10929/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2022
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

 

betreffend Europäische Friedensfazilität

 

Der Europäische Rat hat am 22. März 2021 einen Beschluss zur Einrichtung der Europäischen Friedensfazilität angenommen. Dabei handelt es sich um ein haushaltsexternes Instrument mit einer Mittelausstattung von rund 5,69 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027, welches durch Beiträge der EU-Mitgliedstaaten finanziert wird. Zweck der Europäischen Friedensfazilität ist die Finanzierung operativer Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.

 

Im Zuge des Ukraine-Konflikts wurden zur „Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte“ bisher drei Unterstützungspakete auf den Weg gebracht, die über die Europäische Friedensfazilität abgewickelt wurden. Am 28. Februar 2022 wurden 500 Millionen Euro für Ausrüstung und Material bereitgestellt - darunter erstmals auch tödliche Angriffswaffen. Am 23. März 2022 wurden die finanziellen Mittel verdoppelt. Der Gesamtbetrag wurde um zusätzliche 500 Millionen Euro aufgestockt und betrug somit insgesamt 1 Milliarde Euro. Am 13. April 2022 wurden die finanziellen Mittel erneut um 500 Millionen Euro aufgestockt, womit sich der ursprüngliche Betrag verdreifacht hat und der Gesamtbetrag bereits 1,5 Milliarden Euro ausmacht.

 

Als Mitglied der Europäischen Union leistet auch Österreich einen finanziellen Beitrag zur Europäischen Friedensfazilität, über welche die Lieferung von tödlichen Angriffswaffen an die ukrainischen Streitkräfte finanziert wird.

 

Nun ist zwar bekannt, dass sich Österreich bei den Abstimmungen über die EU-Militärhilfen an die Ukraine der Stimme enthalten hat, doch stellte Österreich dennoch militärische Ausrüstung – 10.000 Helme und 116 ballistische Schutzwesten –, sowie 100.000 Liter an Treibstoff für die Ukraine zur Verfügung (https://www.parlament.gv.at/EULE/INFOS/2022_05_02_Dossier%20Internationale%20Missionen%20mit%20%C3%B6sterreichischen%20Entsendungen.pdf). Es ist festzuhalten, dass sowohl Helme, als auch Schutzwesten und Treibstoff ohne Zweifel für militärische Zwecke verwendet werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung kontrolliert, dass diese österreichischen Mittel ausschließlich zivilen Zwecken zugeführt werden?

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich für die Europäische Friedensfazilität?

 

2.    Wie bewerten Sie den Umstand, dass die Finanzierung von tödlichen Angriffswaffen für die ukrainischen Streitkräfte über die Europäische Friedensfazilität abgewickelt wird?

 

 

3.    Ist Österreich durch die Abgabe finanzieller Beiträge für die Europäische Friedensfazilität an der Lieferung von tödlichen Angriffswaffen an die ukrainischen Streitkräfte beteiligt?

a.      Wenn ja: Wie ist dies mit der im Neutralitätsgesetz verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs vereinbar?

b.      Wenn nein: Wie wird sichergestellt, dass Österreich keinen finanziellen Beitrag für Waffenlieferungen an einen kriegsführenden Staat leistet?

 

4.     In welcher Höhe lieferte Österreich welche Güter im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität an die Ukraine?

 

5.     Wie wird sichergestellt, dass die gelieferten Güter – entgegen dem Titel der EU-Unterstützungspakete Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte“ – nicht den ukrainischen Streitkräften zur Verfügung gestellt werden?

 

6.     Wie kontrolliert Österreich, dass die von der Republik an die Ukraine gelieferten Güter ausschließlich zivilen Zwecken zugeführt werden?