Eingelangt am 05.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Aufträge des
Familienministeriums
Auftragsvergaben im öffentlichen Bereich
sorgen immer wieder für Unklarheiten, Nachfragen und problematische
Unterstellungen. Zu oft kommt es vor, dass Ausschreibungen nicht ordentlich
abgewickelt wurden(1) oder als Direktvergaben erfolgen(2), auch
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sind gar nicht so selten und
kommen immer wieder zu vernichtenden Urteilen(3). Angesichts der politischen
Entwicklungen und immer neuer Aufdeckungen von Korruptionsfällen, ist es
also nicht nur notwendig, sondern auch angebracht, die Vergabepraktiken der
Ministerien genauer anzusehen. Problematisch ist dies besonders bei
Dienstleistungen mit Direktvergaben und Ratenzahlungen (4) oder Studien, die
als Einzelposten noch unter den Vergabekriterien liegen (5). Da diese
Vorgehensweisen nicht dem idealen Standard einer rechtsstaatlichen
Vorgehensweise entsprechen und offensichtlich nicht davon ausgegangen werden
kann, dass reguläre Vorgehensweisen automatisch eingehalten werden,
sollten Auftragsvergaben der Ministerien wohl regelmäßig hinterfragt
werden.
Auf Basis der Anfragenreihe des Abg. Scherak
(6, 7, 8, 9) ist ersichtlich, welche Aufträge bisher vergeben wurden,
über Vertragsmodalitäten hält sich das Ministerium in
Anfragebeantwortungen aber zurück. So bleiben die Umstände der
Vergaben unklar und sind weiterhin zu hinterfragen - auch wenn es offensichtlich
nur wenige Aufträge im Oberschwellenbereich gab. Auffällig ist
dennoch, dass viele Projekte nicht dezidiert zusammengehörig erklärt
werden und nicht immer angegeben ist, um die wievielte Rate es sich handelt.
Die Workshopreihe "Data Talks" beispielsweise ist mehrfach
angeführt und kommt mit allen genannten Posten auf 8.703 Euro. Sieht man
sich die einzelnen angeführten Aufträge an, kommt man allerdings auf
drei verschiedene Dienstleister, wobei einmal der Geschäftsführer
einer beauftragten Agentur als Einzelperson genannt ist. Ähnlich
verhält es sich bei den Workshopreihen "Erfolgreich Fake News
produzieren", "Schön genug ohne Photoshop", "Mit Spiel
zum Ziel", "Urheberrecht, Cybermobbing und Datenschutz" und
"digiforfamily". In all diesen Fällen wirken die einzelnen
Ratenzahlungen ab teilweise nur 250 Euro wie vernachlässigbare Summen,
zwischendurch wird bei Auftragnehmer_innen nicht einmal der Workshoptitel
genannt und die Angabe der Ratenzahlung entfällt auch immer wieder. Auf
Basis der bisherigen Erkenntnisse über die Vorgehensweisen von Ministerien
bei Vergaben, scheinen besonders diese Auftragsvergaben
hinterfragenswürdige Abwicklungsmodalitäten zu haben.
- https://www.derstandard.at/story/2000122068091/falsche-ausschreibung-fehlerteufel-im-finanzministerium-schlaeft-nicht
- https://www.derstandard.at/story/2000133802083/bildungsministerium-muss-350-000-euro-strafe-wegen-vergabe-von-schultests
- https://lindemedia.at/sachgebiete/international/vergabe-oeffentlicher-auftraege-kommission-verklagt-oesterreich-wegen-nichteinhaltung-von-eu-vorschriften
- https://www.falter.at/zeitung/20220311/wir-nutzen-unsere-expertise
- https://www.heute.at/s/karmasin-verrechnete-fuer-zwei-studien-ueber-140000-euro-100194591
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00977/index.shtml?backurl=https%3A%2F%2Fwww.parlament.gv.at%2FSUCH%2Findex.shtml%3Fs.sm.query%3D977%252FAB%26Button%3DSuchen%23messagesAnchor
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03168/index.shtml
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_05325/index.shtml
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07846/index.shtml
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Auf welcher Basis wurde
die Agentur "Bildungsgrund, Agentur für Kultur- und
Medienpädagogik" mit der Erstellung einer Expertise zur
Begriffsklärung Jugendarbeitsforschung beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Gemäß 977/AB
wurde im zweiten Halbjahr 2019 eine erste Rate von 5.000 € an Dr.
Simon Burtscher-Mathis für die Erstellung der Expertise bezahlt -
was auf die Zahlung weiterer Raten schließen lässt. Wurden
weitere Raten an Dr. Simon Burtscher-Mathis für diesen Auftrag
bezahlt?
i. Falls ja: Welche, wann und wie hoch waren diese und
warum wurden diese nicht in folgenden Anfragebeantwortungen angeführt?
ii. Falls nein: Warum nicht, beziehungsweise warum
lautet die Angabe in 977/AB dann "1. Rate"?
- Auf welcher Basis wurde
"akzente Salzburger Initiativen für junge Leute" mit der
Trainer-Schulung Workshopreihe "Erfolgreich Fake News
produzieren" beauftragt?
- Wurden auch andere Dienstleister
um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Auf welcher Basis wurde
"akzente" mit den Trainer-Schulungen beauftragt und die
"ITSchool BPT GmbH" mit der Umsetzung der Workshopreihe "Erfolgreich
Fake News produzieren"?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Gemäß 977/AB
wurde im zweiten Halbjahr 2019 eine erste Rate von 1.408,36 €
für die Workshopreihe an die ITSchool BPT GmbH bezahlt - was auf die
Zahlung weiterer Raten schließen lässt. Wurden weitere Raten
an die ITSchool BPT GmbH für diese Workshopreihe bezahlt?
i. Falls ja: Welche, wann und wie hoch waren diese und
warum wurden diese nicht in folgenden Anfragebeantwortungen angeführt?
ii. Falls nein: Warum nicht, beziehungsweise warum
lautet die Angabe in 977/AB dann "1. Rate"?
iii. Falls nein: Wurden weitere Raten für folgende
Workshops an andere Auftragnehmer bezahlt, wie wurden diese ausgewählt und
warum wurden diese Zahlungen nicht in weiteren Anfragebeantwortungen
angeführt?
- Gemäß
7846/AB wurden im ersten Halbjahr 2021 1.810 € (exkl USt)für
eine Workshopreihe zum Thema "Fake News" an "akzente"
bezahlt. Handelt es sich hierbei um eine zweite Rate für weitere
Workshops?
i. Falls ja: Warum wurden weitere Einheiten der
Workshopreihe von "akzente" abgehalten und nicht weiterhin von der
ITSchool BPT GmbH?
ii. Falls nein: Für welche konkrete Leistung im Rahmen
der Workshopreihe wurde diese Rate bezahlt?
- Auf welcher Basis wurde
die Agentur "Bildungsgrund, Agentur für Kultur- und
Medienpädagogik" mit der Trainer-Schulung Workshopreihe
"Data Talks" beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Auf welcher Basis wurde
"Bildungsgrund" mit den Trainer-Schulungen beauftragt und die
"ITSchool BPT GmbH" mit der Umsetzung der Workshopreihe?
- Gemäß 977/AB
wurde im zweiten Halbjahr 2019 eine erste Rate von 1.549,72 €
für die Workshopreihe an die ITSchool BPT GmbH bezahlt - was auf die
Zahlung weiterer Raten schließen lässt. Wurden weitere Raten
an die ITSchool BPT GmbH für diese Workshopreihe bezahlt?
i. Falls ja: Welche, wann und wie hoch waren diese und
warum wurden diese nicht in folgenden Anfragebeantwortungen angeführt?
ii. Falls nein: Warum nicht, beziehungsweise warum
lautet die Angabe in 977/AB dann "1. Rate"?
iii. Falls nein: Wurden weitere Raten für folgende
Workshops an andere Auftragnehmer bezahlt, wie wurden diese ausgewählt und
warum wurden diese nicht in weiteren Anfragebeantwortungen angeführt?
- Warum wurden nach einer
Zahlung von 5.507,15 € (exkl USt) für die Trainer-Schulung zur
Workshopreihe "Data Talks" an die Agentur Bildungsgrund noch
einmal 600 € (exkl USt) an den Geschäftsführer der
Agentur, Wolfgang Ruge, für die Trainer-Schulung bezahlt?
- Im zweiten Halbjahr
2020 wurde eine zweite Rate von 1.046,70 € (exkl USt) an die
Agentur Bildungsgrund für die Workshopreihe "Data Talks"
bezahlt. Handelt es sich hierbei um eine zweite Rate für weitere
Workshops?
i. Falls ja: Warum wurden weitere Einheiten der
Workshopreihe von der Agentur Bildungsgrund abgehalten und nicht weiterhin von
der ITSchool BPT GmbH?
ii. Falls nein: Für welche konkrete Leistung im
Rahmen der Workshopreihe wurde diese Rate bezahlt?
- Auf welcher Basis wurde
das Frauengesundheitszentrum Graz mit der Konzeption der Workshopreihe
"Schön genug ohne Photoshop" beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Auf welcher Basis wurde
das Frauengesundheitszentrum Graz mit der Konzeption beauftragt und das
Mädchenzentrum Klagenfurt mit der Umsetzung der Workshopreihe?
i. Gemäß 977/AB wurde im zweiten Halbjahr
2019 eine erste Rate von 1.628 € für die Workshopreihe an das
Mädchenzentrum Klagenfurt bezahlt - was auf die Zahlung weiterer Raten
schließen lässt. Wurden weitere Raten an das Mädchenzentrum
Klagenfurt für diese Workshopreihe bezahlt?
1. Falls ja: Welche, wann und wie hoch waren diese und
warum wurden diese nicht in folgenden Anfragebeantwortungen angeführt?
2. Falls nein: Warum nicht, beziehungsweise warum
lautet die Angabe in 977/AB dann "1. Rate"?
- Gemäß
3168/AB wurde im ersten Halbjahr 2020 eine zweite Rate von 500 €
(exkl USt) für einen Workshop an das Frauengesundheitszentrum Graz
überwiesen. Handelt es sich bei dieser um eine Ratenzahlung für
die Workshopreihe "Schön genug ohne Photoshop"?
i. Fall ja: Warum ist dies nicht angeführt?
ii. Falls nein: Für welche Workshopreihe wurde
diese Rate bezahlt?
- Im zweiten Halbjahr 2019
wurde INNOC - die österreichische Gesellschaft für
Computerwissenschaften mit der Konzeption eines Workshops zum Thema "Mädchen
in MINT-Berufen" beauftragt und eine erste Rate von 8.000 €
bezahlt. Auf welcher Basis wurde INNOC mit der Erstellung des Konzeptes
beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Wurden weitere Raten
für die Erstellung des Konzeptes zu "Mädchen in
MINT-Berufen" bezahlt?
i. Falls ja: Unter welchem Posten und welche
Dienstleister wurde dies abgewickelt beziehungsweise warum findet sich in den
weiteren Anfragebeantwortungen kein weiterer Auftrag zu einer Workshopreihe
"Mädchen in MINT-Berufen"?
ii. Falls nein: Warum wurde die Zahlung als "1.
Rate" bezeichnet?
- Gemäß
9803/AB wurde im zweiten Halbjahr 2021 eine weitere Rate von 1.768
€ für die Workshopreihe an INNOC bezahlt. Welche
Leistungen wurden im zweiten Halbjahr 2021 vom Legal Literacy Project
erbracht, um diese Rate zu begründen?
- Warum dauerte es zwei
Jahre bis nach Erstellung des Konzeptes mit der Umsetzung der
Workshopreihe begonnen wurde?
- Im zweiten Halbjahr 2019
wurde die ITSchool BPT GmbH mit der Konzeption eines Workshops zum Thema "Empowerment
bei Cyber- Hass/-Mobbing/-Bullying gegen Mädchen und junge
Frauen" beauftragt und dafür 12.486,80 € bezahlt. Auf
welcher Basis wurde die ITSchool mit der Erstellung des Konzeptes
beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Aftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Wurden weitere Raten
für die Erstellung des Konzeptes zu "Empowerment bei Cyber-
Hass/-Mobbing/-Bullying gegen Mädchen und junge Frauen"
bezahlt?
i. Falls ja: Unter welchem Posten und welche
Dienstleister wurde dies abgewickelt beziehungsweise warum findet sich in den
weiteren Anfragebeantwortungen kein weiterer Auftrag zu einer Workshopreihe
"Empowerment bei Cyber- Hass/-Mobbing/ -Bullying gegen Mädchen und
junge Frauen"?
ii. Falls nein: Was passierte in weiterer Folge mit dem
Konzept?
- Im zweiten Halbjahr 2019
wurde das Kuratorium für Journalistenausbildung mit der Konzeption
eines Workshops zum Thema "How to Workshopreihe bezüglich
Online- und Social Media-Content und -Tools für die verbandliche
Jugendarbeit" beauftragt und dafür 12.000 € bezahlt.
Auf welcher Basis wurde die ITSchool mit der Erstellung des Konzeptes
beauftragt?
- Wurden weitere Raten
für die Erstellung des Konzeptes zu "How to Workshopreihe
bezüglich Online- und Social Media-Content und -Tools für die
verbandliche Jugendarbeit" bezahlt?
i. Falls ja: Unter welchem Posten und welche
Dienstleister wurde dies abgewickelt beziehungsweise warum findet sich in den
weiteren Anfragebeantwortungen kein weiterer Auftrag zu einer Workshopreihe
"How to Workshopreihe bezüglich Online- und Social Media-Content und
-Tools für die verbandliche Jugendarbeit"?
ii. Falls nein: Was passierte in weiterer Folge mit dem
Konzept?
- Auf welcher Basis wurde
das Legal Literacy Project Wien mit medienpädagogischen Workshops
zu Urheberrecht, Cybermobbing und Datenschutz beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Gemäß 977/AB
wurde im zweiten Halbjahr 2020 eine zweite Rate von 275 € (exkl
USt) für die Workshopreihe an das Legal Literacy Project bezahlt.
Welche Leistungen wurden im zweiten Halbjahr 2020 vom Legal Literacy
Project erbracht, um diese Rate zu begründen?
- Gemäß
7846/AB wurde im ersten Halbjahr 2021 eine weitere Rate von 2.200 €
(exkl USt) für die Workshopreihe an das Legal Literacy Project
bezahlt. Welche Leistungen wurden im ersten Halbjahr 2021 vom Legal
Literacy Project erbracht, um diese Rate zu begründen?
- Gemäß
9803/AB wurde im zweiten Halbjahr 2021 eine weitere Rate von 1.700
€ für die Workshopreihe an das Legal Literacy Project
bezahlt. Welche Leistungen wurden im zweiten Halbjahr 2021 vom Legal
Literacy Project erbracht, um diese Rate zu begründen?
- Auf welcher Basis wurde
der Verein AUStrian Players League mit dem Workshop
"#bau_steine" beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Gemäß 977/AB
wurde im zweiten Halbjahr 2019 eine erste Rate von 1.056,80 €
für die Workshops an den Verein AUStrian Players League bezahlt -
was auf die Zahlung weiterer Raten schließen lässt. Wurden
weitere Raten an den Verein AUStrian Players League für diese
Workshops bezahlt?
i. Falls ja: Welche, wann und wie hoch waren diese und
warum wurden diese nicht in folgenden Anfragebeantwortungen angeführt?
ii. Falls nein: Warum nicht, beziehungsweise warum
lautet die Angabe in 977/AB dann "1. Rate"?
- Gemäß
3168/AB wurde im ersten Halbjahr 2020 eine zweite Rate von 300 €
(exkl USt) für einen Workshop an den Verein AUStrian Players League
überwiesen. Handelt es sich bei dieser um eine Ratenzahlung für
die Workshops "#bau_steine"?
i. Fall ja: Warum ist dies nicht angeführt?
ii. Falls nein: Für welche Workshopreihe wurde
diese Rate bezahlt?
- Gemäß
3168/AB wurde im ersten Halbjahr 2020 eine zweite Rate von 250 €
(exkl USt) für einen Workshop an den Verein AUStrian Players League
überwiesen. Handelt es sich bei dieser um eine Ratenzahlung für
die Workshops "#bau_steine"?
i. Fall ja: Warum ist dies nicht angegeben?
ii. Falls nein: Für welche Workshopreihe wurde
diese Rate bezahlt?
- Auf welcher Basis wurde
der Verein AUStrian Players League mit der Workshopreihe "Mit
Spiel zum Ziel" beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Gemäß 977/AB
wurde im zweiten Halbjahr 2019 eine erste Rate für die Workshopreihe
an den Verein AUStrian Players League bezahlt. Allerdings wurden sowohl
die Qualifizierungsmaßnahmen für Steiermark und
Südburgenland, als auch die Anschubfinanzierung für Wien,
Niederösterreich und Nordburgenland als 1. Rate bezeichnet. Warum
wurden beide Zahlungen als erste Rate klassifiziert und welche weiteren
Zahlungen gab es?
- Gemäß
7846/AB wurde im ersten Halbjahr 2021 eine weitere Rate von 700 €
(exkl USt) für die Workshopreihe an den Verein AUStrian Players
League bezahlt. Welche Leistungen wurden im ersten Halbjahr 2021 vom
Verein AUStrian Players League erbracht, um diese Rate zu begründen?
- Auf welcher Basis wurde
die Agentur WerdeDigital.at mit dem Projekt "Digi for family"
beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Gemäß 977/AB
wurde im zweiten Halbjahr 2019 eine Rate von 25.974,30 € für
das Projekt an Werde.Digital bezahlt. Welche Leistungen wurden im zweiten
Halbjahr 2019 von Werde.Digital erbracht, um diese Rate zu
begründen?
- Gemäß 3168/AB
wurde im ersten Halbjahr 2020 eine Rate von 3.999,60 € für das
Projekt "Digi for family" überwiesen. Welche Leistungen
wurden im ersten Halbjahr 2020 von Werde.Digital erbracht, um diese Rate
zu begründen?
- Gemäß
5325/AB wurde im zweiten Halbjahr 2020 eine Rate von 25.974,30 €
für das Projekt "Digi for family" überwiesen. Welche
Leistungen wurden im zweiten Halbjahr 2020 von Werde.Digital erbracht, um
diese Rate zu begründen?
- Gemäß
7846/AB wurde im ersten Halbjahr 2021 eine Rate von 3.999,60 €
für das Projekt "Digi for family" überwiesen. Welche
Leistungen wurden im ersten Halbjahr 2021 von Werde.Digital erbracht, um
diese Rate zu begründen?
- Wieso entschied man
sich für eine Bezahlung in diesen unterschiedlichen Raten, anstelle
einer Gesamtzahlung für die gesamte Leistung?
- Auf welcher Basis wurde
die Agentur WerdeDigital.at mit der Konzeption und Abhaltung von
Elternbildungswebinaren zum Thema "digitales Schulbuch"
auf der Plattform "digi4family" beauftragt?
- Wurden auch andere
Dienstleister um eine Angebotslegung für den Auftrag gebeten?
i. Falls ja: Welche und warum entschied man sich gegen
diese?
ii. Falls nein: Warum nicht?
- Gemäß
5325/AB wurde im zweiten Halbjahr 2020 eine Rate von 4.999,50 €
für das Projekt an Werde.Digital bezahlt. Welche Leistungen wurden
im zweiten Halbjahr 2020 von Werde.Digital erbracht, um diese Rate zu
begründen?
- Gemäß
7846/AB wurde im ersten Halbjahr 2021 eine Rate von 499,40 €
für das Projekt "Digi for family" überwiesen. Welche
Leistungen wurden im ersten Halbjahr 2021 von Werde.Digital erbracht, um
diese Rate zu begründen?
- Wieso entschied man
sich für eine Bezahlung in diesen unterschiedlichen Raten, anstelle
einer Gesamtzahlung für die gesamte Leistung?