Eingelangt am 29.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Umsetzung von Sanktionen gegen
Oligarchen aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine
Das Sanktionengesetz regelt die
Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen
der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, einschließlich
unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union
(§ 1 SanktG). Soweit dies zur Erfüllung von völkerrechtlich
verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der
Europäischen Union erforderlich ist, ist die Österreichische
Nationalbank bzw. die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung
oder Bescheid Maßnahmen anzuordnen (§ 2 SanktG).
Der Bundesminister für Inneres wiederum hat die
Durchführung von Sanktionsmaßnahmen durch Verwaltungsbehörden,
soweit es sich nicht um die Erlassung von Rechtsakten gemäß § 2
handelt, sowie die Einhaltung von Rechtsakten gemäß § 2 und von
unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union zu
überwachen (§ 8 SanktG).
Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser
Sanktionen bedarf es daher einer effizienten Zusammenarbeit mehrerer
Ministerien. Um mögliche Personen zu identifizieren, die unter ein
Sanktionsregime fallen könnten, bedarf es erstens entsprechender Kompetenz.
Damit diese dann auf eine nationale Sanktionsliste gesetzt werden, ist es
zweitens nötig, dass kein gegenteiliger Einfluss genommen wird. Letztlich
bereitet drittens die Umsetzung der personenbezogenen Sanktionen Probleme,
wenn nicht ausreichend Ressourcen und Engagement bestehten; denn um die wahren
Besitzverhältnisse zu verschleiern, ist das
Vermögen russischer "Oligarchen" in Österreich
oft hinter komplexen Eigentümerkonstruktionen versteckt.
Insgesamt besteht die Gefahr, dass durch
zögerliches Handeln die Sanktionen schlussendlich in ihrer Wirkung
vermindert oder gar gänzlich wirkungslos werden. Wie schnell agiert werden
kann, hat z.B. Großbritannien gezeigt, das als Reaktion
auf den Angriffskrieg Russlands ein bereits lang
angekündigtes Gesetz zur Abstimmung gebracht hat: den "Economic
Crime Bill". Dadurch soll es einfacher werden von Sanktionen
betroffene Personen auch wirklich habhaft zu werden (https://www.bbc.com/news/uk-60579997).
In Österreich gibt es bei der Umsetzung
der Sanktionen zersplitterte Zuständigkeiten. Daher gibt es laut
Staatsschützer DSN-Vizedirektor David Blum nun eine Taskforce unter
Federführung der DSN. So sollen sich die beteiligten Akteure
regelmäßig austauschen und ihre Ergebnisse abgleichen können (Nur
zwei Treffer in Österreich: Mühsame Suche nach
Oligarchenvermögen - news.ORF.at).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Der Bundesminister für Inneres hat nach
dem Sanktionengesetz die Durchführung von Sanktionsmaßnahmen
sowie die Einhaltung von Rechtsakten gemäß § 2 und von
unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der Europäischen
Union zu überwachen.
- In wie vielen Fällen hat das BMI seit
Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die
Ukraine die Durchführung von Sanktionsmaßnahmen wann jeweils
überwacht?
- Welche Maßnahmen wurden wann
angeordnet (bitte um detaillierte Schilderung)?
- In wie vielen Fällen machte das BMI von
seiner Zuständigkeit nach § 6 SanktG seit Beginn des
Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine bisher
Gebrauch?
- Wie viele natürliche Personen waren
jeweils wann davon betroffen?
- Wie viele juristische Personen waren
jeweils wann davon betroffen?
- Wie oft machte das BMI seit Ausbruch des
Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die
Ukraine von der Ermächtigung gemäß § 8 Abs 2 SanktG
Gebrauch?
- Welche Auskünfte und Meldungen wurde
wann eingeholt und welche Daten wurden wann ermittelt?
- Sind legistische Neuerungen des
Sanktionengesetz geplant?
- Wenn ja, wann und in welcher Form?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie oft untersagte das BMI seit Beginn des
Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine wann
jeweils gemäß § 7 SanktG die Ein- und Durchreise in oder
durch die Republik Österreich?
- Nach § 8 Abs 1 SanktG ist die
Überwachung der Einhaltung von Rechtsakten gemäß
§ 2 Abs. 1 und von unmittelbar anwendbaren
Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, soweit es sich um
Maßnahmen der in § 2 Abs. 1 umschriebenen Art
handelt, jeweils im Bereich der Kredit- und Finanzinstitute
gemäß § 1 BWG sowie der in § 4 Z 4 des
Zahlungsdienstegesetzes 2018 – ZaDiG 2018, BGBl. I
Nr. 17/2018, genannten Zahlungsinstitute Aufgabe der
Österreichischen Nationalbank. Steht das BMI zum Vollzug der
Sanktionen im Austausch mit der Österreichischen Nationalbank?
- Wenn ja, wie oft und wann kam es zu einem
Austausch? Wie ist der Austausch dazu genau ausgestaltet?
- Wie viele Anzeigen wurden in den letzten 4
Jahren auf Grundlage von § 11 Abs 1 SanktG eingebracht (bitte um
Auflistung nach Monat)?
- Wie viele Verfahren nahmen jeweils welchen
Verlauf (Ermittlungen aufgenommen, später
eingestellt/Verurteilungen)?
- Wie viele Anzeigen wurden in den letzten 4
Jahren auf Grundlage von § 11 Abs 3 SanktG eingebracht (bitte um
Auflistung nach Monat)?
- Wie viele Verfahren nahmen jeweils welchen
Verlauf (Ermittlungen aufgenommen, später
eingestellt/Verurteilungen/...,...)?
- Wann wurde die Task Force innerhalb der DSN
gegründet?
- Auf Geheiß von wem?
- Wer entschied wann, wer Mitglied der Task
Force ist?
- Wer war bzw. ist wann Mitglieder der
Task Force?
- Warum jeweils?
- Wann gab es jeweils Treffen der
Task Force mit dem Innen-, Finanz-, Außen- bzw.
Justizministerium?
- Mit welcher Behörde/Diensteinheit
jeweils?
- Mit welchem Inhalt jeweils?
- Gibt es einen Austausch der Task Force mit
der Österreichischen Nationalbank?
- Führten von der Task Force ermittelten
Ergebnisse unmittelbar zu Sanktionen nach denk SankG durch die
Österreichische Nationalbank?
- Wenn ja, welche Sanktionen wurden genau
ergriffen?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Inwiefern nahm die Task Force wann den
Austausch mit welcher Behörde/Diensteinheit welches anderen
ebenso für Sanktionen zuständigen Ministeriums auf?
- Mit welchem Zweck und Inhalt jeweils?
- Seit 23.2.2022 findet sich Igor
Shuvalov (https://www.profil.at/oesterreich/zwischen-penthouse-und-bootshaus/401953900) auf
der Sanktionsliste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:042I:FULL&from=EN).
Welche Maßnahmen wurden ihm bzw. welchem seinem Vermögen
gegenüber in der Folge wann durch welche Behörde/Einheit Ihres
Hauses in Erwägung gewogen bzw. ergriffen?
- Seit 8.4.2022 findet sich Oleg Deripaska auf
der Sanktionsliste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022D0582&from=DE).
Welche Maßnahmen wurden ihm bzw. welchem seinem Vermögen
gegenüber in der Folge wann durch welche Behörde/Einheit Ihres
Hauses in Erwägung gewogen bzw. ergriffen?
- Zu welchen Personen wurde im Rahmen der
Diskussionen von Sanktionen der Entzug welches Aufenthaltstitels
bzw. Visums wann durch wen geprüft?
- Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Über welche Aufenthaltstitel in
Österreich verfügt(e) Dmytro Firtasch (https://kurier.at/politik/inland/causa-firtasch-landesgericht-wien-lehnte-wiederaufnahmeantrag-ab/401946463)
jeweils wann bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage?
- Von wem wurden diese jeweils
vergeben?
- Wurde die Prüfung einer Aberkennung des
jeweiligen Aufenthaltstitels von Firtasch im Laufe seines Aufenthaltes in
Österreich veranlasst?
- Wenn ja, wann durch wen mit welchem
wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?