10941/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

betreffend Verwendung von Mitteln aus der Europäischen Friedensfazilität für Afrika

 

 

Der Europäische Rat hat am 22. März 2021 einen Beschluss zur Einrichtung der Europäischen Friedensfazilität angenommen. Dabei handelt es sich um ein haushaltsexternes Instrument mit einer Mittelausstattung von rund 5,69 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027, welches durch Beiträge der EU-Mitgliedstaaten finanziert wird. Zweck der Europäischen Friedensfazilität ist die Finanzierung operativer Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.

 

Nachdem bereits im Zuge des Ukraine-Konflikts drei Tranchen aus der Europäischen Friedensfazilität im Gesamtwert von 1,5 Milliarden Euro zur „Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte“ auf den Weg gebracht wurden, folgte die Aufstockung der Mittel für die mosambikanischen Streitkräfte am 21. April 2022 um 45 Millionen Euro, womit sich der Gesamtbetrag auf 89 Millionen Euro erhöhte. Finanziert werden soll davon unter anderem „persönliche und kollektive Ausrüstung“ sowie „Ausrüstung für Bodenmobilität“.

 

Außerdem wurden der Afrikanischen Union (AU) am 21. April 2022 600 Millionen Euro aus der Europäischen Friedensfazilität zur Verfügung gestellt. Finanziert werden sollen davon Friedensmissionen unter afrikanischer Führung, um schnell auf sicherheitspolitische Entwicklungen in Afrika reagieren zu können. Außerdem wurden 10 Millionen Euro für eine „multinationale gemeinsame Task Force“ zur Bekämpfung der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram in Partnerschaft mit der AU genehmigt.

 

Als Mitglied der Europäischen Union leistet auch Österreich einen finanziellen Beitrag für die Europäische Friedensfazilität, über welche die oben genannten Unterstützungsleistungen finanziert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In welcher Höhe wurden welche Maßnahmen aus Mitteln der Europäischen Friedensfazilität in Afrika gesetzt?

 

2.    Welchen Beitrag hat hierbei die Republik Österreich jeweils geleistet?

 

3.    Wie bewerten Sie die finanziellen Unterstützungsleistungen der EU für militärische Konflikte in Afrika?

 

4.    Was genau ist unter der Mittelverwendung „persönliche und kollektive Ausrüstung“ zu verstehen?

 

5.    Was genau ist unter „Ausrüstung für Bodenmobilität“ zu verstehen?

 

6.    Wurden oder werden durch die Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität tödliche Waffen in Afrika beschafft oder auf den afrikanischen Kontinent geliefert?

a.      Wem wurden diese Waffen zur Verfügung gestellt?

b.      Zu welchem Zweck?

c.      Um welche Waffensysteme handelt es sich konkret?

d.      Inwiefern kontrolliert die EU die fortlaufende Verwendung dieser tödlichen Waffensysteme?

 

7.    Was genau umfasst die Schaffung einer multinationalen, gemeinsamen Task Force zur Bekämpfung der Boko Haram?

a.      Welche Größe weist diese Task Force auf?

b.      Unter welchem Kommando steht diese Task Force?

c.      Welche Rolle spielt die EU in dieser gemeinsamen Task Force?

d.      Wie viele Soldaten aus EU-Mitgliedstaaten sind in dieser Task Force im Einsatz?

e.      Wie genau geht diese Task Force gegen die Terrororganisation Boko Haram in Afrika vor?

 

8.     Wie bewerten Sie den Umstand, dass sich die EU im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität in immer mehr internationale Konflikten als Geldgeber einmischt?