10936/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Justiz
betreffend Reform des Korruptionsstrafrechtes
Anfang diesen Jahres wurde medial darüber berichtet, dass das BMJ in den ersten Monaten des Jahres 2022 zwei wichtige Vorhaben auf Schiene bringen werde: Schon Anfang 2022 solle die Regierungsvorlage zur Reform des Maßnahmenvollzugs vorliegen und für das erste Quartal kündigte die Bundesministerin für Justiz im APA-Interview weiters den Entwurf zur Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts an (Korruption in Politik: Reform in den Startlöchern - news.ORF.at).
Eckpunkte seien eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines „Amtsträgers“ hat.
Nicht erst mit diesen Ermittlungen, sondern schon mit dem Ibiza-Skandal wurden Lücken im Korruptionsstrafrecht sichtbar. Diese will die BMJ mit einer Gesetzesänderung schließen – die auch ihr Beitrag zum seit Antritt der türkis-grünen Koalition versprochenen Transparenz- und Antikorruptions-Paket sein soll (Zadić will Lücken im Korruptionsstrafrecht in den nächsten drei Monaten schließen - Inland - derStandard.at › Inland).
Bis auf die medial groß angekündigten Reformen sind jedoch noch keine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende