10904/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ressourcen und Maßnahmen gegen russische Spionage in Österreich

 

Wien gilt als Tummelplatz für Spion_innen vieler Länder, aufgrund der zahlreichen Internationalen Organisationen, die hier ihren Sitz haben, aber auch weil Österreich wenig für die Spionageabwehr tut. In Bewusstsein um dieses gefährliche Problem hat NEOS am 24.2.2021 einen Antrag betreffend "Notwendige gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr" initiiert, der im Justizausschuss liegt (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01321/fnameorig_886813.html). 

Die russische Botschaft in Wien gilt auch als eine der größten Russlands und insgesamt sollen 290 Personen in Österreich akkreditiert sein. "Die vier Ausweisungen sind nur ein symbolischer Schritt, schließlich hatte Russland bisher 146 Personen bilateral in Österreich akkreditiert. Nach Informationen des Außenministeriums vom Mittwoch hatte Russland nämlich 68 Diplomat_innen und 75 Personen als administrativ-technisches Personal in Wien akkreditiert, sowie drei Berufskonsuln in Wien. Zählt man noch das russische Botschaftspersonal bei den internationalen Organisationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hinzu, kommt man auf eine Gesamtzahl von derzeit 290 Personen".

Nach mehrtägigem Zögern schloss sich Österreich am 7.4.2022 den europäischen Sanktionsmaßnahmen gegen russische Diplomaten an. Es wurde der diplomatische Status von drei Angehörigen der russischen Botschaft in Wien und eines Angehörigen des Generalkonsulats in Salzburg aufgehoben. Die Personen mussten Österreich bis spätestens 12.4.2022 verlassen. Die Personen hätten mit dem Wiener Übereinkommen unvereinbare Handlungen gesetzt, hieß es in Anspielung auf Geheimdiensttätigkeiten. Schallenberg hatte noch am 5.4.2022 in der ZiB2 betont, noch keine Handhabe für Ausweisungen zu haben. Zugleich betonte er, handeln zu wollen, wenn es "starke Indizien" für entsprechende Verstöße von Diplomaten gebe (https://kurier.at/politik/inland/oesterreich-weist-vier-russische-diplomaten-aus/401965613).

Dass es weiterhin einen diplomatischen Austausch geben muss, steht außer Frage. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen erlaubt es aber ohne weiteres, die Zahl der Diplomat_innen auf das Allernotwendigste bzw. auf die gleiche Zahl der in Russland akkreditierten österreichischen Diplomat_innen zu beschränken. Wenn russische Diplomat_innen hier Putins Lügenpropaganda verbreiten und die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine leugnen oder Spionage betreiben, braucht es harte Konsequenzen und ein rasches, entschiedenes Handeln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Seit wann widmete man sich in der DSN oder in welcher anderen Behörde bzw. Einheit des Themas möglicher Spione bzw. "personae non gratae" (Personen, die mit dem Wiener Übereinkommen unvereinbare Handlungen gesetzt hätten)?
  2. Trat man vonseiten des Außenministeriums an Ihr Haus heran, um in Sachen möglicher "personae non gratae" informiert zu werden? 
    1. Wenn ja, wann?
  1. Wann informierte welche Behörde bzw. Einheit des Innenministerium welche Einheit im Außenministerium darüber, dass die 4 auszuweisenden Personen mit dem Wiener Übereinkommen unvereinbare Handlungen gesetzt hätten?
    1. Gab es darüber hinausgehend Empfehlungen zur Ausweisung weiterer Personen?

                                          i.    Wenn ja, wann bzgl. wie vieler Personen jeweils?

  1. Wie viele Exekutivbeamt_innen versahen/versehen zum Zeitpunkt der Anfrage bzw. zum Zeitpunkt der Beantwortung in der Abteilung S2-Operative Ermittlungen Dienst?
    1. Wie viele befanden/befinden sich davon im Zeitpunkt der Anfrage bzw. Beantwortung in Schulung oder im Krankenstand oder sind anderweitig nicht im Referat (mehr als 5 Tage)?
    2. Wie viele davon waren/sind Leitungsfunktionen (z.B. Offiziere)?
    3. Wie viele davon waren/sind unmittelbar mit

                                          i.    der Bekämpfung von Terrorismus

                                        ii.    der Bekämpfung von Spionage

                                       iii.    Bearbeitung der Sanktionen bzw.

                                       iv.    der Bekämpfung von Extremismus beschäftigt?

  1. Wie sind Zuständigkeiten für andere Länder zugeteilt?
  2. Wie viele Exekutivbeamt_innen versahen vor einem Jahr im Referat 2 Dienst? Wie viele davon waren im Referat
    1. Extremismus
    2. Terrorismusbekämpfung
    3. Spionageabwehr und Proliferationsbekämpfung beschäftigt?
  1. Wie viele Exekutivbeamt_innen versahen am 30.11.2021 im Referat 2 Dienst? Wie viele davon waren im Referat
    1. Extremismus
    2. Terrorismusbekämpfung
    3. Spionageabwehr und Proliferationsbekämpfung beschäftigt?