10949/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.05.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Postenkorruption: Tricks in den Bewerbungsprozessen

 

Durch das Bekanntwerden von "Sidelettern" und immer neuen Chats aus den Smartphones ranghoher Entscheidungsträger wird einmal mehr klar: Postenkorruption ist in Österreichs politischer Landschaft immer noch gängige Praxis und über die Grenzen von Ministerien hinaus weit verbreitet. Bis in die untersten Ebenen werden Posten nach Parteibuch vergeben, wobei insbesondere die politische Besetzung der Funktionen der Referats- und Abteilungsleiter_innen ("Leitungsfunktionen") problematisch ist. Ein System, in dem bei der Betrauung von wichtigen Funktionen der Verwaltung zählt wen man kennt und nicht was man kann kostet die österreichischen Steuerzahler_innen Jahr für Jahr Millionen, führt zu Reputationsverlusten und frustriert die Mitarbeiter_innen der Ressorts. Es ist an der Zeit, mit dieser Praxis ein für alle Mal Schluss zu machen.

Dabei wird zu unterschiedlichen, mehr oder weniger bekannten "Tricks" gegriffen, um die parteipolitisch gewünschten Kandidat_innen, unabhängig von deren Qualifikation auf die jeweiligen Posten zu bekommen. Das Resultat: Ausschreibungsverfahren verkommen zu einer Farce, Begutachtungskommissionen sind voreingenommen und alles andere als unabhängig und Hearings werden zur demütigenden Zeitverschwendung für unabhängige, qualifizierte Bewerber_innen. Um die am weitest verbreiteten Praktiken zu verstehen und diese ans Tageslicht zu bringen sind einige Details zu Postenbesetzungen innerhalb Ihres Ministeriums zu hinterfragen.

 

Sollte aus Sicht des Bundesministers für Inneres hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

Anfrage:

 

  1. Welche Lehren ziehen Sie im Einzelfall bei Kritik durch die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK), wenn diese in ihren Gutachten Diskriminierung bei der Postenvergabe feststellt?
  2. Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Postenvergabe in Ihrem Ministerium angesichts folgender Statistik:

Quelle: Tweet von Laurenz Ennser-Jedenastik vom 9.2.2022

  1.  
    1. Wenn ja, welche Handlungen haben Sie diesbezüglich gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Wie viele Gleichbehandlungsbeschwerden sind derzeit bei der B-GBK und beim BVwG anhängig?

                                          i.    In wie vielen Fällen, in denen die B-GBK eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung festgestellt hat, wurde das Gutachten der B-GBK vor dem BVwG bekämpft (bitte um Angabe in absoluten Zahlen seit 2014)?

1.    In wie vielen Fällen war eine Bekämpfung vor dem BVwG erfolgreich (bitte um Angabe in absoluten Zahlen seit 2014)?

    1. Wie verfahren Sie mit Empfehlungen der B-GBK, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung festgestellt wurde?

                                          i.    Bitte um Auflistung aller umgesetzten Maßnahmen, die auf Empfehlungen der B-GBK beruhen (seit 2014 unter Angabe des jeweiligen Ministers).

                                        ii.    Falls Sie keine Maßnahmen von den Empfehlungen der B-GBK ableiten: warum nicht?

    1. Wie wird mit Personen umgegangen, die eine Beschwerde bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission einbringen?

                                          i.    Haben diese Personen weiterhin eine faire und gerechte Chance auf Karriere im BMI?

1.    Welche Maßnahmen treffen Sie, damit diese Personen keine Benachteiligungen erfahren?

  1. Führen Sie wie einer Ihrer Vorgänger ein Dokument namens "Interventionsliste"?
    1. Wenn ja, worum geht es in Ihrer Liste?
    2. Wenn ja, werden Sie diese veröffentlichen?
  1. Wie wird mit Bürgeranliegen in Ihrem Ressort umgegangen?
    1. Sind Sie oder Mitarbeiter_innen bei dem Bemühen um eine Lösung eingebunden?

                                          i.    Wenn ja, wie wird entschieden in welchen Fällen?

    1. Führen Sie zu diesen eine Liste?
    2. Wie gehen Sie mit "Bürgeranliegen" um?

                                          i.    Falls Sie diese an die zuständigen Stellen im Ministerium weiterleiten: Wie gewährleisten Sie, dass die weitergeleiteten "Bürgeranliegen" nicht bevorzugt behandelt werden, weil diese von Ihnen bzw. aus Ihrem Kabinett kommen?

    1. Wie gewährleisten Sie, dass an Sie herangetragene "Bürgeranliegen" nicht in gesetzlich vorgesehene Ausschreibungsprozesse eingreifen?
  1. Chats zeigen, dass Nähe zur ÖVP seit vielen Jahren ein wichtiges Kriterium in Ihrem Ministerium darstellt, um Karriere zu machen. Welche Maßnahmen trafen Sie wann, um einer "parteipolitisch gefärbten" Polizei/Verwaltung entgegenzuwirken?
  2. Welche Maßnahmen und Handlungsschritte haben Sie gesetzt und werden Sie noch setzen, um bekannt gewordene Postenkorruption in Zukunft zu unterbinden?
  3. Welche Abteilungen waren bzw. sind in Ihrer Ministerschaft in die Gestaltung der Texte von Stellenausschreibungen eingebunden?
    1. Gab bzw. gibt es Mitsprachemöglichkeiten von Kabinettsmitarbeiter_innen bei der Formulierung von Arbeitsplatzbeschreibungen und/oder Ausschreibungstexten?

                                          i.    Wenn ja: In welcher Form erfolgten solche Mitsprachemöglichkeiten wann zu welchen Arbeitsplatzbeschreibungen?

                                        ii.    Wenn ja: Werden Intervention durch Kabinettsmitarbeiter_innen bei der Formulierung von Arbeitsplatzbeschreibungen und/oder Ausschreibungstexten veraktet?

1.    Wenn ja, inwiefern?

2.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Gab oder gibt es bei Ausschreibungen das Erfordernis der Absolvierung von speziellen neuen Ausbildungen/Lehrgängen - die neu eingeführt wurden und daher erst wenige Monate bis 1 Jahr vor der Ausschreibung absolviert werden konnten - die es einem Großteil an potentiellen Bewerber_innen de facto verunmöglicht, die Voraussetzungen zu erfüllen?
    1. Wie viele Teilnehmer_innen hatten die jeweiligen Kurse/Lehrgänge (bitte um Auflistung seit 2014)?
    2. Gab es bestimmte Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Kurs/Lehrgang?
    3. Wurde in irgendeiner Weise durch den/die jeweilige_n Bundesminister_in oder das Kabinett Einfluss auf die Aufnahme bestimmter Personen in Kurse/Lehrgänge/Ausbildungen genommen?

                                          i.    Wenn ja, wann inwiefern durch wen in wessen Auftrag?

1.    Insbesondere hinsichtlich der in den "BMI-Chats" dokumentierten Intervention von Martha Schultz am 2. Mai 2016 bei Innenminister Sobotkas Kabinettschef Kloibmüller betreffend des Aufnahmeverfahrens der FH Wiener Neustadt (siehe https://zackzack.at/2022/02/11/bmi-chats-9-mi-lei-hatte-ich-informiert-mikl-leitner-sobotka-und-die-wirtschaftskammer-vize)?

                                        ii.    Wer entscheidet über die Aufnahme von Personen in Kurse/Lehrgänge/Ausbildungen?

    1. Wer trägt welche Kosten (bitte um genaue Auflistung)?
  1. Werden Kosten von externen Ausbildungen/Lehrgänge für Exekutiv- und Verwaltungsbedienstete (teilweise) finanziell durch das BMI übernommen?
    1. Wenn ja, welche Ausbildungen/Lehrgänge genau (bitte um Auflistung)?
    2. Wenn ja, in welcher Höhe sind besagte Ausbildungen/Lehrgänge zu bemessen?
    3. Wenn ja, für welche Exekutiv- und Verwaltungsbedienstete?
    4. Wenn ja, für wie viele Bewerber_innen wurden Ausbildungen/Lehrgänge bezahlt bzw. teilweise bezahlt und von wie vielen nicht (bitte in absoluten Zahlen seit 2014)?
    5. Wenn ja, wer entscheidet über die Aufnahme von Bewerber_innen für externe Ausbildungen/Lehrgängen, für die die Kosten teilweise oder gänzlich übernommen werden?
    6. Wenn ja, wer entscheidet über die (teilweise) Übernahme der Kosten?
  1. Gab es anderweitige Unterstützung (z.B. Förderungen, Freistellungen, Gewährung von Stundenreduktion, Karenzierungen, oder Rücksichtnahme bei der Dienstplanerstellung), um externe Ausbildungen/Lehrgänge zu ermöglichen?
    1. Wenn ja, um welche Ausbildungen/Lehrgänge handelte es sich dabei?
    2. Wenn ja, welche Arten von Unterstützung kamen zur Anwendung (bitte um Auflistung)?
    3. Wenn ja, für wie viele Bewerber_innen wurde welche Unterstützung ermöglicht und für wie viele nicht (bitte um absolute Zahlen seit 2014)?
    4. Wenn ja, wer genehmigte jeweils welche Art der Unterstützung?
  1. Erfahren abgelehnte Bewerber_innen für Ausbildungen/Lehrgänge den Grund der Ablehnung?
    1. Werden anonymisierte Kennzahlen zu abgelehnten/angenommenen Bewerber_innen intern veröffentlicht (z.B.: 10 von 40 Bewerber_innen wurden genommen; davon waren 10 weiblich und 30 männlich; Aufschlüsselung nach Dienstgrad, der abgelehnten/genommenen Bewerber_innen; Aufschlüsselung nach Dienstjahren und Alter etc.)?
    2. Wenn nein, welche anderen Maßnahmen werden im Sinne der Transparenz getroffen, um Günstlingswirtschaft zu vermeiden?
    3. Wenn nein, wieso erfahren abgelehnte Bewerber_innen keinen Grund für die Absage?

                                          i.    Wie wird sichergestellt, dass diese Personen durch regelmäßige Absagen nicht sukzessive demotiviert werden?

                                        ii.    Wie wird sichergestellt, dass diese Personen erfahren, warum sie nicht genommen wurden?

                                       iii.    Wie wird sichergestellt, dass diese Personen im Sinne der Mitarbeiter_innenförderung eine Perspektive erhalten?

                                       iv.    Wie wird sichergestellt, dass diese Personen die Chance erhalten, an möglichen Defiziten zu arbeiten, um bei einer neuerlichen Bewerbung bessere Chancen zu haben?

    1. Werden anonymisierte Kennzahlen zu abgelehnten/angenommenen Bewerber_innen zumindest intern erhoben (z.B.: 10 von 40 Bewerber_innen wurden genommen; davon waren 10 weiblich und 30 männlich; Aufschlüsselung nach Dienstgrad, der abgelehnten/genommenen Bewerber_innen; Aufschlüsselung nach Dienstjahren und Alter etc.)?

                                          i.    Wenn ja, seit wann inwiefern

  1. Wer entscheidet über die Aufnahme zum Bachelorstudium "Polizeiliche Führung"?
    1. Mussten bzw. müssen Beamt_innen des BMI dieselbe Aufnahmeleistungen erbringen wie externe Personen?
    2. Mussten bzw. müssen Beamt_innen des BMI ebenso den Eignungtest über rechtliches Fachwissen (=Aufnahmeprüfung für Bachelorstudium "Polizeiliche Führung") absolvieren wie Externe?

                                          i.    Wenn ja, wie viele Beamt_innen bestanden den Eignungstest und wie viele nicht (bitte um genaue Auflistung nach Jahrgang in absoluten Zahlen seit 2014)?

                                        ii.    Wer korrigiert die Eignungstests und wer erstellt ihn?

                                       iii.    Hat das Ministerium Einflussnahmemöglichkeiten auf die Ergebnisse bzw. bei der Fragestellung der Eignungstests?

    1. Entschied bzw. entscheidet das BMI bei der Aufnahme von Beamt_innen in den Bachelorstudiengang mit bzw. hat das BMI eine faktische Einflussnahmemöglichkeit bei der Auswahl der Beamt_innen?

                                          i.    Wenn ja, wie durch wen und wann wählt(e) das BMI aus den Bewerber_innenpool der Beamtenschaft (bitte um Aufschlüsselung aller offiziellen und inoffiziellen Kriterien, die seit 2014 herangezogen wurden)?

  1. Haben auch Personen, die nicht dem Exekutiv- oder Verwaltungsdienst des BMI angehören, Zugang zu den beiden genannten Studien?
    1. Wie viele Anfänger_innen der genannten Studiengänge gehörten nicht dem Exekutiv- oder Verwaltungsdienst des BMI an (bitte um Auflistung nach Jahrgang in absoluten Zahlen seit 2014)?
    2. Wie viele Anfänger_innen der genannten Studiengänge gehörten dem Exekutiv- oder Verwaltungsdienst des BMI an (bitte um Auflistung nach Jahrgang in absoluten Zahlen seit 2014)?
  1. Wie viele Anfänger_innen des Bachelorstudiums "Polizeiliche Führung" schlossen ihr Studium auch erfolgreich ab (bitte um genaue Auflistung in absoluten Zahlen seit 2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und externen Personen)?
    1. Wie vielen Studierenden gelang dies in Mindeststudienzeit (bitte um genaue Auflistung in absoluten Zahlen seit 2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und externen Personen)?
  1. Wie viele Anfänger_innnen des Masterstudiengangs "Strategisches Sicherheitsmanagement" schlossen ihr Studium auch erfolgreich ab (bitte um genaue Auflistung in absoluten Zahlen seit 2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und externen Personen)?
    1. Wie vielen Studierenden gelang dies in Mindeststudienzeit (bitte um genaue Auflistung in absoluten Zahlen seit 2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und externen Personen)?
  1. Wer entscheidet über die Aufnahme zum Masterstudiengang "Strategisches Sicherheitsmanagement"?
    1. Mussten bzw. müssen Beamt_innen des BMI dieselben Aufnahmeleistungen erbringen wie externe Personen?
    2. Mussten bzw. müssen Beamt_innen des BMI ebenso den schriftlichen Wissenstest (=Aufnahmeprüfung für Mastderstudium) absolvieren, wie Externe?

                                          i.    Wenn ja, wie viele Beamt_innen bestanden bzw. bestehen den schriftlichen Wissenstest und wie viele nicht (bitte um genaue Auflistung nach Jahrgang in absoluten Zahlen seit 2014)?

                                        ii.    Wenn ja, wer führt(e) die Korrekturen des genannten Tests durch?

                                       iii.    Wenn ja, wer erstellt den Test?

    1. Waren bzw. sind Personen des BMI bzw. des Kabinetts beim situativen Interview, welches Teil des zweistufigen Aufnahmeverfahrens für den Masterstudiengang ist, anwesend?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Funktion?

                                        ii.    Wenn ja, wie kann trotz Anwesenheit die Wissenschaftsfreiheit gewahrt bleiben?

                                       iii.    Wenn ja, welche Rolle erfüll(t)en die anwesenden Personen des BMI bzw. des Kabinetts in den Interviews (Fragenstellen, Bewerten etc.)?

    1. Entschied bzw. entscheidet das BMI bei der Aufnahme von Beamt_innen in den Masterstudiengang mit bzw. hat das BMI eine faktische Einflussnahmemöglichkeit bei der Auswahl der Beamt_innen?

                                          i.    Wenn ja, wie durch wen und wann wählte das BMI aus den Bewerber_innenpool der Beamtenschaft (bitte um Aufschlüsselung aller offiziellen und inoffiziellen Kriterien, die seit 2014 herangezogen wurden)?

                                        ii.    Wurden Ausbildungskosten (wenn auch nur zum Teil) für studierende Beamt_innen übernommen?

  1. Wer übernimmt die Kosten für die Studiengänge "Polizeiliche Führung" und "Strategisches Sicherheitsmanagement" (bitte um genaue Auflistung wer welche Kosten trägt)?
    1. Falls die Kosten zur Gänze das BMI trägt: Wie kann sichergestellt werden, dass eine starke finanzielle Abhängigkeit der FH Wiener Neustadt durch das Finanzieren des BMI von Studiengängen der BMI-Angehörigen, zu keiner Einflussnahme auf eine objektive und sachgemäße Beurteilung der Studierenden durch die FH führt?
  1. Bachelorarbeiten aus dem Studiengang "Polizeiliche Führung" und Masterarbeiten aus dem Studiengang "Strategisches Sicherheitsmanagement" wurden und werden auf der FH Wiener Neustadt auch von BMI-Angehörigen betreut. Wie wurden bzw. werden die Betreuer_innen aus dem BMI rekrutiert (seit 2014)?
    1. Wer entschied bzw. entscheidet über die Auswahl der Betreuer_innen?
    2. Welche Qualifikationen mussten bzw. müssen Betreuer_innen mitbringen?

                                          i.    Hatten bzw. haben Betreuer_innen eine wissenschaftliche und/oder prädagogische Ausbildung?

1.    Wenn ja, welche?

    1. Wie viele studierende Beamt_innen des BMI aus den genannten Studiengängen wurden von BMI-Angehörigen bei ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit betreut (bitte um absolute Zahlen und Aufschlüsselung nach Jahrgängen seit 2014)?
    2. Welche Kriterien wurden bei der Zuteilung von Betreuer_in und Betreutem herangezogen, damit eine objektive Beurteilung möglich ist (bitte um Auflistung aller Kriterien)?
  1. Wie viele BMI-Angehörige unterrichteten im Studiengang "Polizeiliche Führung" und "Strategisches Sicherheitsmanagement" (seit 2014)?
    1. Welche Qualifikationen mussten bzw. müssen seit wann erfüllt sein, damit BMI-Angehörige an der FH Wiener Neustadt unterrichten dürfen (bitte um Auflistung aller Qualifikationsanforderungen)?
    2. Insbesondere welche wissenschaftlichen, didaktischen und pädagogischen Anforderungen mussten bzw. müssen Vortragende seit wann erfüllen?
    3. Wie viele davon haben dies als Nebentätigkeit bzw. Nebenbeschäftigung beim BMI gemeldet?
    4. Wie viele BMI-Angehörige, die auf der FH Wiener Neustadt Lehrtätigkeiten verrichten, waren oder sind in einem Kabinett tätig (gewesen)?
    5. Ist es vereinbar, dass BMI-Angehörige-Vortragende BMI-Angehörige-Studierende benoten und wenn ja, warum?

                                          i.    Kam bzw. kommt es diesbezüglich auch zu Unvereinbarkeiten?

1.    Wenn ja, wie wurde bzw. wird damit wann umgegangen?

  1. Auf der Website der FH Wiener Neustadt wird die Polizei, die Sicherheitsakademie und das BMI als Kooperationspartner angeführt. Wie konkret sahen bzw. sehen besagte Kooperationen seit 2014 aus?
    1. Welche schriftlichen Vereinbarungen zwischen den drei genannten Stellen und der FH Wiener Neustadt gab es seit 2014 inwiefern?
    2. Sind diese online abrufbar?

                                          i.    Seit wann wo?

  1. Wurden oder werden konkrete Personen von Seiten des Ministeriums aufgefordert, sich für offene Posten zu bewerben (bitte um chronologische Auflistung seit 2014)?
    1. Wenn ja, wann wie viele Personen?
    2. Wenn ja, welche konkreten Stellenausschreibungen betraf dies?
    3. Wenn ja, aus welchem Grund?
    4. Werden solche behördeninternen Vorgänge veraktet?
  1. Wird oder wurde einzelnen Personen von Seiten des Ministeriums "abgeraten", sich für vakante Stellen zu bewerben, oder werden bzw. wurden Personen auf andere Weise demotiviert sich zu bewerben (bitte um chronologische Auflistung seit 2014)?
    1. Wenn ja, wann, wie viele Personen?
    2. Wenn ja, welche konkreten Stellenausschreibungen betraf dies?
    3. Wenn ja, aus welchem Grund?
    4. Werden solche behördeninternen Vorgänge veraktet?
  1. Wird oder wurde einzelnen Personen von Seiten des Ministeriums "geraten", ihre Bewerbung zurückzuziehen, oder werden bzw. wurden Personen auf andere Weise dazu motiviert ihre Bewerbung zurückzuziehen (bitte um chronologische Auflistung seit 2014)?
    1. Wenn ja, wann, wie viele Personen?
    2. Wenn ja, welche konkreten Stellenausschreibungen betraf dies?
    3. Wenn ja, aus welchem Grund?
    4. Werden solche behördeninternen Vorgänge veraktet?
  1. Wurden oder werden Stellen mit ehemaligen Verwaltungspraktikant_innen besetzt?
    1. Wenn ja, wann und welche Stellen betraf das (bitte um chronologische Auflistung seit 2014)?
    2. Wenn ja, aus welchem Ressort kamen die jeweiligen Verwaltungspraktikant_innen?
  1. Wird oder wurde auf die Zusammensetzung von Begutachtungskommissionen von Seiten des Kabinetts Einfluss genommen?
    1. Wenn ja, inwiefern wann durch wen auf Antrag von wem?
    2. Beispielsweise hinsichtlich der in den "BMI-Chats" dokumentierten Nachricht des ehemaligen Kabinettschefs Kloibmüller mit dem Inhalt "Kommission steht und eigentlich ist alles eingehängt" (https://www.derstandard.at/story/2000133175727/rote-bleiben-gsindl-mikl-leitners-unmut-und-sobotkas-interventionsliste) bei der Besetzung des/der Landespolizeivizepräsident_in im Jahr 2017: Inwieweit waren Herr Kloibmüller oder andere Personen im Kabinett in die Zusammensetzung der Kommission eingebunden bzw. wann wurden Sie über diese Informiert?
    3. Ist es üblich, dass sich Kabinettschefs mit der Zusammensetzung von Begutachtungskommissionen auseinandersetzen?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

                                        ii.    Wenn nein, wie ist dieser Fall einzuordnen?

  1. Werden oder wurden im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen Aufgabengebiete in andere Abteilungen verlagert?
    1. Wenn ja, aus welchem Grund?
    2. Wenn ja, um welche Aufgabengebiete handelt es sich wann?

                                          i.    Welcher Abteilung waren die betreffenden Aufgabengebiete ursprünglich zugeordnet und in welche wurden diese wann im Antrag von wem übertragen?

  1. Haben Sie oder Ihr Kabinett oder eine sonstige der ÖVP bzw. FCG-KdEÖ nahestehende Person jemals eine_n Verwaltungs- oder Exekutivbeamt_in aufgefordert eine Scheinbewerbung (= Abgeben einer bloß den Eindruck einer ernsthaften Interessensbekundung erweckenden Bewerbung) abzugeben?
    1. Wenn ja, wann wer wen für welche Bewerbung?
  1. Wie oft kam es zu Ausschreibungen für Posten in einer LPD seit 2017?
    1. Wie oft kam es bei diesen Ausschreibungen zu dem Fall, dass sich eine_r Fremdbewerber_in (darunter ist eine externe Person einer anderen LPD zu verstehen) bewarb, wodurch die Entscheidung nicht mehr innerhalb der LPD getroffen wurde, sondern das (türkise) Ministerium zusammen mit dem (türkisen) Zentralausschuss entschied?
    2. Wie oft entschied man sich diesfalls für die/den externe_n Bewerber_in?
    3. In welchen Landespolizeidirektionen ist dieser Entscheidungsprozess wann vorgekommen?
  1. Gab es bei öffentlich ausgeschriebenen Posten seit 2014 auch Bewerbungen von Personen, die weder der Exekutive noch der Verwaltung des BMI angehören?
    1. Wenn ja, wie viele erhielten den Posten, für den sie sich bewarben?

                                          i.    Wie viele der genommenen externen Bewerber_innen waren vorher in einem anderen Ministerium tätig und in welchem?