10929/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Steger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für EU und Verfassung
betreffend Europäische Friedensfazilität
Im Zuge des Ukraine-Konflikts wurden zur „Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte“ bisher drei Unterstützungspakete auf den Weg gebracht, die über die Europäische Friedensfazilität abgewickelt wurden. Am 28. Februar 2022 wurden 500 Millionen Euro für Ausrüstung und Material bereitgestellt - darunter erstmals auch tödliche Angriffswaffen. Am 23. März 2022 wurden die finanziellen Mittel verdoppelt. Der Gesamtbetrag wurde um zusätzliche 500 Millionen Euro aufgestockt und betrug somit insgesamt 1 Milliarde Euro. Am 13. April 2022 wurden die finanziellen Mittel erneut um 500 Millionen Euro aufgestockt, womit sich der ursprüngliche Betrag verdreifacht hat und der Gesamtbetrag bereits 1,5 Milliarden Euro ausmacht.
Als Mitglied der Europäischen Union leistet auch Österreich einen finanziellen Beitrag zur Europäischen Friedensfazilität, über welche die Lieferung von tödlichen Angriffswaffen an die ukrainischen Streitkräfte finanziert wird.
Nun ist zwar bekannt, dass sich Österreich bei den Abstimmungen über die EU-Militärhilfen an die Ukraine der Stimme enthalten hat, doch stellte Österreich dennoch militärische Ausrüstung – 10.000 Helme und 116 ballistische Schutzwesten –, sowie 100.000 Liter an Treibstoff für die Ukraine zur Verfügung (https://www.parlament.gv.at/EULE/INFOS/2022_05_02_Dossier%20Internationale%20Missionen%20mit%20%C3%B6sterreichischen%20Entsendungen.pdf). Es ist festzuhalten, dass sowohl Helme, als auch Schutzwesten und Treibstoff ohne Zweifel für militärische Zwecke verwendet werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung kontrolliert, dass diese österreichischen Mittel ausschließlich zivilen Zwecken zugeführt werden?
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung nachstehende
Anfrage
1. Welchen finanziellen Beitrag leistet Österreich für die Europäische Friedensfazilität?
2. Wie bewerten Sie den Umstand, dass die Finanzierung von tödlichen Angriffswaffen für die ukrainischen Streitkräfte über die Europäische Friedensfazilität abgewickelt wird?
a. Wenn ja: Wie ist dies mit der im Neutralitätsgesetz verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs vereinbar?
b. Wenn nein: Wie wird sichergestellt, dass Österreich keinen finanziellen Beitrag für Waffenlieferungen an einen kriegsführenden Staat leistet?
4. In welcher Höhe lieferte Österreich welche Güter im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität an die Ukraine?
5. Wie wird sichergestellt, dass die gelieferten Güter – entgegen dem Titel der EU-Unterstützungspakete „Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte“ – nicht den ukrainischen Streitkräften zur Verfügung gestellt werden?
6. Wie kontrolliert Österreich, dass die von der Republik an die Ukraine gelieferten Güter ausschließlich zivilen Zwecken zugeführt werden?