10933/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Gießkannenförderungen für die Gemeinden für Impfkampagnen
Es ist bekannt, dass Geld beim Thema Regierungswerbung durch üppige Inseratenvergaben sehr locker sitzt – die Regierung hat sich selbst einen Rahmen von 45 Millionen im Jahr für Medialeistungen gegeben und ist damit mit Abstand der größte Werbekunde des Landes. Dass es sich dabei um Steuergeld handelt, ist vielen nur allzu schmerzlich bewusst. Da die Regierung bekanntermaßen wieder einmal keine konkreten Pläne für den Herbst hat und aufgrund der niedrigen Impfquote bei einer unglücklichen Entwicklung der Mutationen wohl wieder Maßnahmen gegen die Verbreiterung nötig sein werden, hat die Regierung sich zur Erhöhung der Impfquote wieder einmal für ein Anreizsystem mit der Gießkanne entschieden. 75 Millionen Euro sollen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 an Gemeinden verteilt werden, zur Hälfte nach den Schlüsseln Volkszahl und abgestufter Bevölkerungsschlüssel. Einziges Kriterium für die Verwendung des Geldes ist, dass die Ausgabe in einem beliebigen Kontext zur Impfung stehen muss (samt Kennzeichnungspflicht, woher das Geld kommt) und diese Verwendung bis 31.12.2022 nachgewiesen wird. Bezuschusst werden unter anderem Beiträge in gemeindeeigenen Zeitungen, Miete gemeindeeigener Einrichtungen, Investitionen in Infostände (!), Inhouse-Vergaben sowie Personalkosten. Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist mit der Abrechnung und Prüfung betraut.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende