10932/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Härtefallfonds: unverhältnismäßig harte Prüfung durch Auftragnehmer der WKO
Kleinstunternehmen und EPU hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Diese mussten einerseits die wirtschaftlichen Folgen der vielen Lockdowns verkraften und andererseits ganz allein durch den Dschungel an Wirtschaftshilfen kommen.
Das war gerade für diese Unternehmen schwer, da immer wieder unterschiedliche Hilfsinstrumente präsentiert wurden, mit unterschiedlichen Modi, auszahlenden Stellen und zahlreicher Fallen. Dies ist auch der Grund, warum solche Unternehmer_innen große Probleme bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen hatten und besonders lange auf Auszahlung warten mussten. Nun kommt noch hinzu, dass die Überprüfung der Auszahlung aus dem Härtefallfonds von der WKO zum Anlass genommen werden, um die eigenen Mitglieder mit überzogener Bürokratie zu drangsalieren. Dies steht im auffallenden Widerspruch zu den steten Forderungen der Wirtschaftskammer nach Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung von Wirtschaftshilfen.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat Mittel aus Härtefallfonds ausgezahlt und überprüft jetzt die Angaben der Unternehmen durch ein externes Unternehmen. Diese Kontrolle ist Medienberichten zufolge besonders aufwändig (1). Durch die zahlreichen abgefragten Eingaben sollen selbst erfahrene Steuerberater pro Begutachtungszeitraum über zwei Tage beschäftigt sein. Auch Drohungen seien im Rahmen der Überprüfung ausgesprochen worden. Formell sind solche Kontrollen von der entsprechenden Richtlinie gedeckt, die in Punkt 6.4.2 die Möglichkeit einer Kontrolle durch Organe bzw. Beauftragte der WKO, der Buchhaltungsagentur des Bundes, des Rechnungshofs sowie der Europäischen Union vorsieht (2). Selbstverständlich muss eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Vergabe von Wirtschaftshilfen erfolgen. Diese soll aber möglichst unkompliziert erfolgen und auch im Zusammenhang mit der Größe des Unternehmens und des erhaltenen Zuschusses stehen. Der Härtefallfonds war eben für Kleinstunternehmen und EPU gedacht und sah im Gegensatz zu anderen Wirtschaftshilfen verhältnismäßig niedrige Fördergrenzen vor. Wenn ein Steuerberater tagelang mit der Erstellung des entsprechenden Nachweises beschäftigt ist, ist beim überprüften Unternehmen sehr schnell das erhaltene Geld weg. Hier rächt sich auch die undurchsichtige Konstruktion. Die Bundesregierung war konsequent darum bemüht, die Vergabe von Wirtschaftshilfen nicht selbst über das BMF abzuwickeln, um den Vorgang möglichst intransparent zu gestalten. Viele der abgefragten Daten könnten die Finanzämter leicht selbst abfragen - doch wurden diese eben nicht damit befasst. Die Liste der abgefragten Unterlagen ist einerseits sehr spezifisch, andererseits aber auch fragwürdig hinsichtlich der getroffenen Auswahl. So werden beispielsweise Lizenzkosten, Kosten für Serveranmietung, etc. nicht als laufende, betrieblichen Kosten erwähnt. Die Höhe der Kosten für das laufende externe Monitoring ist nicht bekannt. Die vorgebrachten Beschwerden lassen zahlreiche Fragen um die Vorbereitung der aktuellen Prüfung aufkommen und welche Rolle das BMDW darin hatte.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn nein, wie erfolgt die Verrechnung und an wen?