10925/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend „erfundene“ Ausgleichszulagenbezieher
Am 20. April 2022 wurde auf krone.at über einen Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Kärnten berichtet, der über 16 Jahre lang Pensionisten erfand, die Anspruch auf die Ausgleichszulage gehabt hätten.[1] Der bisher bezifferte Schaden: 1,4 Millionen Euro. Die Tageszeitung „Heute“ hat in der Printausgabe nach der Urteilsverkündung ebenfalls berichtet. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die fiktiven Personen eine Pension von Slowenien bezogen hätten, aber in Österreich wohnhaft gewesen wären, weshalb Österreich verpflichtet war, die Ausgleichszulage zu bezahlen.
Es handelt sich um sogenannte EWR-Pensionisten zu denen es in der Vergangenheit parlamentarische Anfragen gab, beispielsweise 12395/J (XXV. GGP) und 9081/J (XXVII. GGP). Die Anfragebeantwortung zur letztgenannten Anfrage offenbarte, dass es pro Jahr im Zeitraum 2017 bis 2021 eine unterschiedliche Anzahl an Personen gab, die von Slowenien eine Pension bezogen haben. Für 2017 wurden 15 Fälle beziffert, während es 2021 neun Fälle waren. Dennoch liegt die Vermutung nahe, dass die in der Anfragebeantwortung genannten Zahlen überholt sind, da darin fiktive Ausgleichszulagenbezieher dabei sein könnten. Es stellt sich daher die Frage, wie es zu einer derart hohen Schadenssumme über 16 Jahre (!) Laufzeit kommen konnte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1) Wie viele Ausgleichszulagenbezieher wurden insgesamt von dem besagten Mitarbeiter erfunden?
2) Stimmen die Daten, die aufgrund der Anfragen 12395/J (XXV. GGP) und 9081/J (XXVII. GGP) damals genannt wurden, vor allem in Bezug auf Personen, die von Slowenien eine Pension beziehen, noch?
3) Wie sehen die Daten aus, sofern eine Berichtigung notwendig sein sollte?
4) Wie viele Konten hatte der Mitarbeiter, auf die er die Ausgleichszulagen sich selbst überwiesen hat?
5) Hat er für mehrere fiktive Ausgleichszulagenbezieher das gleiche Konto verwendet?
6) Wie kann es sein, dass eine Person das System 16 Jahre manipulieren konnte und es niemandem aufgefallen ist?
7) Welche Möglichkeiten der Kontrolle haben Pensionsversicherungsträger, damit ein Betrug von Daten und Auszahlungen schneller erkannt wird?
8) Wird es zukünftig ein Vier-Augenprinzip geben oder gibt es dies bereits?
9) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzten, damit es zukünftig nicht mehr zu solchen Missständen kommen kann?
10) Wann kann mit der Umsetzung dieser Maßnahmen gerechnet werden?
11) Wie gelang es der PVA konkret auf diesen Missstand des Betrugs aufmerksam zu werden?
12) Wurde in Slowenien nachgefragt, ob die betreffenden Pensionsbezieher tatsächlich existieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
13) Gab es Überprüfungen aufgrund der Wohnadressen der fiktiven Ausgleichszulagenbezieher?
14) Gibt es auch andere Fälle von Personen, bei denen der Verdacht besteht oder bestanden hat, dass Ausgleichszulagenbezieher erfunden werden oder wurden?
a) Wenn ja, wie viele Personen betrifft es?
15) Wie viel Ausgleichszulage haben im Durchschnitt pro Monat die fiktiven EWR-Ausgleichszulagenbezieher im inkriminierten Zeitraum von 16 Jahren erhalten?
16) Was war der höchste Wert an einen Bezieher, der in Form von Ausgleichszulage ausbezahlt wurde und wie hoch war der niedrigste Auszahlungsbetrag?