10933/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gießkannenförderungen für die Gemeinden für Impfkampagnen

 

Es ist bekannt, dass Geld beim Thema Regierungswerbung durch üppige Inseratenvergaben sehr locker sitzt – die Regierung hat sich selbst einen Rahmen von 45 Millionen im Jahr für Medialeistungen gegeben und ist damit mit Abstand der größte Werbekunde des Landes. Dass es sich dabei um Steuergeld handelt, ist vielen nur allzu schmerzlich bewusst. Da die Regierung bekanntermaßen wieder einmal keine konkreten Pläne für den Herbst hat und aufgrund der niedrigen Impfquote bei einer unglücklichen Entwicklung der Mutationen wohl wieder Maßnahmen gegen die Verbreiterung nötig sein werden, hat die Regierung sich zur Erhöhung der Impfquote wieder einmal für ein Anreizsystem mit der Gießkanne entschieden. 75 Millionen Euro sollen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 an Gemeinden verteilt werden, zur Hälfte nach den Schlüsseln Volkszahl und abgestufter Bevölkerungsschlüssel. Einziges Kriterium für die Verwendung des Geldes ist, dass die Ausgabe in einem beliebigen Kontext zur Impfung stehen muss (samt Kennzeichnungspflicht, woher das Geld kommt) und diese Verwendung bis 31.12.2022 nachgewiesen wird. Bezuschusst werden unter anderem Beiträge in gemeindeeigenen Zeitungen, Miete gemeindeeigener Einrichtungen, Investitionen in Infostände (!), Inhouse-Vergaben sowie Personalkosten. Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist mit der Abrechnung und Prüfung betraut.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es Kriterien, die schon bei Einreichung von Kosten angegeben werden müssen?
    1. Falls ja: welche?
    2. Falls nein: warum nicht?
  1. Wie genau und in welchem Umfang werden die Abrechnungen nachträglich kontrolliert?
  2. Wie viele Mitarbeiter_innen (VZÄ) werden mit der Aufgabe betraut?
  3. Werden Belegsexemplare verlangt bzw. kontrolliert?
    1. Wenn ja, in welchem Umfang?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie genau und in welchem Umfang wird die widmungsgemäße Verwendung der Mittel bei der Miete gemeindeeigener Einrichtungen kontrolliert?
    1. Falls diese nicht kontrolliert wird: warum nicht?
  1. Wie genau und in welchem Umfang wird die widmungsgemäße Verwendung der Mittel bei Investitionen in Infostände kontrolliert?
    1. Falls diese nicht kontrolliert wird: warum nicht?
  1. Wie genau und in welchem Umfang wird die widmungsgemäße Verwendung der Mittel bei Impfkampagnen-Projekten kontrolliert?
    1. Falls diese nicht kontrolliert wird: warum nicht?
  1. Gibt es Medien, die von der Förderung ausgenommen sind, wenn darin inseriert wird?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wird der Erfolg dieses Mitteleinsatzes gemessen?
    1. Wenn ja, wie, nach welchen Kriterien und von wem?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Ziele, die sie mit diesem Mitteleinsatz verfolgen?
    1. Wenn ja, welche und wann sind diese erreicht?
    2. Wenn nein, warum nicht?