10936/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend Reform des Korruptionsstrafrechtes

Anfang diesen Jahres wurde medial darüber berichtet, dass das BMJ in den ersten Monaten des Jahres 2022 zwei wichtige Vorhaben auf Schiene bringen werde: Schon Anfang 2022 solle die Regierungsvorlage zur Reform des Maßnahmenvollzugs vorliegen und für das erste Quartal kündigte die Bundesministerin für Justiz im APA-Interview weiters den Entwurf zur Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts an (Korruption in Politik: Reform in den Startlöchern - news.ORF.at). 

Eckpunkte seien eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines „Amtsträgers“ hat.

Nicht erst mit diesen Ermittlungen, sondern schon mit dem Ibiza-Skandal wurden Lücken im Korruptionsstrafrecht sichtbar. Diese will die BMJ mit einer Gesetzesänderung schließen – die auch ihr Beitrag zum seit Antritt der türkis-grünen Koalition versprochenen Transparenz- und Antikorruptions-Paket sein soll (Zadić will Lücken im Korruptionsstrafrecht in den nächsten drei Monaten schließen - Inland - derStandard.at › Inland).

Bis auf die medial groß angekündigten Reformen sind jedoch noch keine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann plant das BMJ das Korruptionsstrafrecht zu reformieren?
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher in diesem Bereich gesetzt?
    2. Existiert bereits ein Begutachtungsentwurf?
    3. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    4. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 
    5. Wie soll diese genau ausgestaltet sein?
    6. Welche neuen Tatbestände werden geschaffen werden?
  1. Wird es zur Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit kommen?
  2. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung darüber, das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2021 einer weiteren parlamentarischen Behandlung zuzuführen?
    1. Welche konkreten Änderungen wurden nach Begutachtung des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2021 vorgenommen?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im Jahr 2022 wann gesetzt werden?
    3. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen) anderer Bundesministerien waren bzw. sind bei der Erarbeitung involviert? 
  1. Wann ist mit dem zweiten Teil der Reform des Maßnahmenvollzuges zu rechnen?
    1. Existiert bereits ein Begutachtungsentwurf?