10945/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.05.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Daten zum Aufkommen an Kapitalertragsteuern

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Seit Beginn des Jahres 2022 treten Sie für die Abschaffung der Wertpapier-Kapitalertragsteuer ein. Damit wird sich die ungerechte Schieflage in der hohen Besteuerung der Arbeitseinkommen im Vergleich zur zu niedrigen Besteuerung von Kapitaleinkommen und Vermögen verschärfen. Mit dem BBG 2011 wurde die Besteuerung der Kapitalerträge fundamental reformiert und Substanzgewinne bei Wertpapieren umfassend in die Besteuerung einbezogen (sogenannte Wertpapier-KESt). Konkret betraf das nicht nur die Abschaffung der Behaltefrist für Kursgewinne, sondern auch die volle Besteuerung der Substanzgewinne bei Investment- und Immobilienfonds sowie die Besteuerung von Derivaten. Daraus ergeben sich folgende wesentliche Aufkommenskomponenten: KESt auf Bankzinsen, KESt auf sonstige Zinsen (Anleihen usw), KESt auf Dividenden, KESt auf Erträge aus Investments- und Immobilienfonds (laufende Erträge und Substanzgewinne) und KESt auf realisierte Wertsteigerungen und Derivate. Zusätzlich wurde die Behaltefrist für Kursgewinne bei Privatstiftungen abgeschafft, die jetzt vollumfänglich der Zwischensteuer unterliegen. Für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften wurde die Körperschaftsteuer der 2. Art auf alle Kapitaleinkünfte ausgeweitet (mit einigen Ausnahmen zB Dividenden), Da Sie vermutlich über die detaillierte Abschaffung der Wertpapier-KESt noch nichts Konkretes ausführen können, wären für die politische Diskussion die Volumina, die zur Senkung der Steuern auf Arbeitseinkommen nicht mehr zur Verfügung stehen werden, interessant.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

(1)   Wie hoch war das Aufkommen aus Kapitalertragsteuern für Zinsen aus Bankeinlagen (z.B. Sparbücher, Bankkonten) in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise getrennte Angabe des Aufkommens.

(2)   Wie hoch war das Aufkommen aus Kapitalertragsteuern auf sonstige Zinsen (Anleihen usw) in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise getrennte Angabe des Aufkommens.

(3)   Wie hoch war das Aufkommen aus Kapitalertragsteuern für Gewinnanteile (Dividenden) in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise getrennte Angabe des Aufkommens.

(4)   Wie hoch war das Aufkommen aus KESt auf realisierte Wertsteigerungen und Derivate in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise nach Steuersatz getrennte Angabe des Aufkommens.

(5)   Wie hoch war das Aufkommen aus Kapitalertragsteuern auf Erträge aus Investments­und Immobilienfonds in den Jahren 2018-2021 in Summe sowie getrennt in laufende Erträge und Substanzgewinne (Wertsteigerungen)? Bitte um jahreweise getrennte Angabe des Aufkommens.

(6)   Wie hoch war das Aufkommen aus KESt in Form der Zwischensteuer auf laufende Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen etc) sowie Zwischensteuer auf realisierte Wertsteigerungen und Derivate in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise nach Steuersatz getrennte Angabe des Aufkommens.

(7)   Wie hoch war das Aufkommen aus KESt in Form der Körperschaftsteuer der 2. Art (soweit veranlagt) auf laufende Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen etc) sowie auf realisierte Wertsteigerungen und Derivate in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise getrennte Angabe des Aufkommens.

(8)   Wie hoch war das Gesamtaufkommen der Besteuerung von Wertsteigerungen und Derivaten gemäß 4), 5), 6) und 7) (soweit auswertbar) in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise Angabe des Aufkommens. Bitte um Darstellung bzw. Erklärung welche der abgefragten Komponenten nicht im Gesamtaufkommen enthalten sind.

(9)   Wie hoch war das Aufkommen Kapitalertragsteuern für die im Regierungsprogramm genannten „Wertpapiere und Fondsprodukte“ bzw. die „ökologischen bzw. ethischen Investitionen“, für die eine „Behaltefrist“ bzw. KESt-Befreiung erarbeitet werden soll, in den Jahren 2018-2021? Bitte um jahreweise getrennte Angabe des Aufkommens für natürliche Personen und juristische Personen (wenn möglich auch getrennt nach Früchten und realisierten Wertsteigerungen anlässlich der Veräußerung).

(10)      Wenn keine Zahlen zur Frage 9) zur Verfügung stehen, wie wird die Wirkungsfolgenabschätzung bezüglich des budgetären Steuerausfalls für die Abschaffung der Wertpapier KESt erstellt (berechnet) werden können?