10940/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Lücken in den Anfragebeantwortungen des BMF

 

 

In mehreren parlamentarischen Anfragen wurde im Februar 2022 der Bundesminister für Finanzen um Auskünfte zum Thema Hypo/HETA, Abwicklungsstand von Abbaubanken bzw. Zahlungen an die Bayrische Landesbank (BLB) im Zuge der Hypo/HETA-Abwicklung gebeten.[1] Die Anfragebeantwortungen durch das BMF sind teilweise wenig aufschlussreich bzw. kaum nachvollziehbar, sodass sich kein Informationsmehrwert ergibt. Beispielsweise wurde der Anteil der Abbaubanken (HETA, KA Finanz und immigon) am Maastricht-Schuldenstand jeweils bei ihrer Gründung bzw. zum aktuellen Zeitpunkt hin abgefragt. Die Antworten darauf wurden in Prozent (von was?) dargestellt, sodass es jedem selbst obliegt, hier eine Rechnung aufzustellen, um auf einen aussagekräftigen Euro-Betrag zu kommen.[2] Eine Anfrage, die nahezu die gleichen Fragen im Jahr 2017 (10691/J, XXV. GP) beinhaltete, wurde vom damaligen Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling weitaus transparenter und detaillierter beantwortet (10230 AB, XXV. GP). Auch Fragen nach Personen, die an den Verhandlungen zwischen dem Land Kärnten und dem Bund hinsichtlich des Kärntner „Beitrags“ zur Hypo-Abwicklung teilgenommen haben, bleiben großteils mit Verweis auf „Interessen Dritter[3] unbeantwortet. Nachdem der Beitrag Kärntens auf 1,2 Mrd. Euro fixiert wurde, was nachweislich der „maximalen Schuldentragfähigkeit des Landes Kärntens[4] entsprach, wurde das Vermögen der Kärntnerinnen und Kärntner komplett vernichtet. Aus diesem Grund haben sämtliche Steuerzahler Kärntens ein Recht darauf, zu erfahren, welche der von ihnen gewählten politischen Vertreter, an diesen Verhandlungen beteiligt waren. Eine Auskunft über die Teilhabe von Personen des öffentlichen Lebens an Veranstaltungen, Besprechungen, etc., bei denen wichtige Entscheidungen getroffen werden, die das gesamte öffentliche Leben beeinflussen, sollte somit möglich sein, ohne die Interessen Dritter (bspw. Berater, sonstige Gesprächsteilnehmer) zu beschränken.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Standards werden bei den Anfragebeantwortungen des BMF angewendet, und warum unterscheidet sich die inhaltliche Qualität der Anfragebeantwortungen je nach aktuellem Finanzminister?

2.    Könnten Sie bezugnehmend auf Anfrage 9968/J die Fragen 1-5 bitte nochmals beantworten unter Angabe von Euro-Beträgen?

3.    Würden Sie unter Bezugnahme auf Anfrage 9964/J zu den Fragen 1,2 und 8 bitte mitteilen, welche politischen Vertreter seitens der Kärntner Landesregierung und des Bundes (bitte um namentliche Nennung) jeweils an den Verhandlungen teilgenommen haben?

4.    Gibt es zwischen der ABBAG und dem KAF eine Vereinbarung, wem die außerordentlichen Erträge zustehen, welche erzielt worden sind, weil der K-AF für den Ankauf der Hypo-Schuldscheine nicht 90 Prozent des Nominales aufwenden musste, sondern laut dem gemeinsamen Bericht des Bundes- und Landesrechnungshofes nur 85,5%?



[1] Vgl. 9968/J, 9967/J und 9964/J (alle XXVII GP.).

[2] Vgl. 9652/AB XXVII GP.

[3] 9650/AB XXVII GP, S. 4.

[4] 9650/AB XXVII GP, S. 2.