbc.com/news/uk-60579997).

In Österreich gibt es bei der Umsetzung der Sanktionen zersplitterte Zuständigkeiten. Daher gibt es laut Staatsschützer DSN-Vizedirektor David Blum nun eine Taskforce unter Federführung der DSN. So sollen sich die beteiligten Akteure regelmäßig austauschen und ihre Ergebnisse abgleichen können (Nur zwei Treffer in Österreich: Mühsame Suche nach Oligarchenvermögen - news.ORF.at).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Der Bundesminister für Inneres hat nach dem Sanktionengesetz die Durchführung von Sanktionsmaßnahmen sowie die Einhaltung von Rechtsakten gemäß § 2 und von unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union zu überwachen.
    1. In wie vielen Fällen hat das BMI seit Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine die Durchführung von Sanktionsmaßnahmen wann jeweils überwacht?
    2. Welche Maßnahmen wurden wann angeordnet (bitte um detaillierte Schilderung)?
  1. In wie vielen Fällen machte das BMI von seiner Zuständigkeit nach § 6 SanktG seit Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine bisher Gebrauch?
    1. Wie viele natürliche Personen waren jeweils wann davon betroffen?
    2. Wie viele juristische Personen waren jeweils wann davon betroffen?
  1. Wie oft machte das BMI seit Ausbruch des Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine von der Ermächtigung gemäß § 8 Abs 2 SanktG Gebrauch?
    1. Welche Auskünfte und Meldungen wurde wann eingeholt und welche Daten wurden wann ermittelt?
  1. Sind legistische Neuerungen des Sanktionengesetz geplant?
    1. Wenn ja, wann und in welcher Form?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Wie oft untersagte das BMI seit Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine wann jeweils gemäß § 7 SanktG die Ein- und Durchreise in oder durch die Republik Österreich?
  2. Nach § 8 Abs 1 SanktG ist die Überwachung der Einhaltung von Rechtsakten gemäß § 2 Abs. 1 und von unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, soweit es sich um Maßnahmen der in § 2 Abs. 1 umschriebenen Art handelt, jeweils im Bereich der Kredit- und Finanzinstitute gemäß § 1 BWG sowie der in § 4 Z 4 des Zahlungsdienstegesetzes 2018 – ZaDiG 2018, BGBl. I Nr. 17/2018, genannten Zahlungsinstitute Aufgabe der Österreichischen Nationalbank. Steht das BMI zum Vollzug der Sanktionen im Austausch mit der Österreichischen Nationalbank? 
    1. Wenn ja, wie oft und wann kam es zu einem Austausch? Wie ist der Austausch dazu genau ausgestaltet?
  1. Wie viele Anzeigen wurden in den letzten 4 Jahren auf Grundlage von § 11 Abs 1 SanktG eingebracht (bitte um Auflistung nach Monat)?
    1. Wie viele Verfahren nahmen jeweils welchen Verlauf (Ermittlungen aufgenommen, später eingestellt/Verurteilungen)?
  1. Wie viele Anzeigen wurden in den letzten 4 Jahren auf Grundlage von § 11 Abs 3 SanktG eingebracht (bitte um Auflistung nach Monat)?
    1. Wie viele Verfahren nahmen jeweils welchen Verlauf (Ermittlungen aufgenommen, später eingestellt/Verurteilungen/...,...)?
  1. Wann wurde die Task Force innerhalb der DSN gegründet?
    1. Auf Geheiß von wem? 
  1. Wer entschied wann, wer Mitglied der Task Force ist?
  2. Wer war bzw. ist wann Mitglieder der Task Force?
    1. Warum jeweils?
  1. Wann gab es jeweils Treffen der Task Force mit dem Innen-, Finanz-, Außen- bzw. Justizministerium?
    1. Mit welcher Behörde/Diensteinheit jeweils?
    2. Mit welchem Inhalt jeweils?
  1. Gibt es einen Austausch der Task Force mit der Österreichischen Nationalbank?
  2. Führten von der Task Force ermittelten Ergebnisse unmittelbar zu Sanktionen nach denk SankG durch die Österreichische Nationalbank?
    1. Wenn ja, welche Sanktionen wurden genau ergriffen?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Inwiefern nahm die Task Force wann den Austausch mit welcher Behörde/Diensteinheit welches anderen ebenso für Sanktionen zuständigen Ministeriums auf?
    1. Mit welchem Zweck und Inhalt jeweils?
  1. Seit 23.2.2022 findet sich Igor Shuvalov (https://www.profil.at/oesterreich/zwischen-penthouse-und-bootshaus/401953900) auf der Sanktionsliste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:042I:FULL&from=EN). Welche Maßnahmen wurden ihm bzw. welchem seinem Vermögen gegenüber in der Folge wann durch welche Behörde/Einheit Ihres Hauses in Erwägung gewogen bzw. ergriffen?
  2. Seit 8.4.2022 findet sich Oleg Deripaska auf der Sanktionsliste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022D0582&from=DE). Welche Maßnahmen wurden ihm bzw. welchem seinem Vermögen gegenüber in der Folge wann durch welche Behörde/Einheit Ihres Hauses in Erwägung gewogen bzw. ergriffen?
  3. Zu welchen Personen wurde im Rahmen der Diskussionen von Sanktionen der Entzug welches Aufenthaltstitels  bzw. Visums wann durch wen geprüft?
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Über welche Aufenthaltstitel in Österreich verfügt(e) Dmytro Firtasch (https://kurier.at/politik/inland/causa-firtasch-landesgericht-wien-lehnte-wiederaufnahmeantrag-ab/401946463) jeweils wann bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage?  
    1. Von wem wurden diese jeweils vergeben? 
  1. Wurde die Prüfung einer Aberkennung des jeweiligen Aufenthaltstitels von Firtasch im Laufe seines Aufenthaltes in Österreich veranlasst?
    1. Wenn ja, wann durch wen mit welchem wann vorliegenden Ergebnis? 
    2. Wenn nein, warum nicht?