10939/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Liquidation der HETA ASSET RESOLUTION AG

 

 

Die HETA ASSET RESOLUTION AG i.A. steht im 100-prozentigem Eigentum der Abbaumanagementgesellschaft (ABBAG) des Bundes, die wiederum im Eigentum der Republik Österreich steht. Die HETA verfügt über Tochtergesellschaften in Österreich und Deutschland, der Aufsichtsrat der HETA besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dkfm. Michael Wendel, seinem Stellvertreter Dr. Stefan Schmittmann und zwei weiteren Aufsichtsräten, Mag. Christine Sumper-Billinger und Dr. Matthias Schmidt. Ursprünglich wurde die HETA ASSET RESOLUTION AG im November 2014 als Abbaueinheit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG geschaffen mit dem Ziel, eine bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte der ehemaligen Hypo Bank sicherzustellen. Der Portfolioabbau der HETA gemäß § 84 Abs 10 BaSAG wurde mit Ende 2021 abgeschlossen, woraufhin die aktienrechtliche Liquidation der HETA beschlossen wurde, die seitdem unter „HETA ASSET RESOLUTION AG i.A.“ firmiert. Aktuelle Planrechnungen gehen davon aus, dass die aktienrechtliche Liquidation und die Löschung der Gesellschaft (HETA i.A.) bis 2030 erfolgen wird.[1] Laut Jahresabschluss 2021 der HETA wurde mit Dezember 2021 ein noch verbleibender Personal- und Sachaufwand von EUR 16,0 Mio. angegeben. Der Mitarbeiterstand der HETA betrug zu Jahresende 2021 54. Im veröffentlichten Finanzplan 2022, der den Abwicklungszeitraum bis 2030 präsentiert, wird zudem angegeben, dass sich die Recoveryquote von den bisher erwarteten 89,25% auf 89,41% erhöhen wird; im Zuge des Liquidationsverfahrens werden somit weitere EUR 385 Mio. an Gläubiger ausbezahlt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Was sind die Gründe dafür, dass die Heta Asset Resolution AG i.A. noch acht Jahre bis zu ihrer endgültigen Liquidation bestehen soll, zumal sie laut dem jüngsten Geschäftsbericht nur mehr 10 Beteiligungen hält und diese auch zügig abbauen wolle?

2.     Wie hoch sind die Streitsummen in den aktuell noch anhängigen Gerichtsverfahren (gegen die) der HETA?

3.     Wie hoch sind die bis dato angefallenen Kosten für die Gerichtsverfahren der HETA?

4.     Gibt es ein „worst case“ – Szenario bzw. eine Rechnung, die zeigt, welche Streitsummen schlimmstenfalls seitens der HETA durch anhängige Gerichtsverfahren noch zu begleichen wären?

a. Wenn ja, bitte um Detailinformationen!

b. Wenn nein, warum nicht?

5.     An welchen Gesellschaften hält die HETA noch Beteiligungen und welche Tochtergesellschaften stehen im Eigentum der HETA?

6.     Wie ist angesichts dieser vergleichsweisen geringen Zahl von Beteiligungen ein Mitarbeiterstand von 54 Personen (Stand 1.1.2022) gerechtfertigt?

7.     Was spricht dagegen, die Heta weit früher aufzulösen, und die verbleibenden Aufgaben einer staatlichen Gesellschaft zu übertragen, die dauerhaft bestehen wird?

8.     Wie werden sich die EUR 385 Mio. verteilen, welche Gläubiger werden priorisiert?

9.     Gehen Verwertungserlöse der HETA, die eine Quote von 89,03% übersteigen, ins Eigenkapital des Kärntner Ausgleichsfonds über, wie vom K-AF im letzten Geschäftsbericht mitgeteilt?

a. Wenn ja, wie errechnet sich diese Grenzmarke von 89,03 %?

b. Wenn nein, warum nicht?

10.  Bedeutet dies, dass alle Kosten, welche die Heta noch als Verwaltungs- und Personalkosten produziert, jenen Restbetrag der HETA-Erlöse mindern, welcher dem K-AF zugutekommen wird?

a. Wenn ja, von welcher geschätzten Größe (in EUR) ist auszugehen?

b. Wenn nein, warum nicht?

11.  Wer prüft, dass die Personal- und Sachkosten der HETA den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit entsprechen?

12.  Warum wird dem Land Kärnten nicht die Möglichkeit geboten, einen Vertreter in den Aufsichtsrat der HETA zu entsenden, obwohl das Land dem Bund umgekehrt sehr wohl einen Platz im K-AF-Aufsichtsorgan, dem Kuratorium, zugestanden hat?

13.  Hat die Kärntner Landesregierung eine solche Vertretung gefordert?

a. Wenn ja, wann und mit welcher Begründung wurde dies abgelehnt?

b. Wenn nein, hat das Land Kärnten auf eine solche Möglichkeit verzichtet?

14.  Ist geklärt, wer jene Verbindlichkeiten der HETA abdecken muss, die nach deren endgültiger Liquidation weiterlaufen (z.B. Pensionszusagen)?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn nein, warum nicht?



[1] Vgl. HETA ASSET RESOLUTION AG (2021): Presse vom 03. Dezember 2021, downloadbar unter: https://www.heta-asset-resolution.com/de/press/press-releases/2021%2012%2003%20PA_HETA_Weg%20in%20die%20Liquidation_DE_FINAL.pdf.