10932/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Härtefallfonds: unverhältnismäßig harte Prüfung durch Auftragnehmer der WKO

 

Kleinstunternehmen und EPU hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Diese mussten einerseits die wirtschaftlichen Folgen der vielen Lockdowns verkraften und andererseits ganz allein durch den Dschungel an Wirtschaftshilfen kommen.

Das war gerade für diese Unternehmen schwer, da immer wieder unterschiedliche Hilfsinstrumente präsentiert wurden, mit unterschiedlichen Modi, auszahlenden Stellen und zahlreicher Fallen. Dies ist auch der Grund, warum solche Unternehmer_innen große Probleme bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen hatten und besonders lange auf Auszahlung warten mussten. Nun kommt noch hinzu, dass die Überprüfung der Auszahlung aus dem Härtefallfonds von der WKO zum Anlass genommen werden, um die eigenen Mitglieder mit überzogener Bürokratie zu drangsalieren. Dies steht im auffallenden Widerspruch zu den steten Forderungen der Wirtschaftskammer nach Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung von Wirtschaftshilfen.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat Mittel aus Härtefallfonds ausgezahlt und überprüft jetzt die Angaben der Unternehmen durch ein externes Unternehmen. Diese Kontrolle ist Medienberichten zufolge besonders aufwändig (1). Durch die zahlreichen abgefragten Eingaben sollen selbst erfahrene Steuerberater pro Begutachtungszeitraum über zwei Tage beschäftigt sein. Auch Drohungen seien im Rahmen der Überprüfung ausgesprochen worden. Formell sind solche Kontrollen von der entsprechenden Richtlinie gedeckt, die in Punkt 6.4.2 die Möglichkeit einer Kontrolle durch Organe bzw. Beauftragte der WKO, der Buchhaltungsagentur des Bundes, des Rechnungshofs sowie der Europäischen Union vorsieht (2). Selbstverständlich muss eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Vergabe von Wirtschaftshilfen erfolgen. Diese soll aber möglichst unkompliziert erfolgen und auch im Zusammenhang mit der Größe des Unternehmens und des erhaltenen Zuschusses stehen. Der Härtefallfonds war eben für Kleinstunternehmen und EPU gedacht und sah im Gegensatz zu anderen Wirtschaftshilfen verhältnismäßig niedrige Fördergrenzen vor. Wenn ein Steuerberater tagelang mit der Erstellung des entsprechenden Nachweises beschäftigt ist, ist beim überprüften Unternehmen sehr schnell das erhaltene Geld weg. Hier rächt sich auch die undurchsichtige Konstruktion. Die Bundesregierung war konsequent darum bemüht, die Vergabe von Wirtschaftshilfen nicht selbst über das BMF abzuwickeln, um den Vorgang möglichst intransparent zu gestalten. Viele der abgefragten Daten könnten die Finanzämter leicht selbst abfragen - doch wurden diese eben nicht damit befasst. Die Liste der abgefragten Unterlagen ist einerseits sehr spezifisch, andererseits aber auch fragwürdig hinsichtlich der getroffenen Auswahl. So werden beispielsweise Lizenzkosten, Kosten für Serveranmietung, etc. nicht als laufende, betrieblichen Kosten erwähnt. Die Höhe der Kosten für das laufende externe Monitoring ist nicht bekannt. Die vorgebrachten Beschwerden lassen zahlreiche Fragen um die Vorbereitung der aktuellen Prüfung aufkommen und welche Rolle das BMDW darin hatte. 

 

Quellen:

  1. https://kurier.at/wirtschaft/echte-haerte-beim-haertefallfonds-wirtschaftskammer-laesst-betriebe-pruefen/401979776
  2. https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-richtlinie.html#heading_6_4_2_Ueberpruefung_und_Evaluierung_der_Foerderung

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwiefern war das BMDW bei der Vorbereitung der aktuellen Prüfung des Härtefallfonds eingebunden?
  2. Welche Kriterien hinsichtlich der Prüfung wurden vom BMDW vorgegeben? Bitte genau angeben, welche Ziele und Angaben laut Vorgabe des BMDW bei der Prüfung berücksichtigt werden mussten.
  3. Nach welchem Verteilungsschlüssel werden die unterschiedlichen Branchen überprüft? 
  4. Wie viele Verfahren wurden als Ergebnis einer Prüfung eröffnet? Wie viele davon sind noch anhängig?
  5. Inwiefern war das BMDW bei der Erarbeitung des Dokuments "Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen" des Prüfers EY eingebunden?
  6. Wem oblag die Entscheidung über die Vergabe der aktuellen Prüfung des Härtefallfonds (BMDW, WKO, Buchhaltungsagentur des Bundes, andere)?
  7. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die externe Prüfung des Härtefallfonds?
    1. Welche Vergleichsangebote wurden eingeholt?
  1. Welche Kosten sind für künftige Prüfungen des Härtefallfonds budgetär vorgehen?
    1. Welche Vergleichsangebote wurden eingeholt?
  1. Wurde die Leistung ausgeschrieben, die EY hier erbringt?
  2. Welche Summe bekommt EY für die Prüfungstätigkeiten in der gegenständlichen Sache?
    1. Wird diese Summe von der WKO getragen?

                                          i.    Wenn nein, wie erfolgt die Verrechnung und an wen?

  1. Welche Schritte wurden vonseiten des BMDW nach den öffentlichen Beschwerden gesetzt, um die Durchführung von Prüfungen zu erleichtern?
  2. Werden Änderungen bei den Prüfungen vorbereitet bzw. mit WKO/ Buchhaltungsagentur des Bundes vereinbart, um die Durchführung von Prüfungen zu erleichtern?
  3. Sind im BMDW Beschwerden eingelangt, hinsichtlich des mit der Prüfung der Angaben zum Härtefallfonds verbundenen Aufwands? 
  4. Inwiefern wird eine Evaluierung von Konstruktion und Effizienz des Härtefallfonds vorbereitet?
    1. Wird ein entsprechender öffentlicher Auftrag dazu vorbereitet bzw. wurde ein solcher vergeben?
    2. Wenn ja, wer wurde damit beauftragt und wie hoch sind die Kosten der Evaluierung?
    3. Wenn nein, warum ist eine Evaluierung des Instruments nicht geplant?
  1. Wie hoch sind die Kosten für die Abwicklung des Härtefallfonds durch die WKO?