Eingelangt am 11.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Postenkorruption: Tricks in den
Bewerbungsprozessen
Durch das Bekanntwerden von
"Sidelettern" und immer neuen Chats aus den Smartphones ranghoher
Entscheidungsträger wird einmal mehr klar: Postenkorruption ist in
Österreichs politischer Landschaft immer noch gängige Praxis und
über die Grenzen von Ministerien hinaus weit verbreitet. Bis in die untersten Ebenen werden Posten nach Parteibuch
vergeben, wobei insbesondere die politische Besetzung der Funktionen der
Referats- und Abteilungsleiter_innen ("Leitungsfunktionen")
problematisch ist. Ein System, in dem bei der Betrauung von wichtigen
Funktionen der Verwaltung zählt wen man kennt und nicht was man kann
kostet die österreichischen Steuerzahler_innen Jahr für Jahr
Millionen, führt zu Reputationsverlusten und frustriert die
Mitarbeiter_innen der Ressorts. Es ist an der Zeit, mit dieser Praxis ein
für alle Mal Schluss zu machen.
Dabei wird zu unterschiedlichen, mehr oder
weniger bekannten "Tricks" gegriffen, um die parteipolitisch
gewünschten Kandidat_innen, unabhängig von deren Qualifikation auf
die jeweiligen Posten zu bekommen. Das Resultat: Ausschreibungsverfahren
verkommen zu einer Farce, Begutachtungskommissionen sind voreingenommen und
alles andere als unabhängig und Hearings werden zur demütigenden
Zeitverschwendung für unabhängige, qualifizierte Bewerber_innen. Um
die am weitest verbreiteten Praktiken zu verstehen und diese ans Tageslicht zu
bringen sind einige Details zu Postenbesetzungen innerhalb Ihres Ministeriums
zu hinterfragen.
Sollte aus Sicht des Bundesministers für
Inneres hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis einer umfassenden
Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die
einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und andererseits
einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Lehren ziehen Sie im Einzelfall bei
Kritik durch die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK), wenn diese in
ihren Gutachten Diskriminierung bei der Postenvergabe feststellt?
- Sehen Sie Handlungsbedarf bei der
Postenvergabe in Ihrem Ministerium angesichts folgender Statistik:

Quelle: Tweet von Laurenz Ennser-Jedenastik
vom 9.2.2022
-
- Wenn ja, welche Handlungen haben Sie
diesbezüglich gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Gleichbehandlungsbeschwerden sind
derzeit bei der B-GBK und beim BVwG anhängig?
i. In wie vielen Fällen, in denen die B-GBK eine sachlich nicht
gerechtfertigte Ungleichbehandlung festgestellt hat, wurde das Gutachten der
B-GBK vor dem BVwG bekämpft (bitte um Angabe in absoluten Zahlen seit
2014)?
1. In wie vielen Fällen war eine Bekämpfung vor dem BVwG
erfolgreich (bitte um Angabe in absoluten Zahlen seit 2014)?
- Wie verfahren Sie mit Empfehlungen der
B-GBK, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung
festgestellt wurde?
i. Bitte um Auflistung aller umgesetzten Maßnahmen, die auf
Empfehlungen der B-GBK beruhen (seit 2014 unter Angabe des jeweiligen
Ministers).
ii. Falls Sie keine Maßnahmen von den Empfehlungen der B-GBK
ableiten: warum nicht?
- Wie wird mit Personen umgegangen, die eine
Beschwerde bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission einbringen?
i. Haben diese Personen weiterhin eine faire und gerechte Chance auf
Karriere im BMI?
1. Welche Maßnahmen treffen Sie, damit diese Personen keine
Benachteiligungen erfahren?
- Führen Sie wie einer Ihrer
Vorgänger ein Dokument namens "Interventionsliste"?
- Wenn ja, worum geht es in Ihrer Liste?
- Wenn ja, werden Sie diese
veröffentlichen?
- Wie wird mit Bürgeranliegen in Ihrem
Ressort umgegangen?
- Sind Sie oder Mitarbeiter_innen bei dem
Bemühen um eine Lösung eingebunden?
i. Wenn ja, wie wird entschieden in welchen Fällen?
- Führen Sie zu diesen eine Liste?
- Wie gehen Sie mit
"Bürgeranliegen" um?
i. Falls Sie diese an die zuständigen Stellen im Ministerium
weiterleiten: Wie gewährleisten Sie, dass die weitergeleiteten
"Bürgeranliegen" nicht bevorzugt behandelt werden, weil diese
von Ihnen bzw. aus Ihrem Kabinett kommen?
- Wie gewährleisten Sie, dass an Sie
herangetragene "Bürgeranliegen" nicht in gesetzlich
vorgesehene Ausschreibungsprozesse eingreifen?
- Chats zeigen, dass Nähe zur ÖVP
seit vielen Jahren ein wichtiges Kriterium in Ihrem Ministerium darstellt,
um Karriere zu machen. Welche Maßnahmen trafen Sie wann, um einer
"parteipolitisch gefärbten" Polizei/Verwaltung
entgegenzuwirken?
- Welche Maßnahmen und Handlungsschritte
haben Sie gesetzt und werden Sie noch setzen, um bekannt gewordene
Postenkorruption in Zukunft zu unterbinden?
- Welche Abteilungen waren bzw. sind in Ihrer
Ministerschaft in die Gestaltung der Texte von Stellenausschreibungen
eingebunden?
- Gab bzw. gibt es
Mitsprachemöglichkeiten von Kabinettsmitarbeiter_innen bei der
Formulierung von Arbeitsplatzbeschreibungen und/oder
Ausschreibungstexten?
i. Wenn ja: In welcher Form erfolgten solche Mitsprachemöglichkeiten
wann zu welchen Arbeitsplatzbeschreibungen?
ii. Wenn ja: Werden Intervention durch Kabinettsmitarbeiter_innen bei der
Formulierung von Arbeitsplatzbeschreibungen und/oder Ausschreibungstexten
veraktet?
1. Wenn ja, inwiefern?
2. Wenn nein, warum nicht?
- Gab oder gibt es bei Ausschreibungen das
Erfordernis der Absolvierung von speziellen neuen
Ausbildungen/Lehrgängen - die neu eingeführt wurden und daher
erst wenige Monate bis 1 Jahr vor der Ausschreibung absolviert werden
konnten - die es einem Großteil an potentiellen Bewerber_innen de
facto verunmöglicht, die Voraussetzungen zu erfüllen?
- Wie viele Teilnehmer_innen hatten die
jeweiligen Kurse/Lehrgänge (bitte um Auflistung seit 2014)?
- Gab es bestimmte Voraussetzungen für
die Teilnahme am jeweiligen Kurs/Lehrgang?
- Wurde in irgendeiner Weise durch den/die
jeweilige_n Bundesminister_in oder das Kabinett Einfluss auf die Aufnahme
bestimmter Personen in Kurse/Lehrgänge/Ausbildungen genommen?
i. Wenn ja, wann inwiefern durch wen in wessen Auftrag?
1. Insbesondere hinsichtlich der in den "BMI-Chats"
dokumentierten Intervention von Martha Schultz am
2. Mai 2016 bei Innenminister Sobotkas Kabinettschef Kloibmüller
betreffend des Aufnahmeverfahrens der FH Wiener Neustadt (siehe https://zackzack.at/2022/02/11/bmi-chats-9-mi-lei-hatte-ich-informiert-mikl-leitner-sobotka-und-die-wirtschaftskammer-vize)?
ii. Wer entscheidet über die Aufnahme von Personen in
Kurse/Lehrgänge/Ausbildungen?
- Wer trägt welche Kosten (bitte um
genaue Auflistung)?
- Werden Kosten von externen
Ausbildungen/Lehrgänge für Exekutiv- und Verwaltungsbedienstete
(teilweise) finanziell durch das BMI übernommen?
- Wenn ja, welche Ausbildungen/Lehrgänge
genau (bitte um Auflistung)?
- Wenn ja, in welcher Höhe sind besagte
Ausbildungen/Lehrgänge zu bemessen?
- Wenn ja, für welche Exekutiv- und
Verwaltungsbedienstete?
- Wenn ja, für wie viele Bewerber_innen
wurden Ausbildungen/Lehrgänge bezahlt bzw. teilweise bezahlt und von
wie vielen nicht (bitte in absoluten Zahlen seit 2014)?
- Wenn ja, wer entscheidet über die
Aufnahme von Bewerber_innen für externe
Ausbildungen/Lehrgängen, für die die Kosten teilweise oder
gänzlich übernommen werden?
- Wenn ja, wer entscheidet über die
(teilweise) Übernahme der Kosten?
- Gab es anderweitige Unterstützung (z.B.
Förderungen, Freistellungen, Gewährung von Stundenreduktion,
Karenzierungen, oder Rücksichtnahme bei der Dienstplanerstellung), um
externe Ausbildungen/Lehrgänge zu ermöglichen?
- Wenn ja, um welche Ausbildungen/Lehrgänge
handelte es sich dabei?
- Wenn ja, welche Arten von
Unterstützung kamen zur Anwendung (bitte um Auflistung)?
- Wenn ja, für wie viele Bewerber_innen
wurde welche Unterstützung ermöglicht und für wie viele
nicht (bitte um absolute Zahlen seit 2014)?
- Wenn ja, wer genehmigte jeweils welche Art
der Unterstützung?
- Erfahren abgelehnte Bewerber_innen für
Ausbildungen/Lehrgänge den Grund der Ablehnung?
- Werden anonymisierte Kennzahlen zu
abgelehnten/angenommenen Bewerber_innen intern veröffentlicht (z.B.:
10 von 40 Bewerber_innen wurden genommen; davon waren 10 weiblich und 30
männlich; Aufschlüsselung nach Dienstgrad, der
abgelehnten/genommenen Bewerber_innen; Aufschlüsselung nach
Dienstjahren und Alter etc.)?
- Wenn nein, welche anderen Maßnahmen
werden im Sinne der Transparenz getroffen, um Günstlingswirtschaft
zu vermeiden?
- Wenn nein, wieso erfahren abgelehnte
Bewerber_innen keinen Grund für die Absage?
i. Wie wird sichergestellt, dass diese Personen durch
regelmäßige Absagen nicht sukzessive demotiviert werden?
ii. Wie wird sichergestellt, dass diese Personen erfahren, warum sie nicht
genommen wurden?
iii. Wie wird sichergestellt, dass diese Personen im Sinne der
Mitarbeiter_innenförderung eine Perspektive erhalten?
iv. Wie wird sichergestellt, dass diese Personen die Chance erhalten, an
möglichen Defiziten zu arbeiten, um bei einer neuerlichen Bewerbung
bessere Chancen zu haben?
- Werden anonymisierte Kennzahlen zu
abgelehnten/angenommenen Bewerber_innen zumindest intern erhoben (z.B.:
10 von 40 Bewerber_innen wurden genommen; davon waren 10 weiblich und 30
männlich; Aufschlüsselung nach Dienstgrad, der
abgelehnten/genommenen Bewerber_innen; Aufschlüsselung nach
Dienstjahren und Alter etc.)?
i. Wenn ja, seit wann inwiefern
- Wer entscheidet über die Aufnahme zum
Bachelorstudium "Polizeiliche Führung"?
- Mussten bzw. müssen Beamt_innen des
BMI dieselbe Aufnahmeleistungen erbringen wie externe Personen?
- Mussten bzw. müssen Beamt_innen des
BMI ebenso den Eignungtest über rechtliches Fachwissen
(=Aufnahmeprüfung für Bachelorstudium "Polizeiliche
Führung") absolvieren wie Externe?
i. Wenn ja, wie viele Beamt_innen bestanden den Eignungstest und wie viele
nicht (bitte um genaue Auflistung nach Jahrgang in absoluten Zahlen seit 2014)?
ii. Wer korrigiert die Eignungstests und wer erstellt ihn?
iii. Hat das Ministerium Einflussnahmemöglichkeiten auf die Ergebnisse
bzw. bei der Fragestellung der Eignungstests?
- Entschied bzw. entscheidet das BMI bei der
Aufnahme von Beamt_innen in den Bachelorstudiengang mit bzw. hat das BMI
eine faktische Einflussnahmemöglichkeit bei der Auswahl der
Beamt_innen?
i. Wenn ja, wie durch wen und wann wählt(e) das
BMI aus den Bewerber_innenpool der Beamtenschaft (bitte um
Aufschlüsselung aller offiziellen und inoffiziellen Kriterien, die seit
2014 herangezogen wurden)?
- Haben auch Personen, die nicht dem Exekutiv-
oder Verwaltungsdienst des BMI angehören, Zugang zu den beiden
genannten Studien?
- Wie viele Anfänger_innen der genannten
Studiengänge gehörten nicht dem Exekutiv- oder
Verwaltungsdienst des BMI an (bitte um Auflistung nach Jahrgang in
absoluten Zahlen seit 2014)?
- Wie viele Anfänger_innen der genannten
Studiengänge gehörten dem Exekutiv- oder Verwaltungsdienst des
BMI an (bitte um Auflistung nach Jahrgang in absoluten Zahlen seit 2014)?
- Wie viele Anfänger_innen des
Bachelorstudiums "Polizeiliche Führung" schlossen ihr
Studium auch erfolgreich ab (bitte um genaue Auflistung in absoluten
Zahlen seit 2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und externen
Personen)?
- Wie vielen Studierenden gelang dies in
Mindeststudienzeit (bitte um genaue Auflistung in absoluten Zahlen seit
2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und externen Personen)?
- Wie viele Anfänger_innnen des
Masterstudiengangs "Strategisches Sicherheitsmanagement"
schlossen ihr Studium auch erfolgreich ab (bitte um genaue Auflistung in
absoluten Zahlen seit 2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und
externen Personen)?
- Wie vielen Studierenden gelang dies in
Mindeststudienzeit (bitte um genaue Auflistung in absoluten Zahlen seit
2014 aufgeschlüsselt nach Beamt_innen und externen Personen)?
- Wer entscheidet über die Aufnahme zum
Masterstudiengang "Strategisches Sicherheitsmanagement"?
- Mussten bzw. müssen Beamt_innen des
BMI dieselben Aufnahmeleistungen erbringen wie externe Personen?
- Mussten bzw. müssen Beamt_innen des
BMI ebenso den schriftlichen Wissenstest (=Aufnahmeprüfung
für Mastderstudium) absolvieren, wie Externe?
i. Wenn ja, wie viele Beamt_innen bestanden bzw. bestehen den schriftlichen
Wissenstest und wie viele nicht (bitte um genaue Auflistung nach Jahrgang
in absoluten Zahlen seit 2014)?
ii. Wenn ja, wer führt(e) die Korrekturen des genannten Tests durch?
iii. Wenn ja, wer erstellt den Test?
- Waren bzw. sind Personen des BMI bzw. des
Kabinetts beim situativen Interview, welches Teil des zweistufigen
Aufnahmeverfahrens für den Masterstudiengang ist, anwesend?
i. Wenn ja, in welcher Funktion?
ii. Wenn ja, wie kann trotz Anwesenheit die Wissenschaftsfreiheit gewahrt
bleiben?
iii. Wenn ja, welche Rolle erfüll(t)en die anwesenden Personen des BMI
bzw. des Kabinetts in den Interviews (Fragenstellen, Bewerten etc.)?
- Entschied bzw. entscheidet das BMI bei der
Aufnahme von Beamt_innen in den Masterstudiengang mit bzw. hat das BMI
eine faktische Einflussnahmemöglichkeit bei der Auswahl der
Beamt_innen?
i. Wenn ja, wie durch wen und wann wählte das
BMI aus den Bewerber_innenpool der Beamtenschaft (bitte um
Aufschlüsselung aller offiziellen und inoffiziellen Kriterien, die seit
2014 herangezogen wurden)?
ii. Wurden Ausbildungskosten (wenn auch nur zum Teil) für studierende
Beamt_innen übernommen?
- Wer übernimmt die Kosten für die
Studiengänge "Polizeiliche Führung" und
"Strategisches Sicherheitsmanagement" (bitte um genaue
Auflistung wer welche Kosten trägt)?
- Falls die Kosten zur Gänze das BMI
trägt: Wie kann sichergestellt werden, dass eine starke finanzielle
Abhängigkeit der FH Wiener Neustadt durch das Finanzieren des BMI
von Studiengängen der BMI-Angehörigen, zu keiner Einflussnahme
auf eine objektive und sachgemäße Beurteilung der Studierenden
durch die FH führt?
- Bachelorarbeiten aus dem Studiengang
"Polizeiliche Führung" und Masterarbeiten aus dem
Studiengang "Strategisches Sicherheitsmanagement" wurden und
werden auf der FH Wiener Neustadt auch von BMI-Angehörigen betreut.
Wie wurden bzw. werden die Betreuer_innen aus dem BMI rekrutiert (seit
2014)?
- Wer entschied bzw. entscheidet über
die Auswahl der Betreuer_innen?
- Welche Qualifikationen mussten bzw.
müssen Betreuer_innen mitbringen?
i. Hatten bzw. haben Betreuer_innen eine wissenschaftliche und/oder
prädagogische Ausbildung?
1. Wenn ja, welche?
- Wie viele studierende
Beamt_innen des BMI aus den genannten Studiengängen wurden von
BMI-Angehörigen bei ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit betreut (bitte
um absolute Zahlen und Aufschlüsselung nach Jahrgängen seit
2014)?
- Welche Kriterien
wurden bei der Zuteilung von Betreuer_in und Betreutem
herangezogen, damit eine objektive Beurteilung möglich ist (bitte um
Auflistung aller Kriterien)?
- Wie viele BMI-Angehörige unterrichteten
im Studiengang "Polizeiliche Führung" und
"Strategisches Sicherheitsmanagement" (seit 2014)?
- Welche Qualifikationen mussten bzw.
müssen seit wann erfüllt sein, damit BMI-Angehörige an der
FH Wiener Neustadt unterrichten dürfen (bitte um Auflistung aller
Qualifikationsanforderungen)?
- Insbesondere welche wissenschaftlichen,
didaktischen und pädagogischen Anforderungen mussten bzw.
müssen Vortragende seit wann erfüllen?
- Wie viele davon haben dies als
Nebentätigkeit bzw. Nebenbeschäftigung beim BMI gemeldet?
- Wie viele BMI-Angehörige, die auf der
FH Wiener Neustadt Lehrtätigkeiten verrichten, waren oder sind in
einem Kabinett tätig (gewesen)?
- Ist es vereinbar, dass
BMI-Angehörige-Vortragende BMI-Angehörige-Studierende benoten
und wenn ja, warum?
i. Kam bzw. kommt es diesbezüglich auch zu Unvereinbarkeiten?
1. Wenn ja, wie wurde bzw. wird damit wann umgegangen?
- Auf der Website der FH Wiener Neustadt wird
die Polizei, die Sicherheitsakademie und das BMI als Kooperationspartner
angeführt. Wie konkret sahen bzw. sehen besagte Kooperationen seit
2014 aus?
- Welche schriftlichen Vereinbarungen
zwischen den drei genannten Stellen und der FH Wiener Neustadt gab es
seit 2014 inwiefern?
- Sind diese online abrufbar?
i. Seit wann wo?
- Wurden oder werden konkrete Personen von
Seiten des Ministeriums aufgefordert, sich für offene Posten zu
bewerben (bitte um chronologische Auflistung seit 2014)?
- Wenn ja, wann wie viele Personen?
- Wenn ja, welche konkreten
Stellenausschreibungen betraf dies?
- Wenn ja, aus welchem Grund?
- Werden solche behördeninternen
Vorgänge veraktet?
- Wird oder wurde einzelnen Personen von
Seiten des Ministeriums "abgeraten", sich für vakante
Stellen zu bewerben, oder werden bzw. wurden Personen auf andere Weise
demotiviert sich zu bewerben (bitte um chronologische Auflistung seit
2014)?
- Wenn ja, wann, wie viele Personen?
- Wenn ja, welche konkreten Stellenausschreibungen
betraf dies?
- Wenn ja, aus welchem Grund?
- Werden solche behördeninternen
Vorgänge veraktet?
- Wird oder wurde einzelnen Personen von
Seiten des Ministeriums "geraten", ihre Bewerbung
zurückzuziehen, oder werden bzw. wurden Personen auf andere Weise
dazu motiviert ihre Bewerbung zurückzuziehen (bitte um chronologische
Auflistung seit 2014)?
- Wenn ja, wann, wie viele Personen?
- Wenn ja, welche konkreten
Stellenausschreibungen betraf dies?
- Wenn ja, aus welchem Grund?
- Werden solche behördeninternen
Vorgänge veraktet?
- Wurden oder werden Stellen mit ehemaligen
Verwaltungspraktikant_innen besetzt?
- Wenn ja, wann und welche Stellen betraf das
(bitte um chronologische Auflistung seit 2014)?
- Wenn ja, aus welchem Ressort kamen die
jeweiligen Verwaltungspraktikant_innen?
- Wird oder wurde auf die Zusammensetzung von
Begutachtungskommissionen von Seiten des Kabinetts Einfluss genommen?
- Wenn ja, inwiefern wann durch wen auf
Antrag von wem?
- Beispielsweise hinsichtlich der in den
"BMI-Chats" dokumentierten Nachricht des ehemaligen
Kabinettschefs Kloibmüller mit dem Inhalt "Kommission steht
und eigentlich ist alles eingehängt" (https://www.derstandard.at/story/2000133175727/rote-bleiben-gsindl-mikl-leitners-unmut-und-sobotkas-interventionsliste)
bei der Besetzung des/der Landespolizeivizepräsident_in im Jahr
2017: Inwieweit waren Herr Kloibmüller oder andere Personen im
Kabinett in die Zusammensetzung der Kommission eingebunden bzw. wann
wurden Sie über diese Informiert?
- Ist es üblich, dass sich
Kabinettschefs mit der Zusammensetzung von Begutachtungskommissionen
auseinandersetzen?
i. Wenn ja, inwiefern?
ii. Wenn nein, wie ist dieser Fall einzuordnen?
- Werden oder wurden im Zusammenhang mit
Stellenbesetzungen Aufgabengebiete in andere Abteilungen verlagert?
- Wenn ja, aus welchem Grund?
- Wenn ja, um welche Aufgabengebiete handelt
es sich wann?
i. Welcher Abteilung waren die betreffenden Aufgabengebiete
ursprünglich zugeordnet und in welche wurden diese wann im Antrag von wem
übertragen?
- Haben Sie oder Ihr Kabinett oder eine sonstige
der ÖVP bzw. FCG-KdEÖ nahestehende Person jemals eine_n
Verwaltungs- oder Exekutivbeamt_in aufgefordert eine Scheinbewerbung (=
Abgeben einer bloß den Eindruck einer ernsthaften
Interessensbekundung erweckenden Bewerbung) abzugeben?
- Wenn ja, wann wer wen für welche
Bewerbung?
- Wie oft kam es zu Ausschreibungen für
Posten in einer LPD seit 2017?
- Wie oft kam es bei diesen Ausschreibungen
zu dem Fall, dass sich eine_r Fremdbewerber_in (darunter ist eine externe
Person einer anderen LPD zu verstehen) bewarb, wodurch die Entscheidung
nicht mehr innerhalb der LPD getroffen wurde, sondern das (türkise)
Ministerium zusammen mit dem (türkisen) Zentralausschuss entschied?
- Wie oft entschied man sich diesfalls
für die/den externe_n Bewerber_in?
- In welchen Landespolizeidirektionen ist
dieser Entscheidungsprozess wann vorgekommen?
- Gab es bei
öffentlich ausgeschriebenen Posten seit 2014 auch Bewerbungen von
Personen, die weder der Exekutive noch der Verwaltung des BMI
angehören?
- Wenn ja, wie viele
erhielten den Posten, für den sie sich bewarben?
i. Wie viele der genommenen externen Bewerber_innen
waren vorher in einem anderen Ministerium tätig und in welchem?