10950/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Asylverfahren geflüchteter Kinder und Kindeswohl

 

Minderjährige brauchen besonderen Schutz. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. In Österreich stehen die Rechte von Kindern im Verfassungsrang. Es gilt gemäß Art. 1 BVG Kinderrechte und Art. 3 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention das Vorrangigkeitsprinzip in allen Belangen. Auch im gesamten Asylverfahren ist das Kindeswohl daher vorrangig zu berücksichtigen. Unbegleitete asylsuchende Minderjährige stellen - auf Grund der Tatsache, dass sie ohne Eltern oder zuständiger Begleitperson in Österreich sind - eine besonders vulnerable Gruppe dar, auf die im Asylverfahren deshalb ausdrücklich Rücksicht zu nehmen ist. Vor allem bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie Schubhaft und Abschiebungen ist die Beachtung des Kindeswohls ganz zentral.

Vonseiten des Bundesministeriums für Inneres wird zwar monatlich eine Asylstatistik veröffentlicht, doch sind auch darüber hinausgehende Angaben zu den Asylverfahren minderjähriger Asylsuchender von Interesse.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Verhandlungen von oder unter Beteiligung minderjährigen Asylwerber_innen wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durchgeführt bzw. Minderjährige zur Verhandlung durch das BVwG geladen?
    1. In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um begleitete minderjährige Asylwerber_innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Alter und Aufenthaltsdauer. 
    2. In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Alter und Aufenthaltsdauer. 
  1. Wie vielen Minderjährigen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG der Status eines Asylberechtigte zuerkannt? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Monat und begleitet/unbegleitet/nachgeboren. 
  2. Wie vielen Minderjährigen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Monat und begleitet/unbegleitet/nachgeboren. 
  3. Wie vielen Minderjährigen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG ein Bleiberechts zuerkannt? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Monat und begleitet/unbegleitet/nachgeboren. 
  4. Wie viele Verfahren von minderjährigen Asylwerber_innen sind aktuell beim BVwG anhängig? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Monat und begleitet/unbegleitet/nachgeboren. 
  5. Wie viele Familienverfahren wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG abgeschlossen?
    1. Wie viele Minderjährige waren von diesen Verfahren betroffen?
  1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG Asyl von Eltern auf ihre minderjährigen Kinder erstreckt?
  2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG subsidiärer Schutz von den Eltern auf ihre minderjährigen Kinder erstreckt?
  3. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG ein Bleiberecht von den Eltern auf ihre minderjährigen Kinder erstreckt?
  4. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG Asyl von Minderjährigen auf ihre Eltern erstreckt?
    1. In wie vielen Fällen handelte es sich hierbei um eine Familienzusammenführung von UMF?
  1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG subsidiärer Schutz von Minderjährigen auf ihre Eltern erstreckt?
    1. In wie vielen Fällen handelte es sich hierbei um eine Familienzusammenführung von UMF?
  1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG ein Bleiberecht von Minderjährigen auf ihre Eltern erstreckt?
  2. In wie vielen Fällen wurden Familienverfahren in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG getrennt weitergeführt (z.B. aufgrund von Scheidung oder Gewalt in der Familie)?
  3. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung Verfahren von begleiteten Minderjährigen durch das BVwG getrennt von beiden Elternteilen geführt?
  4. Für wie viele Minderjährige wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG eine Rückkehrentscheidung erlassen? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Alter und begleitet/unbegleitet. 
  5. Für wie viele Minderjährige wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BVwG ein Aufenthaltsverbot erlassen? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Alter und begleitet/unbegleitet. 
  6. Wie viele Maßnahmenbeschwerden betreffend Abschiebungen von Kindern sind aktuell beim BVwG anhängig?
  7. Wie viele ordentliche und außerordentliche Revisionen von minderjährigen Revisionswerber_innen sind aktuell beim VfGH, sowie beim VwGH anhängig? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Alter und begleitet/unbegleitet. 
    1. In wie vielen Fällen wurde eine aufschiebende Wirkung gewährt? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Alter und begleitet/unbegleitet. 
  1. Was beinhaltet der Leitfaden des BVwG zur Prüfung des Kindeswohls? Bitte um Übermittlung des Leitfadens.